Streitwert und Gerichtskosten für Zahlungsklage, Räumung, Mieterhöhung und Mietpreisbremse prüfen. Geldforderung als Hauptforderung, mietrechtliche GKG-Spezialwerte, Stichtag und Vorschuss nach Paragraf 12 GKG kontrollieren. Output Berechnung mit Tabelle.
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name: 21-klage-streitwert-gerichtskosten-klotzkette
title: Streitwert und Gerichtskosten
description: Streitwert und Gerichtskosten für Zahlungsklage, Räumung, Mieterhöhung und Mietpreisbremse prüfen. Geldforderung als Hauptforderung, mietrechtliche GKG-Spezialwerte, Stichtag und Vorschuss nach Paragraf 12 GKG kontrollieren. Output Berechnung mit Tabelle.
author: Klotzkette
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license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: real-estate
language: de
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# Streitwert und Gerichtskosten
## Zweck und Anwendungsfall
Dieser Skill bestimmt Streitwert und Gerichtskosten für Zahlungsklage, Räumung und Mieterhöhung. Anwendungsfall ist die Kostenkalkulation vor Klageeinreichung und Vorschussanforderung.
## Bedienmodus
Arbeite für hochtrainierte Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Renofas, Rechtsfachwirt:innen und Forderungsmanagement-Spezialist:innen. Sie sind keine Anwälte, aber fachlich stark. Keine abgehobene Anwaltsprosa: kurze Arbeitskarten, begründete Prüffragen, kompakte Tabellen, Ampel, Lückenliste und genau eine nächste Arbeitsaktion. Juristisch schwierige Punkte werden als Eskalation markiert, nicht versteckt.
## Eingaben
- Streitgegenstand und bezifferte Hauptforderung.
- Bei wiederkehrenden künftigen Leistungen: Betrag, Fälligkeit, Klageeingang und bis dahin aufgelaufene Rückstände.
- Jahresnettomiete für Räumungs- und Mieterhöhungswerte.
- Bei Mietpreisbremse: monatlicher Überschreitungsbetrag, Feststellungsziel und Bewertungsstichtag.
- Zugang zu einer verlässlichen, aktuellen GKG-Kostentabelle.
- Gerichtliche Streitwertfestsetzung, Kostenrechnung oder Hinweis, falls bereits vorhanden.
- Reguläres Verfahren oder wirksam eröffnetes Online-Verfahren nach Paragrafen 1122 ff. ZPO.
## Ablauf / Checkliste
1. Streitwert nach Streitgegenstand bestimmen:
| Streitgegenstand | Wert |
|---|---|
| Mietrückstand | bezifferte Hauptforderung |
| Räumung Wohnraum | regelmäßig einjähriges Entgelt, Paragraf 41 Abs. 1 und 2 GKG; Betriebskostenvorauszahlungen nicht einrechnen |
| Mieterhöhung Zustimmung | 1 Jahresdifferenz, Paragraf 41 Abs. 5 GKG |
| Feststellung Mietpreisbremsen-Überschreitung ab 01.06.2025 | 1 Jahresbetrag der Überschreitung, Paragraf 41 Abs. 5 GKG |
| Kombi Zahlung + Räumung | Hauptforderung + Jahresmiete |
| Wiederkehrende künftige Leistung | dreieinhalbjähriger Bezug nur, wenn Paragraf 9 S. 1 ZPO tatsächlich anwendbar ist, zuzüglich der bei Klageeinreichung fälligen Rückstände; Spezialwert und Paragraf 3 ZPO vorher ausschließen |
2. Mietpreisbremse nach Gesetzesfassung trennen: Für die Feststellung einer Überschreitung der nach Paragraf 556d Abs. 1 oder Paragraf 556e BGB zulässigen Miete gilt seit dem 01.06.2025 unmittelbar der Jahresbetrag nach Paragraf 41 Abs. 5 GKG. Nur wenn diese Fassung zeitlich noch nicht anwendbar ist, bestätigt BGH VIII ZR 211/23 für den dort behandelten Altfall den 42-fachen Überschreitungsbetrag nach Paragraf 9 ZPO. Bewertungsstichtag und Antragsziel dokumentieren; die Altfallregel nie in eine aktuelle Kostenrechnung übernehmen.
3. Wiederkehrende Leistungen zeitlich trennen: Nach BGH XII ZR 71/24 werden bei einer Bewertung nach Paragraf 9 S. 1 ZPO nur die bis zur Klageeinreichung aufgelaufenen Rückstände zusätzlich zum Wert der künftig fälligen Leistungen gerechnet. Erst nach Klageeinreichung fällige Beträge erhöhen den Streitwert auch dann nicht, wenn sie später beziffert oder im Tenor summiert werden. Für künftige Nutzungsentschädigung bis zur Herausgabe lässt XII ZR 71/24 ausdrücklich offen, ob Paragraf 9 oder Paragraf 3 ZPO gilt; daher nie automatisch den Dreieinhalbjahreswert ansetzen. Anspruch, erwartete Dauer, Spezialwerte, wirtschaftliche Identität und Paragraf 5 ZPO gesondert prüfen und die offene Wertfrage bei Entscheidungsrelevanz eskalieren.
