Für Artenschutz und Naturschutz in der Bauleitplanung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Normenkontrolle Bauleitplanung — Paragraf 47 VwGO. Route: artenschutz-naturschutz-planung.
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name: artenschutz-naturschutz-planung
title: Artenschutz und Naturschutz in der Bauleitplanung
description: 'Für Artenschutz und Naturschutz in der Bauleitplanung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Normenkontrolle Bauleitplanung — Paragraf 47 VwGO. Route: artenschutz-naturschutz-planung.'
author: Klotzkette
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license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: environmental
language: de
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# Artenschutz und Naturschutz in der Bauleitplanung
## Schritt 1 — Zugriffsverbote § 44 BNatSchG
**Vorab:** Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
### Drei Verbote
- **Tötungsverbot** § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG: Verbot, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten
- **Störungsverbot** § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG: Verbot, wildlebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören
- **Lebensstättenschutzverbot** § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG: Verbot, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören
### Geltungsbereich
- Besonders geschützte Arten: nach EU-Recht (FFH-Richtlinie, Vogelschutz-RL) sowie Bundesartenschutzverordnung
- Streng geschützte Arten: Teilmenge der besonders geschützten Arten
- Im Bauplanungsrecht primär: alle europäisch geschützten Arten
## Schritt 2 — Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
### Aufbau saP
1. Relevanzprüfung — welche Arten sind im Plangebiet zu erwarten
2. Bestandserfassung — Begehung im richtigen Zeitraum
3. Konfliktanalyse — Welche Zugriffsverbote werden berührt
4. Maßnahmen-Konzept — Vermeidung, CEF, FCS
5. Ausnahme-Begründung § 45 Abs. 7 BNatSchG
### Anforderungen
- Sachverständige mit nachgewiesener Qualifikation
- Begehung in der jeweils relevanten Jahreszeit
- Dokumentation mit Karten, Fotos, Artenlisten
- BVerwG, Urteil vom 9.7.2008 – 9 A 14.07 (saP-Anforderungen)
## Schritt 3 — Stadtbezogene Arten
### Gebäudebrüter
- **Mauersegler** Apus apus — Nester in Dachgesimsen, Mauerlöchern
- **Mehlschwalben** Delichon urbicum — Nester an Außenwänden
- **Rauchschwalben** Hirundo rustica — Nester innen in offenen Gebäuden
- **Haussperlinge** Passer domesticus — Hohlräume in Fassaden
- **Dohlen** Corvus monedula — höher gelegene Mauerlöcher
- Alle europäische Vogelarten = besonders geschützt
### Fledermäuse
- **Zwergfledermaus** — sehr verbreitet, Hangplätze in Dachräumen
- **Großer Abendsegler** — Baumhöhlen, größere Quartiere
- **Mausohr** — strenger Schutz
- Alle streng geschützt (Anhang IV FFH-RL)
### Reptilien
- **Zauneidechse** Lacerta agilis — auf Brachflächen, Bahndämmen, Steingärten
- Anhang IV FFH-RL — strenger Schutz
### Brachflächen-Arten
- **Wildbienen** und **Hummeln** — auf Ruderalflächen
- **Spezielle Schmetterlinge** je nach Standort
## Schritt 4 — CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality)
### Voraussetzung
- Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme
- Maßnahme muss vor Eingriff wirken
- Räumlicher und zeitlicher Bezug zur betroffenen Lokalpopulation
### Beispiele
- Künstliche Mauersegler-Nistplätze an Ersatzgebäude vor Abriss
- Fledermaus-Kästen in räumlicher Nähe vor Quartier-Beseitigung
- Anlage Eidechsen-Habitat (Steinhaufen, Trockenmauern) vor Brachflächen-Bebauung
### Funktionsbeweis
- Monitoring erforderlich
- Erfolgskontrolle über mehrere Jahre
## Schritt 5 — Ausnahme § 45 Abs. 7 BNatSchG
### Drei kumulative Voraussetzungen
1. **Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses** einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art
2. **Keine zumutbaren Alternativen**
3. **Erhaltungszustand der Populationen** verschlechtert sich nicht (FCS = favourable conservation status)
### Anforderung Plan
- Begründung erforderlich
- Standort-Alternativen ernsthaft geprüft
- Populations-Auswirkung dokumentiert
### Häufige Treffer
- Wirtschaftliches Interesse als "zwingend" deklariert ohne überwiegende Begründung
- Alternativen nur formelhaft erwähnt
- FCS-Bewertung fehlt oder pauschal
## Schritt 6 — Eingriffsregelung § 1a Abs. 3 BauGB
### Stufen
- **Vermeidung** — der Eingriff selbst vermeiden
- **Minimierung** — bei Unvermeidbarkeit reduzieren
- **Ausgleich** — gleichartige Wiederherstellung
- **Ersatz** — andere gleichwertige Maßnahmen
### Bilanzierung
- Eingriffs-Wert in Wertpunkten
- Ausgleichs-Wert in Wertpunkten
- Saldo darf nicht negativ sein
### Räumliche und funktionale Zuordnung
- Ausgleichsfläche möglichst im selben Naturraum
- Funktional gleichwertig
## Schritt 7 — FFH-Vorprüfung § 34 BNatSchG
### Anwendung
- Wenn Plangebiet in FFH- oder Vogelschutzgebiet liegt
- Oder daran angrenzt
- Oder Wirkungspfade ins Gebiet hineinragen
### Vorprüfung
- Auf erhebliche Beeinträchtigung von Schutz- und Erhaltungszielen
- Bei Zweifeln — volle Verträglichkeitsprüfung
### Wirkungspfade
- Lärm, Licht, Bewegung
- Wasserabfluss, Wasserentnahme
- Schadstoffeinträge
## Schritt 8 — Audit saP
### Methodik-Audit
- Wer hat saP erstellt? Qualifikation?
