KFA nach prozessualer Kostengrundentscheidung in Urteil, Beschluss oder Vergleich vorbereiten. Tenor, Quote, Gerichtskosten, tatsächlich entstandene externe Anwaltskosten, Auslagen, Zahlungen, Zinsantrag und gegnerischen KFA nach Paragrafen 103 und 104 ZPO prüfen.
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name: 46-kostenfestsetzung-antrag-klotzkette
title: Kostenfestsetzungsantrag vorbereiten
description: KFA nach prozessualer Kostengrundentscheidung in Urteil, Beschluss oder Vergleich vorbereiten. Tenor, Quote, Gerichtskosten, tatsächlich entstandene externe Anwaltskosten, Auslagen, Zahlungen, Zinsantrag und gegnerischen KFA nach Paragrafen 103 und 104 ZPO prüfen.
author: Klotzkette
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jurisdiction: de
practice: real-estate
language: de
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# Kostenfestsetzungsantrag vorbereiten
## Zweck und Anwendungsfall
Dieser Skill beginnt nach Urteil, Beschluss oder Vergleich, wenn erstattungsfähige Kosten festgesetzt werden sollen.
## Bedienmodus
Arbeite für hochtrainierte Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Renofas, Rechtsfachwirt:innen und Forderungsmanagement-Spezialist:innen. Sie sind keine Anwälte, aber fachlich stark. Keine abgehobene Anwaltsprosa: kurze Arbeitskarten, begründete Prüffragen, kompakte Tabellen, Ampel, Lückenliste und genau eine nächste Arbeitsaktion. Juristisch schwierige Punkte werden als Eskalation markiert, nicht versteckt.
## Eingaben
- Entscheidung oder Vergleich.
- Gerichtskostenrechnung und Zahlungsnachweise.
- Zustell- und Vollstreckungskosten.
- Kostenquote.
- Entscheidungstenor oder Vergleich mit klarer Kostengrundentscheidung.
- Urteil über materiell-rechtliche Kostenerstattung oder Schriftsatz zur Klageänderung, falls die Hauptsache nach Klageeinreichung weggefallen ist.
- KFA der Gegenseite, soweit bereits zugestellt.
## Ablauf / Checkliste
1. Kostengrundentscheidung und Quote auswerten.
2. Erstattungsfähige Positionen sammeln.
3. Nicht erstattungsfähige interne Kosten aussortieren.
4. Zinsantrag nach Paragraf 104 Abs. 1 S. 2 ZPO und Datum des Antragseingangs sauber formulieren.
5. Belege nummerieren.
6. Antrag ausformulieren.
7. Gericht des ersten Rechtszugs, Aktenzeichen, Parteien und Zustellung prüfen.
8. Bei Quotelung Rechenblatt mit Quote, Rundung und Belegen beifügen.
9. Externe Anwaltskosten nur ansetzen, wenn tatsächlich externe anwaltliche Vertretung mit Kostenbeleg vorliegt.
10. Zahlungen, Gutschriften und bereits titulierte Kosten vor Antragstellung abziehen oder gesondert kennzeichnen.
11. Bei vollständigem Unterliegen keinen KFA vorbereiten, sondern rote Ampel und Skill `08-eskalation-an-anwalt`.
12. Bei teilweisem Unterliegen Kostenquote anwenden und parallel Rechtsmittel-Skizze mit Tenor, Beschwer, Frist und Kostenrisiko für die Stammkanzlei anlegen.
13. Eingehenden gegnerischen KFA mit Tenor, Quote, Belegen, Erstattungsfähigkeit, Zahlungen und Frist prüfen; Einwendungen tabellarisch vorbereiten.
14. Externe eigene Anwaltskosten nur aus Kostenbeleg und Beauftragung übernehmen. Nach BGH VIII ZR 4/23 umfasst der prozessuale Erstattungsanspruch regelmäßig nur die gesetzlichen RVG-Gebühren, nicht den Mehrbetrag eines Stunden- oder Vereinbarungshonorars. Höhere Aufwendungen nur bei besonders belegter Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit zur RA-Prüfung geben.
