Für Anlagen: elektronische Dokumente: ordnet Akte, Belege und Lücken; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Anlagen zu Schriftsätzen. Route: anlagen-elektronische-dokumente-spezial.
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name: anlagen-elektronische-dokumente-spezial
title: 'Anlagen: elektronische Dokumente'
description: 'Für Anlagen: elektronische Dokumente: ordnet Akte, Belege und Lücken; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Anlagen zu Schriftsätzen. Route: anlagen-elektronische-dokumente-spezial.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/anlagen-zu-schriftsaetzen/skills/anlagen-elektronische-dokumente-spezial
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: litigation
language: de
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# Anlagen: elektronische Dokumente
## Normenanker
Arbeitsfokus: **Anlagen: elektronische Dokumente**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 130a Abs. 3 ZPO` — Signatur/sicherer Übermittlungsweg.
- ZPO Paragraf 130a Absatz 6 — gerichtlicher Hinweis und unverzügliche geeignete Nachreichung bei technisch ungeeignetem elektronischem Dokument.
- ZPO Paragraf 130d Sätze 2 bis 4 — Ersatzeinreichung bei vorübergehender technischer Unmöglichkeit.
- `§ 2 ERVV` — Dateiformate und technische Anforderungen.
- `§ 3 ERVV` — Übermittlung elektronischer Dokumente.
- `§ 371a Abs. 1 ZPO` — Beweiswert elektronischer Dokumente.
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzsignatur.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Anlagen: elektronische Dokumente
- **Normen-/Quellenanker:** ERVV, PDF.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Verträge, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Prüfraster
Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
1. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, Rechtsprechung BGH/BVerfG/EuGH, Literatur.
3. **Prüfung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
4. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
## Plugin-Kontext
Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.
## Output-Module
- Strukturierter Prüfvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
- Tabellen und Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei prüfbarem Link.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.