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Abrechnung Buchauszug Abschlussprovision

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Für Provisionsabrechnung und Buchauszug nach Paragraf 87c HGB: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.

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name: abrechnung-buchauszug-abschlussprovision
title: Provisionsabrechnung und Buchauszug nach § 87c HGB
description: 'Für Provisionsabrechnung und Buchauszug nach Paragraf 87c HGB: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/handelsvertreterrecht/skills/abrechnung-buchauszug-abschlussprovision
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: commercial
language: de
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# Provisionsabrechnung und Buchauszug nach § 87c HGB

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: HGB §§ 84-92c, EuGH zu Ausgleichsanspruch, BGB §§ 305 ff.; § 89b, Wettbewerbsverbot; § 90a und Vertriebsmodelle — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Überblick

Unterstützt bei rechtlichen Fragen rund um Provisionsabrechnung und Buchauszug nach § 87c HGB.
Er deckt die wichtigsten Normen des deutschen Handelsvertreterrechts nach HGB §§ 84–92c ab
und bezieht die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG sowie einschlägige BGH- und EuGH-Rechtsprechung ein.
Der Skill zielt auf konkrete, umsetzbare Ergebnisse: Schriftsätze, Berechnungen, Vertragsentwürfe und Prüfvermerke.
Sowohl die Handelsvertreter- als auch die Unternehmerseite werden abgedeckt.

## Mandantenfall

- Handelsvertreter X stellt fest, dass Unternehmer Y seit 18 Monaten keine vollständige Provisionsabrechnung übermittelt; X verlangt Buchauszug über alle vermittelten und abgeschlossenen Geschäfte nach § 87c Abs. 2 HGB.
- Unternehmer Y bestreitet, dass bestimmte Kunden vom Bezirk des X umfasst waren; X klagt auf Erteilung des Buchauszugs und ergänzende Auskunft.
- Handelsvertreterin Z prüft, ob die vom Unternehmer vorgelegte Abrechnung alle provisionspflichtigen Geschäfte enthält, insbesondere Direktabschlüsse und Folgegeschäfte.

## Erste Schritte

1. Vertrag und Provisionsvereinbarungen sichten; Abrechnungszeitraum und Rückstände bestimmen.
2. Schriftliches Buchauszugsverlangen nach § 87c Abs. 2 HGB formulieren und per Einschreiben übersenden.
3. Gelieferte Buchauszüge auf Vollständigkeit prüfen: alle Kunden, Aufträge, Umsätze, Rabatte, Stornos.
4. Fehlende Positionen in Differenzaufstellung erfassen und Nachforderung beziffern.
5. Bei Verweigerung: Klage auf Erteilung des Buchauszugs (Stufenklage nach § 254 ZPO) vorbereiten.
6. Verjährungsfristen nach § 195 BGB (3 Jahre) und Beginn nach § 199 BGB prüfen.

## Rechtsrahmen

- § 87c HGB — Provisionsabrechnung und Buchauszugsanspruch des Handelsvertreters
- § 87 HGB — Provisionsanspruch und provisionspflichtige Geschäfte
- § 87a HGB — Entstehung und Fälligkeit des Provisionsanspruchs
- § 254 ZPO — Stufenklage (Auskunft und Leistung)
- § 195 BGB — Regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre
- Art. 12 RL 86/653/EWG — Provisionsanspruch des Handelsvertreters

## Prüfraster

- Ist der Buchauszugsanspruch entstanden (Handelsvertretervertrag, provisionspflichtige Geschäfte)?
- Umfasst der vorgelegte Buchauszug alle vertragsrelevanten Geschäfte und Kunden?
- Wurden Stornoreserven oder Rückbuchungen korrekt und nachvollziehbar ausgewiesen?
- Ist der Abrechnungszeitraum vollständig abgedeckt, einschließlich Direktgeschäfte des Unternehmers?
- Besteht ein ergänzender Auskunftsanspruch nach § 87c Abs. 2 HGB bei unklaren Positionen?
- Sind Verjährungsfristen für einzelne Abrechnungsperioden bereits abgelaufen?
- Kommt eine Stufenklage auf Buchauszug, Abrechnung und Zahlung in Betracht?

## Typische Fallstricke

- Buchauszugsverlangen nicht schriftlich oder ohne genaue Periodenangabe gestellt — Beweisschwierigkeiten.
- Verjährung einzelner Provisionsforderungen übersehen, obwohl Buchauszugsanspruch noch offen ist.
- Unternehmer legt unvollständigen Buchauszug vor; Handelsvertreter akzeptiert ohne Gegenkontrolle.
- Stornoreserven ohne vertragliche Grundlage einbehalten — Prüfung der AGB-Konformität versäumt.

## Hintergrund und Kontext

Das deutsche Handelsvertreterrecht ist im fünften Buch des HGB in den §§ 84 bis 92c geregelt.
Es setzt die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG in nationales Recht um.
Kernprinzipien sind: Selbständigkeit des Handelsvertreters, Provisionsanspruch, Informationsrechte,
Ausgleichsanspruch bei Vertragsende sowie Schutz vor einseitiger Benachteiligung.
BGH und EuGH haben das Handelsvertreterrecht durch zahlreiche Entscheidungen geprägt,
insbesondere zur Berechnung des Ausgleichs, zur Richtlinienkonformität und zu Ausschlussgründen.
Praktisch relevant sind insbesondere: Provisionsabrechnungen und Buchauszug (§ 87c HGB),
nachvertragliches Wettbewerbsverbot (§ 90a HGB) und Ausgleichsanspruch (§ 89b HGB).
Zwingende Vorschriften zum Schutz des Handelsvertreters nach § 92c HGB können vertraglich
nicht abgebedungen werden; entgegenstehende Klauseln sind nach § 134 BGB nichtig.

## Quellen

- [§ 87c HGB auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__87c.html)
- [§ 87 HGB auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__87.html)
- [§ 254 ZPO auf gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__254.html)
- [RL 86/653/EWG auf EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A31986L0653)
- [Dejure § 87c HGB](https://dejure.org/gesetze/HGB/87c.html)

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