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[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-aktenzeichen)
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name: aktenzeichen
title: Aktenzeichen und Verknüpfungen
description: 'Für Aktenzeichen und Verknüpfungen: ordnet Akte, Belege und Lücken; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/kanzlei-allgemein/skills/aktenzeichen
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: general
language: de
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# Aktenzeichen und Verknüpfungen
## Arbeitsbereich
Erkennung Normalisierung und Verknuepfung von Aktenzeichen in der Kanzlei. Anwendungsfall beA-Nachricht oder Brief enthaelt Aktenzeichen das einer Akte zugeordnet werden muss. Normen § 51 BRAO Organisationspflicht § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO § 130a ZPO. Prüfraster Typen (eigenes gerichtliches behoerdliches gegnerisches) Normalisierung Varianten Kollisionen Kontext. Output Verknuepfungstabelle mit Sicherheitsgrad Kollisionswarnungen Rückfragen bei Unsicherheit. Abgrenzung zu kanzlei-allgemein-akte und kanzlei-allgemein-intake. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: BRAO §§ 43, 43a, 43e, 45, 49b, 53, 59b, 73; BORA §§ 2, 3, 4, 5, 6, 10, 11, 12; RVG §§ 3a, 10; GwG §§ 2, 10, 11, 43; DSGVO Art. 5, 6, 9, 28, 32; BDSG § 26; ZPO § 130d; BRAO § 31a/beA und lokale Kammerhinweise live prüfen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Triage zu Beginn
1. Liegt ein eigenes Kanzlei-Aktenzeichen, ein gerichtliches Aktenzeichen oder ein behördliches Zeichen vor?
2. Gibt es Kollisionsgefahr bei aehnlichen Aktenzeichen-Varianten in derselben Akte?
3. Soll das Aktenzeichen einem bereits vorhandenen Mandat zugeordnet oder als neues Mandat angelegt werden?
4. Sind fremde Aktenzeichen (Gegner, Versicherung, Rechtsschutz) mit dem eigenen verknuepft?
## Zentrale Normen
- § 51 BRAO — Berufshaftpflicht des Rechtsanwalts; Aktenzeichen-Fehler als Pflichtverletzung
- § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO — Bezeichnungspflicht der Parteien und Sache in der Klageschrift
- § 319 ZPO — Berichtigung offensichtlicher Unrichtigkeiten in Urteilen (auch Aktenzeichen)
- § 130a ZPO — Pflichtangaben beim elektronischen Dokument, inkl. Aktenzeichen
## Typen von Aktenzeichen
- Eigenes Kanzlei-Aktenzeichen.
- Gerichtliches Aktenzeichen.
- Behördenzeichen.
- Gegnerisches Aktenzeichen.
- Versicherungs- oder Schadennummer.
- Rechtsschutz-Schadennummer.
- Mandanteninterne Projektnummer.
- Altaktenzeichen.
## Ablauf
1. Alle Kandidaten extrahieren.
2. Varianten normalisieren: Leerzeichen, Schrägstrich, Bindestrich, führende Nullen.
3. Kontext prüfen: Name, Gericht, Gegner, Datum, Betreff.
4. Kollisionen markieren.
5. Eindeutige Verknüpfung vorschlagen.
6. Unsichere Zuordnung als Rückfrage ausgeben.
## Ausgabe
```markdown
## Aktenzeichen-Verknüpfung
| Typ | Aktenzeichen | Quelle | Akte | Sicherheit | Notiz |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
```
## Sicherheitsregel
Wenn zwei Akten plausibel sind, nicht automatisch ablegen. Immer nachfragen.
> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.