- Begehung in welchem Zeitraum? Mehrere Begehungen?
- Welche Arten wurden gezielt erfasst? Welche nicht?
- Ist die Bestandsaufnahme aktuell? (i.d.R. höchstens 5 Jahre alt)
### Inhalts-Audit
- Sind alle stadtbezogen relevanten Arten geprüft?
- Sind CEF-Maßnahmen verbindlich festgesetzt?
- Sind sie zeitlich vor Eingriff verortet?
- Gibt es Monitoring?
- Wird Erhaltungszustand der Population thematisiert?
### Festsetzungs-Audit
- Sind CEF-Maßnahmen in den textlichen Festsetzungen des Plans?
- Oder nur in Begründung?
- Festsetzung in Begründung allein ist rechtlich unzureichend
## Schritt 9 — Strategische Angriffspunkte
### Häufige Schwachpunkte
- Begehung zur falschen Jahreszeit
- Fehlende Begehung im Spätsommer (Mauerseglerbrut)
- Pauschale Aussage "keine geschützten Arten festgestellt" ohne Methodik
- CEF-Maßnahmen nur in Begründung, nicht in Festsetzung
- Ausnahme-Begründung formelhaft
- FFH-Vorprüfung übersehen bei angrenzendem Schutzgebiet
### Im Schriftsatz
- Subsumtion unter § 44 BNatSchG und § 1a Abs. 3 BauGB
- Verstoß gegen Ermittlungspflicht § 2 Abs. 3 BauGB
- Abwägungsdefizit § 1 Abs. 7 BauGB
## Quellen
- BNatSchG §§ 34 44 45
- BauGB §§ 1a 2 1 Abs. 7 9
- FFH-Richtlinie 92/43/EWG
- Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG
- BVerwG, Urteil vom 9.7.2008 – 9 A 14.07 (saP)
- BVerwG, Urteil vom 6.11.2013 – 9 A 14.12 (FCS)
- BVerwG, Urteil vom 23.4.2014 – 9 A 25.12 (Tötungsverbot)
- BayVGH, Urteil vom 30.3.2017 – 14 N 16.1112 (Stadtarten)
## Paragrafenkette Artenschutz/Naturschutz
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) → § 44 Abs. 5 BNatSchG (Legalausnahme Planung) → § 45 Abs. 7 BNatSchG (Ausnahme) → § 67 BNatSchG (Befreiung) → § 34 BNatSchG (FFH-Verträglichkeit) → § 1a Abs. 3 BauGB (Eingriffsregelung) → § 2 Abs. 3 BauGB (Ermittlungspflicht) → § 1 Abs. 7 BauGB (Abwägungsgebot)
## Triage vor Bearbeitung
Kläre vor Beginn der saP-Prüfung:
1. Ist das Plangebiet ein Neubau- oder Umnutzungsgebiet? (Brachflächen haben höheres Artenpotenzial)
2. Liegen Altgebäude im Plan-Umgriff? (Gebäudebrüter-Pflichterfassung)
3. Ist die saP älter als 5 Jahre? (Neuerhebung erforderlich)
4. Welches Bundesland? (Landesrechtliche Ergänzungen zu § 44 BNatSchG beachten)
5. Gibt es Hinweise auf Vorkommen streng geschützter Arten aus regionalem Artenkataster?
- **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
## Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist **eine** moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — Artenschutzrechtliche Ruege im Planungsverfahren | Artenschutz-Ruegeschriftsatz nach Schema; Template unten |
| Variante A — Artenschutz klar verletzt Behörde kooperativ | Informelle Einwendung zuerst; Klage nur bei Ablehnung |
| Variante B — Saison-Schutz Bruetzeit laeuft noch | Sofortige Einwendung mit Fristsetzung; Vollzugsstopp beantragen |
| Variante C — Ausnahme nach § 45 BNatSchG möglich | Ausnahme-Antrag statt Klage; Kompensationsmassnahmen anbieten |
Wenn die Mandantenkonstellation **nicht** ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
## Output-Template Artenschutz-Rüge im Schriftsatz
**Adressat:** OVG/VGH — Tonfall sachlich-wissenschaftlich-juristisch
```
III. Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG — Lebensstättenschutz [NAME ART]
1. Bestandsaufnahme methodisch unzureichend (§ 2 Abs. 3 BauGB)
Die saP der [BUERO] vom [DATUM] enthält zur Art [NAME] lediglich [SATZ AUS GUTACHTEN].
Insbesondere wurde die [KONKRETER MANGEL: Begehung im Maerz statt im Hochsommer / Kartierung nur Kerngebiet ohne Puffer].
2. CEF-Maßnahme nicht verbindlich festgesetzt
Die Maßnahme [BEZEICHNUNG] ist nur in Begründung Seite X erwähnt, aber nicht in den textlichen
3. FCS-Nachweis fehlt
Der Erhaltungszustand der Lokalpopulation von [ART] wird nicht bewertet.
Ohne diesen Nachweis ist die Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG nicht erfüllt
```
--- vor Versand klären ---
1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung]
2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis]
3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf]
Schlussabsatz Variante A (kooperativ):
Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen für ein klärenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.
Schlussabsatz Variante B (formal-streng):
Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.
> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.