Eignungsnachweise gegen ESPD und Eigenerklärungen prüfen: beruflich-fachliche, wirtschaftlich-finanzielle und technisch-berufliche Leistungsfähigkeit, Eignungsleihe nach Paragraf 47 VgV, Bietergemeinschaften, Nachforderung und Ausschlussrisiko.
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title: Eignungsprüfung
description: 'Eignungsnachweise gegen ESPD und Eigenerklärungen prüfen: beruflich-fachliche, wirtschaftlich-finanzielle und technisch-berufliche Leistungsfähigkeit, Eignungsleihe nach Paragraf 47 VgV, Bietergemeinschaften, Nachforderung und Ausschlussrisiko.'
author: Klotzkette
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# Eignungsprüfung
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## Output-Format (verbindlich)
Schriftart Times New Roman, Schriftgrad 11 pt. Dezimalgliederung 1, 1.1, 1.1.1, 2, 2.1 fortlaufend ohne Lücken, maximal vier Ebenen. Aufzählungen mit Spiegelstrich oder Bullet. Hervorhebung nur durch Kursivsetzung bei Gesetzes- und Aktenzeichenfundstellen, kein Fettdruck, keine Unterstreichung. Vollständige Regeln in [`references/OUTPUT-FORMAT.md`](../../references/OUTPUT-FORMAT.md). Bei abweichenden Vorgaben der Stelle (Portal, Gericht, Kammer) gilt die Stelle.
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## Rechtsgrundlage
§§ 122 ff. GWB, §§ 42 bis 48 VgV, § 47 VgV (Eignungsleihe). Für vor dem 1. Juli 2026 begonnene Verfahren gilt nach § 187 Abs. 2 GWB die alte Fassung fort.
## Pflichtschritte
1. Eignungskriterien und geforderte Unterlagen einschließlich Vorlagezeitpunkt aus Bekanntmachung und exakt verlinkter Stelle der Vergabeunterlagen in ein Prüfraster übernehmen
2. Beruflich-fachliche, wirtschaftlich-finanzielle und technisch-berufliche Leistungsfähigkeit getrennt bewerten
3. In Neuverfahren Eigenerklärungen als Regelfall behandeln; weitergehende Unterlagen nach § 122 Abs. 3 GWB und § 48 Abs. 2 VgV grundsätzlich erst nach vorläufiger Prüfung von aussichtsreichen Unternehmen anfordern. EEE nach § 48 Abs. 3 VgV akzeptieren, aber nicht zum allgemeinen Pflichtformat erklären
4. Prüfergebnis festhalten: geeignet, aufklärungsbedürftig, nachforderbar, nicht geeignet oder ausschlusspflichtig
5. Bei Eignungsleihe: Drittunternehmen, Verpflichtungserklärung, verfügbare Mittel und eigene Ausschlussgründe des Drittunternehmens prüfen
6. Bei Bietergemeinschaft: Eignung, Nachweise und Zuverlässigkeit je Mitglied getrennt prüfen; Zurechnung von Fehlern nicht schematisch, sondern nach Kenntnis, Einfluss und Angebotsidentität begründen
7. Bei Austausch oder Ausschluss eines Mitglieds: Eignung des verbleibenden Trägers, unveränderte Angebotsidentität und Wettbewerbsneutralität dokumentieren
8. Im offenen Verfahren nach § 42 Abs. 4 VgV grundsätzlich Angebotsprüfung vor Eignungsprüfung durchführen; Abweichung wegen erhöhten Aufwands oder verfahrensbezogener Gründe als bewusste Verfahrensentscheidung festhalten
9. Besondere Umstände junger sowie kleiner und mittlerer Unternehmen nach § 42 Abs. 2 VgV berücksichtigen; alternative Finanznachweise junger Unternehmen nach § 45 Abs. 5 VgV prüfen
10. Nachforderung, Aufklärung oder Ausschluss mit Frist, Zuständigkeit, Aktenfundstelle und Prüfdatum abschließen
## Anker-Rechtsprechung
- EuGH C-234/14 'Ostas celtnieks' zur Eignungsleihe
- EuGH C-387/14 'Esaprojekt' zur Heilung
- Schlussanträge GA Kokott vom 07.05.2026, Rs. C-268/25, ECLI:EU:C:2026:382: Bei Bietergemeinschaften keinen Ausschlussautomatismus wegen eines Steuerverstoßes eines Mitglieds annehmen; Sorgfalt, Kenntnis, Einfluss und nicht wesentliche Angebotsänderung einzelfallbezogen prüfen. Nicht als EuGH-Urteil zitieren.
- Mindestumsatz nach § 45 Abs.2 VgV und sonstige wirtschaftliche Nachweise nach § 45 Abs.1 VgV prüfen; höhere Anforderungen brauchen Auftragsbezug, Verhältnismäßigkeit und eine dokumentierte Begründung.
## Output
Prüfraster je Bieter mit Ampel, Aktenfundstelle und tragender Begründung. Bei Bietergemeinschaften zusätzlich Mitgliederraster, Zurechnungsprüfung und Entscheidung, ob Austausch, Ausschluss des Mitglieds, Nachforderung, Aufklärung oder Ausschluss der Gemeinschaft rechtlich tragfähig ist. Nachforderungen schriftlich an Bieter.