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[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-actio-institoria-prokuristenhaftung)
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name: actio-institoria-prokuristenhaftung
title: Rom 125 Actio Institoria Prokuristenhaftung
description: 'Für Rom 125 Actio Institoria Prokuristenhaftung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/roemisches-recht/skills/actio-institoria-prokuristenhaftung
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: general
practice: general
language: de
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# Rom 125 Actio Institoria Prokuristenhaftung
## Quellenanker
- **D. 14.3.1 (Ulpian)** — actio institoria: Geschäftsherr haftet voll für Verträge des Ladenleiters (institor)
- **D. 14.3.5.11** — Begrenzung durch praepositio: nur Geschäfte im Rahmen der Anstellung
- **D. 14.3.11.2** — öffentlicher Aushang (proscriptio) kann Haftung begrenzen
## Kernregeln
Die actio institoria lässt den Prinzipal unbeschränkt für Verträge haften, die sein institor (Laden-/Betriebsleiter, oft Sklave oder Haussohn) im Rahmen der praepositio (Anstellung für einen Geschäftskreis) schließt. Die praepositio wirkt wie eine kundgemachte Vollmacht: Was der institor innerhalb des Aufgabenkreises vereinbart, bindet den Geschäftsherrn; Beschränkungen wirken nur bei deutlicher proscriptio am Geschäftslokal. Rom erreicht so Stellvertretungswirkung ohne Stellvertretungsdogmatik — über die Haftungszurechnung im Handelsverkehr.
## Moderne Parallele
Direkter Vorläufer der handelsrechtlichen Vollmachten: Prokura §§ 48 ff. HGB (unbeschränkbar im Außenverhältnis — wie die praepositio!), Handlungsvollmacht § 54 HGB, Ladenvollmacht § 56 HGB. Die Rechtsscheinlogik (Kundmachung bindet) ist identisch.
## Typische Fehler
Die institoria nicht als 'Stellvertretung' bezeichnen — der institor verpflichtete sich (wenn frei) auch selbst; der Verkehr bekam einen ZUSÄTZLICHEN Schuldner, keinen ersetzten.
## Arbeitsweise
1. Quellen zuerst: einschlägige Stellen (Gaius, Digesten, Codex) mit Inskription benennen; Rekonstruktionsgrad und Interpolationsverdacht offenlegen.
2. Epochen trennen: vorklassisch — klassisch — justinianisch — Rezeption; nichts rückprojizieren.
3. Funktional vergleichen: erst die römische Funktion, dann die heutige Norm mit gleicher Aufgabe; Unterschiede ausdrücklich benennen.
4. Für Klausur/Lehre: Institutionensystem (personae — res — actiones) als Gliederungsraster nutzen; lateinische Begriffe beim ersten Auftreten übersetzen.