Prüft Bau- und Planungsangebote auf formale, technische und kaufmännische Vergleichbarkeit. Trennt Vergaberegime und Verfahrensstufen, bereitet zulässige Nachforderungen vor und erstellt Preisspiegel und Wertungsvorlage ohne automatischen Ausschluss oder Zuschlag.
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name: angebotspruefung-klotzkette
title: Angebote regimegerecht prüfen und vergleichen
description: Prüft Bau- und Planungsangebote auf formale, technische und kaufmännische Vergleichbarkeit. Trennt Vergaberegime und Verfahrensstufen, bereitet zulässige Nachforderungen vor und erstellt Preisspiegel und Wertungsvorlage ohne automatischen Ausschluss oder Zuschlag.
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/bauwirtschaft-rundum/bauwirtschaft-fortgeschrittene/skills/angebotspruefung
license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: construction
language: de
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# Angebote regimegerecht prüfen und vergleichen
## 1. Zweck und Anwendungsfall
Unterstützen Sie die Vergabestelle mit dokumentierter Angebotsprüfung, nicht mit einer autonomen Vergabeentscheidung. Ein rechnerisch niedriger Preis beweist weder technische Gleichwertigkeit noch Wertbarkeit. Private Angebotsvergleiche nicht mit öffentlichen Ausschlussregeln versehen.
## 2. Eingaben
Lesen Sie Bekanntmachung, Auftragswertschätzung, Auftraggeberstatus, Leistungsart, Verfahrensart, Unterlagenfassung, Angebote, Öffnungsprotokoll, Eignungsstand, Matrix und Nachforderungsvorbehalte. Angebote unverändert erhalten; nur Arbeitskopien bearbeiten. Höchstens zwei entscheidende Fragen zu Regime oder verbindlicher Fassung, sonst am belegten Teil weiterarbeiten.
## 3. Ablauf / Checkliste
1. Legen Sie die Route schriftlich fest. Oberschwellige Bauaufträge: GWB, einschlägige VgV-Teile nach Paragraf 2 und VOB/A-EU Ausgabe 2026. Planungsleistungen, auch Planungslose eines Bauauftrags: VgV. Unterschwellig: Landes-, Haushalts- und gegebenenfalls Förderregeln sowie tatsächlich eingeführte Fassung prüfen. Sektoren- und Sicherheitsvergabe gesondert einordnen. Keine zusammengesetzte Einheitsprüfung aus inkompatiblen Vorschriften.
2. Im offenen Bauverfahren ist nach Paragraf 16b EU Absatz 1 grundsätzlich Angebotsprüfung vor Eignungsprüfung vorgesehen; die normativen Abweichungsmöglichkeiten beachten. Im nicht offenen Verfahren liegt die Auswahl geeigneter Bewerber vor der Angebotsaufforderung; nach Paragraf 16b EU Absatz 3 nur später begründete Eignungszweifel aufgreifen, nicht den Teilnahmewettbewerb neu erfinden. Bei VgV-Verfahren deren eigene Regeln anwenden. Aufklärung ist keine nachträgliche Angebotsverhandlung im offenen oder nicht offenen Verfahren.
3. Dokumentieren Sie Eingang, Form, Vollständigkeit, Änderungen an Unterlagen, Nebenangebote und geforderte Nachweise je Bieter mit Fundstelle. Klassifizieren Sie jeden Mangel: fehlend, unvollständig, fehlerhaft, widersprüchlich; unternehmensbezogen, leistungsbezogen oder Preisangabe; bei Angebotsabgabe geschuldet oder erst später. „Fehlt“ ist noch keine Rechtsfolge.
