Installs into .claude/skills of the current project.
Are you the author of 08 Leistungsbeschreibung Klotzkette?
Add the live security badge to your README. It updates with every re-scan.
[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-08-leistungsbeschreibung-klotzkette)
---
name: 08-leistungsbeschreibung-klotzkette
title: Leistungsbeschreibung
description: Möglichst eindeutige und wettbewerbsoffene Leistungsbeschreibung nach Paragraf 121 GWB und Paragraf 31 VgV erstellen. Prüft Vergleichbarkeit, Marken, Typen, Maße, Systeme, Datenformate, Schnittstellen, Normen, Gleichwertigkeit und Bestandskompatibilität nach Sof Medica, DYKA Plastics und OLG Düsseldorf Verg 2/24.
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/vergaberecht-werkstatt/vergabestelle-behoerden/skills/08-leistungsbeschreibung
license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: government-contracts
language: de
---
# Leistungsbeschreibung
<!-- BEGIN output-format-block (autogen) -->
## Output-Format (verbindlich)
Schriftart Times New Roman, Schriftgrad 11 pt. Dezimalgliederung 1, 1.1, 1.1.1, 2, 2.1 fortlaufend ohne Lücken, maximal vier Ebenen. Aufzählungen mit Spiegelstrich oder Bullet. Hervorhebung nur durch Kursivsetzung bei Gesetzes- und Aktenzeichenfundstellen, kein Fettdruck, keine Unterstreichung. Vollständige Regeln in [`references/OUTPUT-FORMAT.md`](../../references/OUTPUT-FORMAT.md). Bei abweichenden Vorgaben der Stelle (Portal, Gericht, Kammer) gilt die Stelle.
<!-- END output-format-block (autogen) -->
## Rechtsgrundlage
§ 121 GWB und § 31 VgV (Leistungsbeschreibung), § 23 UVgO, VOB/A § 7. Produktneutralität § 31 Abs. 6 VgV. Für vor dem 1. Juli 2026 begonnene Verfahren gilt nach § 187 Abs. 2 GWB die alte Fassung fort.
## Pflichtschritte
1. Auftragsgegenstand so eindeutig wie möglich beschreiben, dass alle Unternehmen ihn gleich verstehen und vergleichbare Angebote erstellen können; Funktions-/Leistungsanforderungen, zu lösende Aufgabe sowie Ausführungsumstände vollständig für die Angebotserstellung abbilden
2. Bezugnahme auf Normen mit Zusatz oder gleichwertig
3. Keine Markennennungen ohne Rechtfertigung
4. Material-, System-, Schnittstellen- und Produkttypvorgaben gesondert begründen; Gleichwertigkeit technisch und formal zulassen.
5. Funktionale vs konstruktive Beschreibung kenntlich
6. Bei Bauleistungen VOB/C-Bezug
7. Variantenangebote zugelassen oder ausgeschlossen
## Anker-Rechtsprechung
- EuGH C-359/93 'Niederlande' zur Produktneutralität
- EuGH C-368/10 'Niederlande' zu Umweltzeichen
- EuGH, Urteil vom 16.04.2026, C-568/24, Sof Medica, ECLI:EU:C:2026:305: Typ-, Größen- oder Produktionsbezug mit `oder gleichwertig` versehen, sofern er nicht unvermeidbar aus dem Auftragsgegenstand folgt; proportionalen Detaillierungsgrad aktenfest begründen.
- EuGH, Urteil vom 16.01.2025, C-424/23, DYKA Plastics: technische Spezifikationen müssen Wettbewerb öffnen; feste Material- oder Produkttypvorgaben brauchen objektive Begründung und, soweit möglich, den Zusatz oder gleichwertig.
- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.07.2024, Verg 2/24: Bestandskompatibilität, Systemsicherheit und Gewährleistungsrisiko können eine spezifische Lösung tragen, wenn der konkrete Bestand und die Risiken dokumentiert sind.
- BGH-/OLG-Rechtsprechung zur Auslegung von Leistungsbeschreibungen nur nach Live-Verifikation zitieren.
## Output
Leistungsverzeichnis mit Pos-Nummern. Produktbezüge markiert mit Begründung, Gleichwertigkeitsöffnung und Prüfbeleg. Bei GAEB/XML/Excel/PDF zusätzlich prüfen, ob die Datei alternative gleichwertige Lösungen technisch abbilden kann.