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[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-25-sofortige-beschwerde-olg-paragraf-171-klotzkett)
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name: 25-sofortige-beschwerde-olg-paragraf-171-klotzkette
title: Sofortige Beschwerde zum OLG nach §§ 171, 172 GWB einreichen
description: 'Sofortige Beschwerde aus Bietersicht einreichen: Geltungsweiche nach Paragraf 187 Absatz 2 GWB, Zwei-Wochen-Notfrist, Begründung, Anträge, Tatsachen, Beweismittel, anwaltliche Unterschrift, Beteiligteninformation und Zuschlagswirkung der anwendbaren Normfassung.'
author: Klotzkette
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version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: government-contracts
language: de
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# Sofortige Beschwerde zum OLG nach §§ 171, 172 GWB einreichen
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## Output-Format (verbindlich)
Schriftart Times New Roman, Schriftgrad 11 pt. Dezimalgliederung 1, 1.1, 1.1.1, 2, 2.1 fortlaufend ohne Lücken, maximal vier Ebenen. Aufzählungen mit Spiegelstrich oder Bullet. Hervorhebung nur durch Kursivsetzung bei Gesetzes- und Aktenzeichenfundstellen, kein Fettdruck, keine Unterstreichung. Vollständige Regeln in [`references/OUTPUT-FORMAT.md`](../../references/OUTPUT-FORMAT.md). Bei abweichenden Vorgaben der Stelle (Portal, Gericht, Kammer) gilt die Stelle.
<!-- END output-format-block (autogen) -->
## 1. Notfrist-Cockpit
| Feld | Eintrag | Beleg |
| --- | --- | --- |
| VK-Beschluss/Aktenzeichen | | |
| Zustellung | | |
| Fristbeginn | | |
| Fristende der Zwei-Wochen-Notfrist | | |
| zuständiger OLG-Vergabesenat | | |
| Einreichungsweg | | |
| anwaltliche Unterschrift | | |
| Unterrichtung übriger Beteiligter | | |
## 2. Mindestinhalt nach § 172 GWB
1. Beschwerde binnen der Notfrist schriftlich beim Beschwerdegericht einlegen.
2. Zugleich vollständig begründen; keine spätere gesonderte Begründungsfrist einplanen.
3. Umfang der Anfechtung und beantragte abweichende Entscheidung genau erklären.
4. Tatsachen und Beweismittel für jeden Beschwerdegrund angeben.
5. Beschwerdeschrift anwaltlich unterzeichnen lassen; Ausnahme für juristische Personen des öffentlichen Rechts beachten.
6. Übrige Beteiligte des VK-Verfahrens gleichzeitig durch Übermittlung einer Ausfertigung unterrichten.
## 3. Geltungs- und Wirkungscheck
Zuerst den Beginn des Vergabeverfahrens belegen. Nach § 187 Abs. 2 GWB bleiben vor dem 1. Juli 2026 begonnene Vergabeverfahren einschließlich anschließender Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren im alten Recht. Dort galt die frühere Fassung des § 173 GWB; ein Verlängerungsantrag nach Absatz 1 Satz 3 kam nur nach Ablehnung des Nachprüfungsantrags in Betracht.
Nur wenn das Vergabeverfahren ab dem 1. Juli 2026 begonnen hat: Hat die Vergabekammer den Nachprüfungsantrag abgelehnt, hat die sofortige Beschwerde nach § 173 Abs. 1 GWB keine aufschiebende Wirkung. Dann keinen Verlängerungsantrag nach der entfallenen früheren Regelung formulieren.
Hat die Vergabekammer dem Antrag durch Untersagung des Zuschlags stattgegeben, bleibt der Zuschlag nach § 173 Abs. 2 GWB untersagt, bis das OLG die Entscheidung nach § 176 oder § 178 GWB aufhebt.
## 4. Output
Liefern: Notfrist-Cockpit, unterschriftsreifen Beschwerdeschriftsatz, Beteiligtenverteiler, Anlagenverzeichnis und Zuschlagswirkungs-Vermerk. Bei fehlender Zeit zuerst fristwahrenden, aber bereits vollständig begründeten Kernschriftsatz erstellen; keine unbegründete Blankobeschwerde empfehlen.