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13 Angebotsoeffnung Protokoll Klotzkette

ASecurity

Angebote erst nach Fristablauf öffnen. Zwei Vertreter sind grundsätzlich vorgesehen; technisch gesicherte elektronische Abgabe und das dringliche Verhandlungsverfahren können Ausnahmen eröffnen. Eingang, Integrität, Summen und Auffälligkeiten ohne inhaltliche Wertung protokollieren.

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Security analysis

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Scanned October 8, 2026

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SKILL.md
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name: 13-angebotsoeffnung-protokoll-klotzkette
title: Angebotsöffnung und Protokoll
description: Angebote erst nach Fristablauf öffnen. Zwei Vertreter sind grundsätzlich vorgesehen; technisch gesicherte elektronische Abgabe und das dringliche Verhandlungsverfahren können Ausnahmen eröffnen. Eingang, Integrität, Summen und Auffälligkeiten ohne inhaltliche Wertung protokollieren.
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/vergaberecht-werkstatt/vergabestelle-behoerden/skills/13-angebotsoeffnung-protokoll
license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: government-contracts
language: de
---

# Angebotsöffnung und Protokoll

<!-- BEGIN output-format-block (autogen) -->

## Output-Format (verbindlich)

Schriftart Times New Roman, Schriftgrad 11 pt. Dezimalgliederung 1, 1.1, 1.1.1, 2, 2.1 fortlaufend ohne Lücken, maximal vier Ebenen. Aufzählungen mit Spiegelstrich oder Bullet. Hervorhebung nur durch Kursivsetzung bei Gesetzes- und Aktenzeichenfundstellen, kein Fettdruck, keine Unterstreichung. Vollständige Regeln in [`references/OUTPUT-FORMAT.md`](../../references/OUTPUT-FORMAT.md). Bei abweichenden Vorgaben der Stelle (Portal, Gericht, Kammer) gilt die Stelle.

<!-- END output-format-block (autogen) -->


## Rechtsgrundlage

§§ 53 und 55 VgV (elektronische Mittel, Öffnung), § 17 Abs. 15 VgV (Dringlichkeitsausnahme), § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV (Form und Frist) sowie § 40 UVgO. Für vor dem 1. Juli 2026 begonnene Verfahren gilt nach § 187 Abs. 2 GWB die alte Fassung fort.

## Pflichtschritte

1. Datum und Uhrzeit der Öffnung
2. Regime vor Öffnungsmodus bestimmen: Im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit befreit § 17 Abs. 15 VgV den Auftraggeber unter anderem von § 55 VgV. Den eng auszulegenden Dringlichkeitstatbestand und die konkrete Ausnahme aktenfest belegen.
3. Außerhalb dieser Ausnahme Öffnungsmodus nach § 55 VgV festlegen: grundsätzlich zwei Vertreter; bei elektronischen Angeboten Ein-Personen-Öffnung nur, wenn das System dauerhafte Vollständigkeit und Unverändertheit technisch sicherstellt
4. Plattformnachweis zur Integrität und Rollenberechtigung sichern; die elektronische Ausnahme nicht nur behaupten
5. Liste der eingegangenen Angebote mit Bieter und Eingangszeit
6. Angebotsendsumme jedes Angebots
7. Auffälligkeiten wie verspäteter Eingang oder technische Fehlermeldung
8. Öffnende Personen, Zeitstempel und digitale Freigabe des Protokolls

## Anker-Rechtsprechung

- Angebotsöffnung, Vertraulichkeit und Protokoll nach dem konkret anwendbaren Vergaberegime und der eingesetzten Plattform dokumentieren; weder Vier-Augen-Prinzip noch Protokollform aus einem nicht verifizierten Aktenzeichen ableiten.

## Output

Öffnungsprotokoll in die Akte. Bei form- oder fristwidrigem Eingang die Ausnahme des § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV prüfen: Ausschluss nur, wenn der Bieter den Mangel zu vertreten hat. Zulässige Nachforderungen nach § 56 VgV von verspäteter Angebotsabgabe und unzulässiger materieller Angebotsänderung trennen.

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