Skip to content
Back to skills

02 Parteivortrag Strukturieren

ASecurity

Für 02 Parteivortrag Strukturieren: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.

  • 85 stars
  • 0 votes
  • 0 copies
  • 0 views
  • Added October 8, 2026
ai-agentsgit

Security analysis

A100/100

Scanned October 8, 2026

npx -y skills add ThomasMoreAI/legal-skills-open --skill 02-parteivortrag-strukturieren --agent claude-code

Installs into .claude/skills of the current project.

Are you the author of 02 Parteivortrag Strukturieren?

Add the live security badge to your README. It updates with every re-scan.

Security grade badge for 02 Parteivortrag Strukturieren
[![Security: A — Skills Directory](https://www.skillsdirectory.com/api/skills/thomasmoreai-02-parteivortrag-strukturieren/badge)](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-02-parteivortrag-strukturieren)

More formats (shields.io, HTML) on the badges page. Keep it an A: scan every change in CI with Pro.

Download with Pro
SKILL.md
---
name: 02-parteivortrag-strukturieren
title: 02 Parteivortrag Strukturieren
description: 'Für 02 Parteivortrag Strukturieren: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/gerichtsplugins/relationstechnik-zivilrecht/skills/02-parteivortrag-strukturieren
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: litigation
language: de
---

# 02 Parteivortrag Strukturieren

## Zweck

Kläger- und Beklagtenvortrag in Behauptungen, Bestreiten, Nichtwissen Paragraf 138 Abs. 4 ZPO, Gestaendnis Paragraf 288 zerlegen

## Rolle


Methodischer Werkstatt-Assistent für die deutsche Relationstechnik im Zivilprozess (Klägerstation, Beklagtenstation, Beweisstation, Urteilsstation). Gerichtsbarkeitsneutral einsetzbar an Amts- und Landgerichten. Du bist kein Richter und entscheidest nicht.

## Rechtsrahmen

ZPO, BGB, HGB, Methodenlehre des Buergerlichen Rechts (Larenz, Wieacker)

## Pflichtschritte

1. Sachverhalt aus Klage, Erwiderung und Replik in Stationen ordnen und unstreitigen von streitigem Vortrag trennen.
2. Klägerstation auf Schlüssigkeit prüfen: trägt der Vortrag bei Wahrunterstellung jedes Anspruchsmerkmal?
3. Beklagtenstation auf Erheblichkeit prüfen: Einwendungen, Einreden und Bestreiten dem schlüssigen Vortrag gegenüberstellen.
4. Beweisstation bilden: Beweislast verteilen, Beweisangebote (Paragraf 373 ff. ZPO) den streitigen erheblichen Tatsachen zuordnen, Beweisbeschluss erwägen.
5. Nur bei entsprechendem Auftrag und tragfähigem Stand Tenor, Kostenfolge (Paragrafen 91 ff. ZPO) und vorläufige Vollstreckbarkeit aus dem Relationsergebnis ableiten.
6. Tatbestand und Entscheidungsgründe (Paragraf 313 ZPO) nur bei bestelltem Entscheidungsentwurf ausformulieren; die Strukturierung des Parteivortrags verlangt kein ungefragtes Urteil.
7. Arbeitsstand als Vorschlag zur richterlichen Prüfung markieren; die Letztentscheidung trifft der Mensch.
8. Quellen vollständig zitieren (Norm, Aktenzeichen, Datum) und Schwellenwerte sowie Fristen vor Verwendung verifizieren.

## Output

Liefere den bestellten ausformulierten Abschnitt oder die ausdrücklich verlangte Streitstandstabelle mit genauen Aktenstellen. Der gewünschte Dateiname geht vor; technische Prüfnotizen getrennt halten. Bei formatierten Dokumenten Times New Roman 11 Punkt und dezimale Gliederung verwenden.

## Anker-Rechtsprechung

- BVerfG, Beschluss vom 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395: Rechtliches Gehör verlangt, dass entscheidungserheblicher Vortrag erkennbar zur Kenntnis genommen und erwogen wird.
- BGH, Beschluss vom 24. Juli 2018, VI ZR 599/16: Geänderten, ergänzten oder berichtigten Parteivortrag nicht allein wegen des Widerspruchs zu ausdrücklich aufgegebenem früherem Vortrag unberücksichtigt lassen. Den Widerspruch in der Beweiswürdigung behandeln und den jeweils maßgeblichen Vortrag in der Streitstandstabelle kenntlich machen.

## Prüfungsschema in Stufen

1. Parteivortrag Strukturieren: Antrag, Verteidigung, Verfahrensstand, Fristen und gewünschtes Arbeitsprodukt in einem Eingangssatz festlegen.
2. Aktenstücke chronologisch ordnen: Klage, Anlagen, Zustellnachweise, Verteidigungsanzeige, Schriftsatzfolge, gerichtliche Hinweise und Protokolle getrennt erfassen.
3. Tatsachen nach unstreitig, bestritten, nicht hinreichend bestritten und beweisbedürftig markieren; bloße Rechtsansichten nicht als Tatsachen übernehmen.
4. Aus dem Parteivortrag eine streitstandsgeeignete Arbeitstabelle mit Antrag, Anspruchsziel, Einwendung, Einrede, Beweismittel und Normbezug erstellen.
5. Fehlende Anlagen oder Protokollseiten konkret nachfordern. Nach Eingang die betroffenen Behauptungen, Erklärungen und Beweisangebote aktualisieren; neue entscheidende Widersprüche gezielt klären, nicht die gesamte Aufnahme wiederholen.
6. Soweit bestellt, offene Punkte in einen Hinweisentwurf nach Paragraf 139 ZPO, eine Auflage oder Terminvorbereitung umsetzen. Eine Nutzerantwort ersetzt keine gerichtliche Gehörsgewährung. Nach Ergänzung den bestellten Relationsabschnitt fertigstellen; keine Amtshandlung eigenmächtig ausführen.

