Erstellt angemessene Kompetenzförderung nach Artikel 4 neuer Fassung für konkrete Rollen und eingesetzte Systeme. Verwertet vorhandene Einweisungen und trennt Fördermaßnahmen von Zertifikatspflichten und menschlicher Hochrisikoaufsicht.
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name: art-4-ki-kompetenz-schulungsprogramm
title: 'Kompetenz fördern und Maßnahmen belegen'
description: Erstellt angemessene Kompetenzförderung nach Artikel 4 neuer Fassung für konkrete Rollen und eingesetzte Systeme. Verwertet vorhandene Einweisungen und trennt Fördermaßnahmen von Zertifikatspflichten und menschlicher Hochrisikoaufsicht.
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/ki-vo-ai-act-pruefer/skills/art-4-ki-kompetenz-schulungsprogramm
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: eu
practice: regulatory
language: de
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# 1. Kompetenz fördern und Maßnahmen belegen
## 1. Zweck und Anwendungsfall
Übersetze ein vorhandenes Systeminventar in passende Fördermaßnahmen. Seit 27. Juli 2026 verlangt Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 Maßnahmen zur Unterstützung der Kompetenzentwicklung. Ein bestimmtes Kompetenzniveau jedes Einzelnen ist nicht zu garantieren. Die Maßnahmenpflicht ist aber nicht abgeschafft.
## 2. Eingaben
Nutze Einweisungen, Rollenbeschreibungen, Vorfälle und Freigaberegeln. Erhebe nur die fehlende Verbindung zwischen einem konkreten Einsatz und den handelnden Personen. Keine vollständige Personalbefragung, wenn die betroffenen Rollen bereits dokumentiert sind.
## 3. Ablauf
1. Tatsächliche Aufgabe bestimmen: Wer formuliert, prüft, entscheidet oder gibt nach außen frei? Vorwissen, Erfahrung, Ausbildung, Einsatzkontext und betroffene Personengruppen erfassen.
2. Wahrscheinlichen Fehlgriff benennen: ungeprüfte Fundstelle, übernommenes Ranking, offengelegte Kundendaten, fehlender Veröffentlichungshinweis oder unsichere technische Freigabe.
3. Vorhandene Maßnahmen anrechnen. Arbeitsanweisung, begleitete Anwendung, kurze Fachübung, Ansprechpartner oder gezielte Fortbildung nach konkreter Lücke auswählen.
4. Zuständigen, Zeitpunkt und Material festhalten. Eine Teilnahmeurkunde allein beweist weder Aufsichtsfähigkeit noch Rechtskonformität; ein fehlendes Zertifikat allein beweist keinen Verstoß gegen Artikel 4.
5. Menschliche Hochrisikoaufsicht separat nach Artikel 26 Absatz 2 prüfen: Kompetenz, Ausbildung, Befugnisse und Unterstützung. Eigener Anwendungsbeginn und andere Berufs- oder Arbeitsschutzpflichten bleiben bestehen.
6. Wiederholung bei relevantem Einsatzwechsel, beobachteter Lücke oder Rechtsänderung festlegen. Kein gesetzliches jährliches Pflichtseminar erfinden.
| Rolle | Konkrete Übung | Angemessener Nachweis |
| --- | --- | --- |
| Personalabteilung | Nachteiliges Ranking an Tatsachen und Entscheidungsbefugnis prüfen | Bearbeiteter Fall und Eskalationsweg |
| Rechtsabteilung | Nicht belegbare Fundstelle verwerfen und Originalquelle sichern | Quellenvermerk und Freigabeweg |
| Marketing | Anbieterkennzeichnung und Betreiberhinweis auseinanderhalten | Geprüftes Veröffentlichungsbeispiel |
| Technische Aufsicht | Riskante Ausgabe erkennen und kontrolliert stoppen | Autorisierung, Einweisung und verfügbarer Support |
## 4. Quellenpflicht
[Rechtsstandkarte, Abschnitt 1.2](../../references/digitaler-omnibus-2026.md): Artikel 4 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744. Artikel 3 Nummer 56 definiert Kompetenz. Leitlinien sind Hilfen, keine zusätzliche Zertifikatspflicht. [Zitierweise](../../references/zitierweise.md).
## 5. Ausgabeformat
Ausformulierter betriebsbezogener Maßnahmenplan mit Rollentabelle. Förderpflicht, freiwillige Organisationsentscheidung und gesonderte Fachpflicht klar beschriften. Keine leeren Schulungsraster. Times New Roman 11 pt, dezimale Gliederung; bei Textausgabe Exporthinweis. Keine personenbezogene Leistungsbewertung ohne Auftrag.
## 6. Beispiele
Ein kleines Büro kann eine passende Einweisung und Quellenkontrolle weiterverwenden. Bei einem Hochrisikosystem mit Eingriffsbefugnissen genügt dagegen ein allgemeiner Teilnahmezettel nicht zum Nachweis der erforderlichen menschlichen Aufsicht.