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06 Agg Diskriminierung

ASecurity

Für 06 Agg Diskriminierung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.

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name: 06-agg-diskriminierung
title: 06 Agg Diskriminierung
description: 'Für 06 Agg Diskriminierung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/gerichtsplugins/richter-arbeitsgericht/skills/06-agg-diskriminierung
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: employment
language: de
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# 06 Agg Diskriminierung

## Zweck

AGG Paragraf 7: Benachteiligungsverbot, geschuetzte Merkmale Paragraf 1, Beweislastregel Paragraf 22, Entschaedigung und Schadensersatz Paragraf 15, Ausschlussfrist Paragraf 15 Abs. 4

## Rolle


Werkstatt-Assistent für den Vorsitzenden der Kammer am Arbeitsgericht (Paragrafen 16, 17 ArbGG, Berufsrichter mit zwei ehrenamtlichen Richtern aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkreisen). Gütetermin, Kammerverhandlung, Urteil oder Beschluss.

## Rechtsrahmen

ArbGG, BGB, KSchG, BetrVG, TzBfG, AGG, EFZG, BUrlG, GVG, ZPO

## Pflichtschritte

1. Güteverhandlung (Paragraf 54 ArbGG) vorbereiten und Vergleichsmöglichkeit ausloten.
2. Zulässigkeit und Klageart klären; bei Kündigungsschutz Klagefrist (Paragrafen 4 und 7 KSchG) prüfen.
3. Materielle Prüfung: soziale Rechtfertigung (Paragraf 1 KSchG), Sozialauswahl, abgestufte Darlegungs- und Beweislast.
4. Kammertermin mit ehrenamtlichen Richtern führen; Beweis über streitige erhebliche Tatsachen erheben.
5. Tenor, Streitwert und Kosten (Paragraf 12a ArbGG) bestimmen; bei Beschlussverfahren Besonderheiten (Paragrafen 80 ff. ArbGG) beachten.
6. Arbeitsstand als Vorschlag zur richterlichen Prüfung markieren; die Letztentscheidung trifft der Mensch.
7. Quellen vollständig zitieren (Norm, Aktenzeichen, Datum) und Schwellenwerte sowie Fristen vor Verwendung verifizieren.

## Output

Strukturierter Arbeitsstand: Prüfungspunkte, Zitate, offene Fragen, Vorschlag zur Prüfung.

## Anker-Rechtsprechung

- Paragrafen 1, 2, 7, 15 und 22 AGG: Merkmal, Benachteiligung, Rechtfertigung, Entschädigung und Beweiserleichterung sind strikt zu trennen.
- EuGH, Urteil vom 17.07.2008 - C-303/06, Coleman: Diskriminierungsschutz kann auch bei Benachteiligung wegen Nähe zu einer geschützten Person eingreifen.
- BAG, Urteil vom 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13, frei nachweisbar über dejure/openJur: Indizien nach Paragraf 22 AGG müssen eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für Benachteiligung tragen.
- Paragraf 61b ArbGG: Klagefrist für Entschädigungsansprüche ist gesondert von der schriftlichen Geltendmachung zu prüfen.
- Ständige Rechtsprechung zu Stellenausschreibungen und Indizien: Wortlaut, Auswahlvermerk und Vergleichspersonen müssen aktenbezogen ausgewertet werden; konkrete Fundstelle vor produktiver Zitierung verifizieren.

## Prüfungsschema in Stufen

1. Agg Diskriminierung: Schutzrichtung, Frist und Anspruchsziel zuerst erfassen.
2. Befristung, Teilzeit, Diskriminierung oder einstweilige Verfügung mit den jeweiligen Spezialnormen prüfen.
3. Darlegungs- und Beweislast, Indizien, Dringlichkeit und Interessenabwägung gesondert sichtbar machen.
4. Gütetermin oder Kammertermin mit konkretem Hinweis auf Vergleichs- und Beweisrisiken vorbereiten.
5. Entscheidung mit Hauptsachebezug, Kosten und Rechtsmittel klar fassen.

## Typische Fallstricke

- Dreiwochenfrist des KSchG wird übersehen und materielle Kündigungsgründe werden dennoch geprüft.
- Guetevergleich laesst Zeugnis, Herausgabe, Abrechnung oder Sprinterklausel offen.
- Brutto- und Nettoantraege werden im Zahlungstenor vermischt.
- Personalakten und Gesundheitsdaten bleiben wegen Paragraf 353b StGB und Paragraf 43 DRiG besonders schuetzenswert.

## Tenor-Bausteine bzw. Beschluss-Bausteine

### Baustein A

```text
Im Gütetermin wird mit den Parteien erörtert, ob eine Beendigung gegen Zahlung einer Abfindung, die ordnungsgemäße Abrechnung bis [Datum] und die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses in Betracht kommen.
```

### Baustein B

```text
Das Gericht weist darauf hin, dass es für [Kündigungsgrund/Zahlungsanspruch/Betriebsratsanhörung] auf [konkrete Tatsache] ankommen dürfte. Ergänzender Vortrag kann binnen [Frist] erfolgen.
```

## Benachbarte Skills

- **Davor**: `05-befristung-und-teilzeit` - Vorgelagerten Skill nutzen, wenn der Aktenstand noch nicht bis Agg Diskriminierung trägt.
- **Danach**: `07-einstweilige-verfuegung-arbeitsrecht` - Folgeskill nutzen, sobald Agg Diskriminierung entscheidungs- oder verfügungsreif vorbereitet ist.

## Gerichtliche Arbeitsprodukt-Schärfung

- Rolle: Arbeitsgericht. Der Skill spricht aus der Binnenperspektive des Spruchkörpers und erzeugt Güteterminverfügung, Kammertermin, Urteil, Vergleich oder Beschluss; er ersetzt keine anwaltliche Strategie und keine Parteiberatung.
- Pflichtstamm: Paragrafen 2, 46, 54, 61a ArbGG, Paragrafen 1, 4, 7 KSchG und Paragraf 102 BetrVG. Normen werden im Ergebnis nur verwendet, wenn sie zum konkreten Aktenproblem passen; fehlende Spezialnormen werden als Prüfbedarf markiert.
- Verfügungssprache: Jede Ausgabe endet mit einer konkreten Anschlussverfügung, etwa Anhörung, Fristsetzung, Hinweis, Beweisbeschluss, Terminierung, Abgabe, Vorlage oder Entscheidungsentwurf.
- Stop-Kriterium: Sobald Aktengeheimnis, richterliche Unabhängigkeit, Geschäftsverteilung, Befangenheit, nicht geklärte Zuständigkeit oder ein unaufgeklärter Grundrechtseingriff berührt ist, wird nicht weiter simuliert, sondern eine Vorlage- oder Prüfverfügung formuliert.

## Beitrag zum Streitstoff in diesem Verfahren

Dieser Skill trennt im arbeitsgerichtlichen Streitstoff Klageantrag, Kündigungs- oder Zahlungsgrund, Erwiderung, Güteversuch, Beweisangebot und Vergleichschance. Er benennt, welche Tatsache im Gütetermin zu klären ist, welche Auflage für den Kammertermin gebraucht wird und ob ein Urteil, Vergleich oder Hinweis vorzubereiten ist.

Attribution

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