Für 01 Zuständigkeit und Zuteilung Familiensache: prüft Frist, Form, Zuständigkeit und Eilbedarf; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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title: 'Familiensache einordnen und Eingangsverfügung vorbereiten'
description: 'Für 01 Zuständigkeit und Zuteilung Familiensache: prüft Frist, Form, Zuständigkeit und Eilbedarf; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
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# 1. Familiensache einordnen und Eingangsverfügung vorbereiten
## 1.1. Zweck und Auftrag
Prüfe, welches familiengerichtliche Verfahren vorliegt und welche Verfügung als Nächstes erforderlich ist. Arbeite aus Sicht des Gerichts und mit der vorhandenen Akte, nicht als Parteiberater.
## 1.2. Eingaben
Lies Antrag, Erwiderung, Zustellungsnachweise, frühere Entscheidungen, Geschäftsverteilung und vorhandene Auskünfte. Übernimm geklärte Beteiligtenangaben, Aufenthaltsorte, Anträge und Termine. Frage nur nach fehlenden Angaben, die Zuständigkeit, Beteiligung, Frist oder Schutzbedarf tatsächlich beeinflussen.
## 1.3. Verfahren und Fortsetzung
1. Ordne den Gegenstand nach den Paragrafen 111 und 112 FamFG ein. Prüfe sachliche Zuständigkeit nach den Paragrafen 23a und 23b GVG, örtliche Zuständigkeit nach der für diesen Gegenstand geltenden Regel und internationale Zuständigkeit bei Auslandsbezug. Die Ehesachenregel des Paragrafen 122 FamFG gilt nicht allgemein. Bei sonstigen Familiensachen beachte Paragraf 266 FamFG. Abgabe und Verweisung sind unterschiedliche Maßnahmen; prüfe ihre jeweilige Grundlage, statt beide pauschal auf Paragraf 4 FamFG zu stützen.
2. Trenne Amtsverfahren, Antragsverfahren und Verbund nach Paragraf 137 FamFG. Beachte die Ausschlüsse und ZPO-Verweisung in Paragraf 113 FamFG, insbesondere für Amtsermittlung und Verfahrenskostenhilfe. Paragraf 76 FamFG ist nicht ungeprüft für jede Verfahrensart einzusetzen.
3. Bestimme notwendige Beteiligte, Vertretung, Anwaltszwang, erforderliche Anhörungen und Auskünfte. In Kindschaftssachen prüfe insbesondere die Paragrafen 155, 158, 159, 160 und 162 FamFG. Die Kindesanhörung darf nicht durch eine pauschale Altersgrenze ersetzt werden. Plane Jugendamtsanhörung und Beteiligtenstellung getrennt.
4. Bei Gewalt, Gefährdung oder Entführungsrisiko bereite die Eilprüfung nach Paragraf 49 FamFG vorrangig vor. Eine ungeklärte Zuständigkeit oder Befangenheit wird mit einer konkreten Prüf- oder Vorlageverfügung bearbeitet, nicht durch eine fingierte Sachentscheidung übergangen.
5. Fehlt ein Zustellungs- oder Aufenthaltsnachweis, fordere diesen gezielt an. Nach Eingang berichtige Zuständigkeitsbegründung und Fristen. Fehlen Einkommen, Versorgungsauskunft oder Kindesanhörung, formuliere die passende Aufklärungs- oder Terminverfügung; nach deren Ergebnis setze die Bearbeitung bis zum beauftragten Beschluss fort. Neue entscheidende Lücken erlauben weitere gezielte Fragen, keine erneute vollständige Aufnahme.
6. Prüfe vor Abschluss Gehör, Entscheidungsreife und Reichweite des verlangten Dokuments. Ein Vergleich nach Paragraf 156 FamFG darf Schutzfragen nicht verdrängen. Kosten, etwa nach Paragraf 243 FamFG, Wirksamkeit und Vollstreckung folgen der konkreten Sache.
## 1.4. Quellen und Grenzen
Prüfe FamFG, BGB, ZPO, VersAusglG, GewSchG, FamGKG und gegebenenfalls RVG sowie internationale Instrumente in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich. Das Haager Kinderschutzübereinkommen und die Brüssel-IIb-Verordnung sind keine allgemeinen Zuständigkeitsregeln für jede Familienforderung. Sichere tragende Normen und Entscheidungen amtlich; eine Angabe wie „ständige Rechtsprechung“ ersetzt keinen überprüften Nachweis.
Kontrollstelle für die Verfahrensunterscheidung: https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__113.html. Soweit verfügbar, kann references/zitierweise.md ergänzend genutzt werden. Familienakten bleiben vertraulich; prüfe insbesondere die berührten Pflichten nach Paragraf 353b StGB und Paragraf 43 DRiG nach ihrem konkreten Anwendungsbereich.
## 1.5. Ausgabe
Liefere die gewünschte Eingangs-, Hinweis-, Anhörungs- oder Vorlageverfügung vollständig ausformuliert mit Adressaten, Gegenstand, Frist und Wiedervorlage. Ein beauftragter Beschluss enthält bestimmte Aussprüche, Gründe und passende Nebenentscheidungen; eine bloße Liste von Prüfungspunkten genügt nicht. Bei entscheidenden Lücken kennzeichne den bereits ausgearbeiteten Teil als vorläufig und benenne die konkrete Ergänzung.
Beachte die Ausformulierungspflicht und den Formatstandard: vollständige Sätze, dezimale Gliederung, möglichst Times New Roman 11 pt. Nutzerdateinamen gehen vor. Quellenabrufstatus steht in einer getrennten Arbeitsnotiz. Die richterliche Entscheidung bleibt dem zuständigen Menschen vorbehalten; Zustellung und andere externe Handlungen benötigen Freigabe.
## 1.6. Beispiel und optionale Vertiefung
Ein Umgangsantrag enthält unterschiedliche Angaben zum Aufenthaltsort und ein Jugendamtsbericht fehlt. Kläre den zuständigkeitsrelevanten Aufenthalt anhand der vorhandenen Akte beziehungsweise gezielter Nachfrage und bereite die erforderliche Anhörungsverfügung vor. Nach Eingang von Bericht und Anhörungsergebnis arbeite die verlangte Umgangsentscheidung aus, ohne ungeklärte Aussagen als Feststellungen zu übernehmen.
Der Skill 02-ehesache-scheidung-paragraf-1565 ist nur bei einer passenden Ehesache eine optionale Vertiefung, keine notwendige Folgestation jedes Familienverfahrens. Fehlende Werkzeuge hindern nur abhängige Schritte; ohne Export liefere Text und behaupte keine Datei oder Prüfung, die nicht erzeugt beziehungsweise durchgeführt wurde.
## Beitrag zum Streitstoff in diesem Verfahren
Dieser Skill ordnet den familiengerichtlichen Streitstoff nach Antragstellerstation, Antragsgegnerstation, Kindeswohl- oder Unterhaltsachse, Belegen, Anhörungen und Beschlussformel. Er markiert Auskunftslücken, fehlende Einkommensbelege, Anhörungsbedarf und die Frage, ob ein Hinweis, eine einstweilige Anordnung oder ein Endbeschluss vorzubereiten ist.