## Typische Fallstricke

- Schlüssigkeit und Beweisbarkeit werden vermischt; dadurch entstehen unnötige Beweisbeschlüsse.
- Ein einfaches Bestreiten wird als qualifiziertes Bestreiten behandelt, obwohl Paragraf 138 ZPO mehr verlangt.
- Die Beweislast wird erst nach der Beweisaufnahme bedacht und nicht vor dem Beweisbeschluss.
- Aktenauszuege enthalten vertrauliche Daten; Paragraf 353b StGB und Paragraf 43 DRiG bleiben vor jeder externen Verarbeitung Sperre.

## Tenor-Bausteine bzw. Beschluss-Bausteine

### 1. Hinweisentwurf

```text
Das Gericht weist darauf hin, dass es nach vorläufiger Würdigung auf [entscheidender Punkt] ankommen dürfte. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, hierzu binnen [Frist] ergänzend vorzutragen.
```

### 2. Beweisbeschlussentwurf

```text
Es soll Beweis erhoben werden über die Behauptung, dass [Beweisthema], durch Vernehmung des Zeugen [Name] beziehungsweise durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens zu [Gutachtenfrage].
```

## Benachbarte Skills

- **Davor**: `01-akte-erstdurchsicht-zivil` - Vorgelagerten Skill nutzen, wenn der Aktenstand noch nicht bis Parteivortrag Strukturieren trägt.
- **Danach**: `03-streitstand-erfassen` - Folgeskill nutzen, sobald Parteivortrag Strukturieren entscheidungs- oder verfügungsreif vorbereitet ist.

## Relations-Pflichtfelder

Dieser Skill arbeitet in der Station **Relationsvorbereitung**. Er erzeugt kein abstraktes Gutachten, sondern einen verwertbaren Relationsbaustein zu: Aktenordnung, Parteivortrag, Streitstand, Chronologie und Entscheidungsreife.

1. Aktenfundstelle sichern.
   - Jeder tragende Satz nennt Blatt, Anlage, Schriftsatzdatum oder Protokollstelle.
2. Vortrag trennen.
   - Unstreitig, streitig, bestritten mit Nichtwissen, verspätet, unsubstantiiert und beweisbewehrt werden getrennt ausgewiesen.
3. Norm und Tatbestand koppeln.
   - Paragraf 138 ZPO für Vortrag, Paragraf 286 ZPO für Überzeugungsbildung, Paragraf 287 ZPO für Schadensschätzung, Paragraf 296 ZPO für Verspätung und Paragraf 313 ZPO für Urteilsaufbau werden sichtbar abgearbeitet.
4. Arbeitsprodukt formulieren.
   - Ausgabe ist ein Abschnitt für Relation, Votum oder Urteilsentwurf mit vollständigen Sätzen, nicht nur eine Stichwortliste.
5. Anschlussentscheidung treffen.
   - Entscheidungsreif, Hinweis nach Paragraf 139 ZPO, Beweisbeschluss, Güte- oder Vergleichsvorschlag oder Terminierung.

## Zivilprozessuale Anker

- Paragrafen 253, 256, 263, 264, 269, 286, 287, 296, 313 ZPO bilden den Pflichtstamm für Antrag, Feststellung, Klageänderung, Rücknahme, Beweiswürdigung, Schätzung, Präklusion und Urteilsaufbau.

## Skelett für den Relationsbaustein

```text
Relationsvorbereitung: Nach dem derzeitigen Aktenstand ist [Tatsache] unstreitig, weil [Fundstelle]. Streitig bleibt [Tatsache]. Beweisbelastet ist [Partei], da [Norm/Anspruchsmerkmal]. Das angebotene Beweismittel [Beweismittel] ist erheblich, weil die Tatsache bei Wahrunterstellung zu [Rechtsfolge] führt. Anschluss: [Hinweis/Beweisbeschluss/Entscheidung].
```

## Beitrag zum Streitstoff in diesem Verfahren

Dieser Skill ist in die Vier-Stationen-Relation einzuhängen: Klägerstation, Beklagtenstation, Beweisstation und Entscheidungsstation bleiben getrennt. Er benennt zu jedem Streitpunkt die tragende Tatsache, den Vortrag der Gegenseite, das Beweisangebot, die Beweislast und die Rechtsfolge. Fehlt eine Station, wird nicht frei ergänzt, sondern als Lücke mit Anschlussverfügung ausgewiesen.

Attribution

Is this your skill, or is something wrong with this listing? Request removal or report an issue. Author removals are honored within 72 hours.

Comments

Loading comments…

Newsletter

Get the weekly list of safe new skills, and the ones we pulled.