4. Im regulären Klageverfahren Gerichtskosten nach dem Kostenverzeichnis zum GKG ansetzen: drei Gebühren nach KV Nr. 1210. Den aktuellen Tabellenwert je nach Streitwert anhand einer verlässlichen Kostenquelle prüfen; keine ungeprüften Beispielbeträge übernehmen. Beim Räumungsanteil umfasst das einjährige Entgelt neben der Nettokaltmiete nur als Pauschale vereinbarte, nicht gesondert abgerechnete Nebenkosten; Betriebskostenvorauszahlungen bleiben nach Paragraf 41 Abs. 1 S. 2 GKG und BGH VIII ZB 80/20 außer Ansatz. Bei einer kombinierten Zahlungs- und Räumungsklage enthält der Wert des Zahlungsantrags dagegen die tatsächlich eingeklagte Hauptforderung einschließlich geschuldeter Vorauszahlungsanteile; dieser Zahlungswert wird nach Paragraf 5 ZPO mit dem gesondert berechneten Räumungswert addiert.
5. Online-Verfahren kostenrechtlich nur nach bestandenem Verfahrensgate behandeln: Bei einer wirksam über das amtliche Eingabesystem eröffneten Zahlungsklage nach Paragrafen 1122 ff. ZPO gilt KV Nr. 1216 GKG mit 2.0 Gebühren; bei den abschließend geregelten Beendigungen kann KV Nr. 1217 GKG auf 1.0 ermäßigen. Eine bloß elektronisch eingereichte reguläre Klage bleibt bei KV Nr. 1210. Gericht, Rolle, Dienstabdeckung und Eröffnungsweg müssen deshalb vor der Kostenrechnung dokumentiert sein.
6. Vorschuss veranlassen: Nach Paragraf 12 GKG erfolgt die Klagezustellung erst nach Eingang des Vorschusses; die Renofa veranlasst die Zahlung über das GKZ-Konto der Konzern-Buchhaltung.
Hinweis zur Zuständigkeit und zum Anwaltszwang: Bei Wohnraummietsachen ist nach Paragraf 23 Nr. 2a GVG streitwertunabhängig das Amtsgericht zuständig; dort gilt nach Paragraf 78 ZPO i. V. m. Paragraf 79 ZPO kein Anwaltszwang. Auch ein hoher Streitwert macht die Wohnraumsache nicht zu einer Landgerichtssache. Bei Geschäftsraummiete über 10.000 EUR Streitwert ist grundsätzlich das Landgericht zuständig (Paragraf 71 GVG) und Anwaltszwang besteht; Sonderzuweisungen und Übergangsrecht sind vor Einreichung anhand des aktuellen Gesetzesstands zu prüfen. Details siehe Skill 22.
7. Streitwertangabe, gerichtliche Streitwertfestsetzung und Kostenrechnung gegeneinander prüfen; Abweichungen mit Rechenweg markieren.
8. Bei falscher Streitwertfestsetzung oder Kostenrechnung Entscheidungsvorlage für Streitwertbeschwerde, Erinnerung oder Berichtigung erstellen; Frist und Beschwer nicht schätzen.
## Quellenpflicht
Jede juristische Aussage wird nach `references/zitierweise.md` belegt (Rechtsprechung vor Literatur, neueste zuerst). Leitentscheidungen werden über `references/leitentscheidungen-anker.md` als Sucheinstieg gewählt und vor Verwendung in einer freien amtlichen Quelle live verifiziert; keine erfundenen Aktenzeichen. Bei Streitwert- oder Kostenpfadfragen zusätzlich `references/gepruefte-bgh-anker-mietrecht.md` prüfen, dort für den Räumungsjahreswert insbesondere VIII ZB 80/20, für wiederkehrende Leistungen XII ZR 71/24 und für die stichtagsabhängige Mietpreisbremsen-Bewertung VIII ZR 211/23. Für KV Nr. 1216 und 1217 gilt zusätzlich `references/rechtsstand-2026-verfahren-vollstreckung.md`.
## Ausgabeformat
Streitwertberechnung als Tabelle, Quellenhinweis zur Kostenstufe, interner Vorschussantrag-Vermerk, Streitwert-/Kostenrechnungscheck und offene Prüfpunkte. Die begleitenden Vermerke werden in vollständigen Sätzen ausformuliert (Ausformulierungspflicht).
## Beispiele
- Reine Zahlungsklage über 2360 EUR: Streitwert gleich Hauptforderung; Gerichtskostenstufe anhand der aktuellen Tabelle prüfen.
- Räumung bei Jahresnettomiete von 8400 EUR: Streitwert nach Paragraf 41 Abs. 2 GKG; bei Kombiklage zuzüglich der Zahlungsforderung.
- Aktuelle Feststellungsklage zur Mietpreisbremse bei 150 EUR Monatsüberschreitung: Jahresbetrag 1800 EUR nach Paragraf 41 Abs. 5 GKG; 42-fachen Altwert nicht verwenden.
- Wirksam eröffnete Online-Zahlungsklage: 2.0 Gebühren nach KV Nr. 1216; eine normale PDF-Einreichung nicht irrtümlich als Online-Verfahren abrechnen.
- Gericht setzt Kombiklage zu niedrig oder zu hoch an: Rechenweg, Beschwer und Rechtsbehelf als Entscheidungsvorlage ausgeben.