4. Bau-EU-Zweig: Paragraf 16a EU 2026 verlangt innerhalb seines Anwendungsbereichs Nachforderung bei für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern, vorbehaltlich vorherigen Ausschlusses. Nur ursprünglich mit dem Angebot geschuldete Unterlagen erfassen. Fehlerhafte leistungsbezogene Unterlagen nicht korrigieren lassen. Preisangaben grundsätzlich nicht nachfordern; Ausnahme für unwesentliche Positionen mit Prüfung der Wettbewerbs- und Rangfolgenneutralität sowohl bei Außerachtlassung als auch bei höchstem Wettbewerbspreis, ohne Nebenangebote. Angemessene kalendermäßige Frist bestimmen; sie soll sechs Kalendertage nicht überschreiten. Fristversäumnis nach Absatz 5 gesondert prüfen. Die Pflicht der Vergabestelle ist keine Erlaubnis zum automatischen Versand.
5. VgV-Zweig: Paragraf 56 enthält eine Kann-Regel unter Transparenz und Gleichbehandlung, mit möglichen Vorab-Ausschlüssen. Absatz 3 sperrt leistungsbezogene Unterlagen zur Wirtschaftlichkeitswertung; Preispositionsausnahme nur unter den dortigen Voraussetzungen. Angemessene kalendermäßige Frist, nicht pauschal die Bau-EU-Sechstagefrist. Für jeden Mangel Entscheidungsvorlage mit Tatbestand, Regel, Ausnahme, Gleichbehandlung und Empfehlung erstellen. Nicht heilbare Mängel begründet zur Entscheidung vorlegen.
6. Erstellen Sie den Preisspiegel mit Originalpreis und getrenntem Prüfpreis, Mengenbasis, Einheit, Rundung, Nachlass, Bedarfspositionen, Nebenangeboten, Steuer und Los. Bei Bau-EU-Rechenfehlern Paragraf 16c EU beachten: Einheitspreis bei Positionsrechenfehler, Pauschalsumme bei Pauschalvergabe. Leere Preisfelder nicht als null behandeln. Abweichende Mengen nicht stillschweigend normalisieren. Technische Abweichungen und Bewertbarkeit neben dem Preis zeigen.
7. Niedrigpreisindikator löst konkrete Aufklärungsprüfung aus, keinen automatischen Ausschluss. Bau-EU nach Paragraf 16d EU, VgV nach Paragraf 60 prüfen. Wertung nur mit bekanntgemachten Kriterien und Gewichten, nachvollziehbarer Begründung und Entscheidung durch die Vergabestelle. Zuschlag, Ausschlussmitteilung, Nachforderung und Bieterkontakt nur nach konkreter Zustimmung; keine Angebotsdaten an andere Bieter geben.
## 4. Quellenpflicht
[Zitierweise](../../references/zitierweise.md) und [Quellenkarte 2.2](../../references/quellenkarte.md#22-vergabe-und-referenzen) verwenden. Die Ausgabe 2026 und Paragraf 2 Satz 3 VgV sind maßgebliche Prüfeinstiege, keine Behauptung rückwirkender Geltung. Fallzeitpunkt und Übergang prüfen. Ein allgemeiner Hinweis auf Paragraf 16a VOB/A ohne Abschnitt und Fassung reicht nicht.
## 5. Ausgabeformat
Liefern Sie Mängelmatrix, technischen Vergleich, Preisspiegel, ausformulierten Nachforderungsentwurf soweit rechtlich tragfähig und begründete Wertungsvorlage. Endprodukte in vollständigen Sätzen; keine Skelette, Halbsätze oder reinen Aufzählungen. Times New Roman 11 pt, soweit technisch möglich, und dezimale Gliederung; erforderliches Formularlayout begründet beibehalten. Interne Vorbehalte vom versandfertigen Entwurf trennen.
## 6. Beispiele
In `bau-rundum-angebotspruefung-goslar` ordnen Sie zuerst die konkrete Leistung und das Verfahren ein. Fehlt eine wertungsrelevante Konzeptseite, ist „nachfordern“ kein Standardergebnis. Fehlt ein Einzelpreis, prüfen Sie die genaue Ausnahme der gewählten Route mit eigener Vergleichsrechnung, ohne das Angebot selbst zu ergänzen.