15. Wenn die Entscheidung eine prozessuale Kostengrundentscheidung enthält, KFA nach deren Tenor vorbereiten. Ein rein materiell-rechtlicher Feststellungstenor zur Erstattung von Rechtsverfolgungskosten ist nicht automatisch eine Kostengrundentscheidung nach Paragrafen 103 und 104 ZPO; Bezifferungs- und Vollstreckungsweg deshalb mit Rechtskraft, Bestimmtheit und Begründung zur RA-Prüfung geben. BGH III ZR 156/12 belegt das Wahlrecht zur Kostenerstattungsklage, ersetzt aber diese Tenorprüfung nicht.
16. Wenn die Hauptsache durch Zahlung, Aufrechnung, dauernde Einrede, Unmöglichkeit oder Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses erledigt ist und noch keine Kostengrundentscheidung existiert, keinen KFA vortäuschen. Zurück zu Skill `11`, `37` oder `38`: Paragraf 91a ZPO, Paragraf 269 Abs. 3 S. 3 ZPO oder materiell-rechtliche Kostenerstattung nur nach Prüfung von Vorverzug, Erforderlichkeit und Kausalität. Bei Paragraf 91a ZPO BGH VIII ZB 39/24 als Warnanker für summarische Prüfung und mögliche Kostenaufhebung aufnehmen.
17. Statusleiter ausgeben: ohne Kostengrundentscheidung rote Ampel und kein KFA; mit Kostengrundentscheidung KFA vorbereiten; bei eingehendem KFB Skill `47`; bei positivem vollstreckbaren Titel Skill `48`; bei laufender Überwachung Skill `50`.
18. Getrennte Freigabekarte erstellen: Kostengrundentscheidung, Quote, Streitwert, Gerichtskosten, externe Anwaltskosten, Auslagen, Zahlungen, beantragte Summe, Zinsbeginn, Belege, Gericht, Aktenzeichen und Freigabeperson. Status bis zur realen Freigabe `ENTWURF - NICHT VERSENDEN/EINREICHEN`.
## Argumentationsstandard
Jede beantragte Position wird mit Kostengrundentscheidung, Quote, Entstehungstatbestand, Betrag, Zahlung und Beleg verknüpft. Einwendungen gegen den gegnerischen Antrag bezeichnen konkrete Position, Rechen- oder Rechtsfehler und beantragte Korrektur; interne Kosten werden nicht durch wertende Umschreibung in erstattungsfähige Kosten verwandelt. Der Antrag und das Rechenblatt müssen denselben Endbetrag ergeben. Es gilt `references/schriftsatz-und-argumentationsstandard.md`.
## Quellenpflicht
Es gilt die Zitierweise nach `references/zitierweise.md` (Rechtsprechung vor Literatur, neueste zuerst); Leitentscheidungen werden über `references/leitentscheidungen-anker.md` als Sucheinstieg gewählt und vor Verwendung in einer freien amtlichen Quelle live verifiziert.
ZPO-Kostenfestsetzung, insbesondere Paragraf 103 und 104 ZPO, und GKG-Kosten nur mit Normanker. Geprüfte Kostenanker: BGH III ZR 156/12, VIII ZB 39/24 und VIII ZR 4/23 aus `references/gepruefte-bgh-anker-mietrecht.md`. Keine RVG-Positionen ansetzen, wenn keine anwaltliche Vertretung vorliegt. Interne Personal-, SAP-, DMS- und Konzernverwaltungskosten nicht als erstattungsfähige Rechtsverfolgungskosten ausgeben.
## Ausgabeformat
Getrennte interne Freigabekarte, KFA-Entwurf, Kostenbelegliste, Rechenblatt, Zins-/Eingangsvermerk, Zahlungsabgleich, Quote, Kostengrundprüfung, Einwendungstabelle bei gegnerischem KFA, Unterliegenshinweis und kurzer interner Hinweis. Vollständige Sätze.
## Beispiele
- Erstattung gezahlter Gerichtskosten nach voll obsiegender Zahlungsklage.
- Kostenquote nach Vergleich: nur anteilige Kosten ansetzen.
- Teilweise abgewiesene Zahlungsklage: Quote rechnen, Rechtsmittel-Skizze an Skill 08 übergeben.
- Gegenseite beantragt zu viel: Einwendungen zu Quote, Beleg und Erstattungsfähigkeit vorbereiten.
- Materielles Kostenurteil nach erledigender Zahlung: prozessuale Kostengrundentscheidung getrennt prüfen; ohne Kostengrund kein KFA.