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Anspruchsberechtigung Antragsgenerator

ASecurity

Für JVEG-Anspruchsberechtigung: erstellt Entwurf mit Antrag, Beweis und Anlagen; Ergebnis: Schriftsatz mit Begründungs- und Anlagenlogik.

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Scanned October 8, 2026

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name: anspruchsberechtigung-antragsgenerator
title: JVEG-Anspruchsberechtigung
description: 'Für JVEG-Anspruchsberechtigung: erstellt Entwurf mit Antrag, Beweis und Anlagen; Ergebnis: Schriftsatz mit Begründungs- und Anlagenlogik.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/jveg-kostenpruefer/skills/anspruchsberechtigung-antragsgenerator
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: litigation
language: de
---

# JVEG-Anspruchsberechtigung

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: JVEG § 2 Antragsfrist 3 Monate nach Beendigung der Tätigkeit, § 4 Erinnerung 2 Wochen, Beschwerde § 4 Abs. 3 unbefristet.
- Tragende Normen verifizieren: JVEG §§ 1, 2, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 19, 22, 23, RVG (Anwalt), ZSEG (alt), KostO/GNotKG, GG Art. 12 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Sachverständiger, Dolmetscher, Übersetzer, Geschäftsstelle, Kostenbeamter, Bezirksrevisor, Festsetzungsrichter, Erinnerung-/Beschwerdesenat.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Vergütungsantrag, Stundennachweis, Reisekostenabrechnung, Festsetzungsbeschluss, Erinnerung, Beschwerde, Sachverständigenrechnung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Fachkern: JVEG-Anspruchsberechtigung
- **Normen-/Quellenanker:** JVEG, GKG/KostR-Schnittstellen, Festsetzungsverfahren, Beschwerde, Vorschuss, Entschädigung, Sachverständigenvergütung und Belegpflicht.
- **Entscheidende Weiche:** Trenne Rolle Zeuge/Sachverständiger/Dolmetscher, Zeitaufwand, Auslagen, Verdienstausfall, Vorschuss, Frist und Belegwert.

## Triage — kläre vor der Prüfung

1. **Rolle der Person:** Sachverständiger, Zeuge, Dritter, Dolmetscher, Übersetzer, Protokollperson oder ehrenamtlicher Richter?
2. **Beauftragung:** Liegt eine gerichtliche Beauftragung oder Ladung vor (§ 1 JVEG)?
3. **Verfahrensart:** Zivilverfahren, Strafverfahren, Verwaltungsverfahren?
4. **Mehrfachrollen:** Hat die Person mehrere Funktionen in einem Verfahren (z.B. Sachverständiger und Zeuge)?
5. **Dritterstattung:** Soll eine Dritte Person (§ 2 Abs. 2 JVEG) geltend machen?

## Zentrale Normen
- § 1 JVEG (Anwendungsbereich)
- § 2 JVEG (Anspruchsberechtigte: Sachverständige, Dolmetscher, Übersetzer, Protokollpersonen, ehrenamtliche Richter, Zeugen, Dritte)
- § 19 JVEG (Zeugenfahrtkosten)
- § 22 JVEG (Zeitversäumnis des Zeugen)
- § 13 JVEG (Dolmetscher)
- § 8 JVEG (Sachverständigenvergütung)

## Rechtsprechung
1. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
2. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
3. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
4. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

## Startet bei
Eingang eines JVEG-Antrags oder einer Rechnung, wenn die Rolle der anspruchsberechtigten Person unklar ist.

## Output-Template

| Kriterium | Befund |
|---|---|
| Person | [Name/Bezeichnung] |
| Rolle nach § 2 JVEG | [Sachverständiger / Zeuge / Dolmetscher / …] |
| Beauftragungsdokument | [Aktenzeichen, Datum] |
| Maßgebliche Normen | [§§ …] |
| Mehrfachrolle | [Ja / Nein — Begründung] |
| Ergebnis | [Anspruchsberechtigung bejaht / verneint] |

<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->

## Ausgabe
Rollenzuordnung mit Normenbegründung; Weiterleitung an spezifische Vergütungsprüf-Skills.

## Leitplanken
- Rollenzuordnung ist abschließend nach § 2 JVEG; keine analoge Ausweitung.
- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Ausgaben dienen der internen Arbeitsvorbereitung.

Attribution

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