Skip to content
Back to skills

Ehegattenunterhalt

ASecurity

Prüfung und Berechnung des Ehegattenunterhalts – Trennungsunterhalt § 1361 BGB, nachehelicher Unterhalt und Unterhaltstatbestände §§ 1569–1576 BGB, Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen § 1578 BGB, Leistungsfähigkeit und Selbstbehalt, Befristung und Herabsetzung § 1578b BGB, Erwerbsobliegenheit. Use when nach Trennung oder Scheidung Anspruch, Höhe und Dauer des Ehegattenunterhalts zu prüfen sind.

  • 666 stars
  • 0 votes
  • 0 copies
  • 0 views
  • Added October 8, 2026
ai-agents

Security analysis

A100/100

Scanned October 8, 2026

npx -y skills add majiayu000/claude-skill-registry --skill ehegattenunterhalt --agent claude-code

Installs into .claude/skills of the current project.

Are you the author of Ehegattenunterhalt?

Add the live security badge to your README. It updates with every re-scan.

Security grade badge for Ehegattenunterhalt
[![Security: A — Skills Directory](https://www.skillsdirectory.com/api/skills/majiayu000-ehegattenunterhalt/badge)](https://www.skillsdirectory.com/skills/majiayu000-ehegattenunterhalt)

More formats (shields.io, HTML) on the badges page. Keep it an A: scan every change in CI with Pro.

SKILL.md
---
name: ehegattenunterhalt
description: "Prüfung und Berechnung des Ehegattenunterhalts – Trennungsunterhalt § 1361 BGB, nachehelicher Unterhalt und Unterhaltstatbestände §§ 1569–1576 BGB, Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen § 1578 BGB, Leistungsfähigkeit und Selbstbehalt, Befristung und Herabsetzung § 1578b BGB, Erwerbsobliegenheit. Use when nach Trennung oder Scheidung Anspruch, Höhe und Dauer des Ehegattenunterhalts zu prüfen sind."
language: de
provider_variants:
  - claude
  - gemini
  - openai
test: ./test.md
---

# /familienrecht:ehegattenunterhalt

## Zweck

Ehegattenunterhalt zerfällt in zwei rechtlich getrennte Phasen: den **Trennungsunterhalt** (§ 1361 BGB) bis zur Rechtskraft der Scheidung und den **nachehelichen Unterhalt** (§§ 1569 ff. BGB) danach. Beide folgen unterschiedlichen Maßstäben — vor allem gilt nach der Scheidung der Grundsatz der **Eigenverantwortung** (§ 1569 BGB), der einen eigenen Unterhaltstatbestand voraussetzt. Fehler bei Tatbestand, Bedarfsberechnung, Leistungsfähigkeit oder bei der Befristung kosten vier- bis fünfstellig pro Jahr. Dieser Skill strukturiert Anspruchsgrund, Höhe und Dauer.

## Eingaben

- Status: Getrenntleben oder rechtskräftig geschieden (Stichtag)
- Einkommen beider Ehegatten (bereinigtes Nettoeinkommen, Belege)
- Betreuung minderjähriger gemeinsamer Kinder (Alter, Betreuungsmodell)
- Ehedauer (Heirat bis Rechtshängigkeit Scheidungsantrag)
- Krankheit, Behinderung oder Alter eines Ehegatten
- Erwerbsbiografie (frühere Tätigkeit, Ausbildung, ehebedingte Nachteile)
- Bestehender Kindesunterhalt, weitere Unterhaltspflichten

## Sub-Agent-Architektur

Die Prüfung läuft als geordnete Kette: Ein Phasen-Agent fixiert zunächst, ob Trennungs- oder nachehelicher Unterhalt zu prüfen ist, da dies den gesamten Maßstab bestimmt. Bei nachehelichem Unterhalt ermittelt ein Tatbestands-Agent den konkreten Anspruchsgrund (§§ 1570–1573 BGB), denn ohne Tatbestand kein Anspruch. Ein Bedarfs-Agent berechnet Höhe und Halbteilung (§ 1578 BGB), ein Leistungsfähigkeits-Agent prüft Selbstbehalt und Bedürftigkeit gegen. Ein Billigkeits-Agent prüft abschließend Befristung und Herabsetzung (§ 1578b BGB). Die Agenten arbeiten sequentiell — jeder baut auf dem Ergebnis des vorigen auf.

## Ablauf

### 1. Phase bestimmen: Trennungs- oder nachehelicher Unterhalt

- **Trennungsunterhalt** ([§ 1361 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1361.html)): ab Getrenntleben bis Rechtskraft der Scheidung. Kein eigener Tatbestand nötig — Anspruch besteht dem Grunde nach aus der fortbestehenden ehelichen Solidarität. Erwerbsobliegenheit ist im Trennungsjahr noch eingeschränkt.
- **Nachehelicher Unterhalt** ([§§ 1569 ff. BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1569.html)): ab Rechtskraft der Scheidung. Es gilt der Grundsatz der **Eigenverantwortung** (§ 1569 BGB) — Unterhalt nur, soweit ein gesetzlicher Tatbestand greift.

### 2. Unterhaltstatbestand (nur nachehelich, §§ 1570–1573 BGB)

| Tatbestand | Norm | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Betreuungsunterhalt | [§ 1570 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1570.html) | Betreuung gemeinsamen Kindes, mind. 3 Jahre ab Geburt, danach Verlängerung aus kind- oder elternbezogenen Gründen |
| Unterhalt wegen Alters | [§ 1571 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1571.html) | Erwerb wegen Alters nicht zumutbar |
| Unterhalt wegen Krankheit | [§ 1572 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1572.html) | Krankheit/Gebrechen verhindern Erwerb |
| Erwerbslosigkeit / Aufstockung | [§ 1573 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1573.html) | keine angemessene Stelle (Abs. 1) oder Einkommen deckt vollen Bedarf nicht (Aufstockungsunterhalt, Abs. 2) |

Ohne einschlägigen Tatbestand besteht **kein** nachehelicher Unterhaltsanspruch.

### 3. Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB)

- Maßstab ist der eheprägende Lebensstandard ([§ 1578 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1578.html)).
- Berechnung über das **Halbteilungsprinzip**: beide bereinigten Erwerbseinkommen werden zusammengeführt, der Bedarf liegt grundsätzlich bei der Hälfte der Summe.
- Bei Erwerbseinkommen wird regelmäßig ein Erwerbstätigenbonus abgesetzt (Quotenberechnung nach Leitlinien der OLG / Düsseldorfer Tabelle — Struktur, keine festen Beträge).
- Vorrangiger Kindesunterhalt wird vor der Quotenbildung abgezogen.

> Die konkreten Selbstbehalts- und Bedarfsbeträge der **Düsseldorfer Tabelle** ändern sich jährlich. Falls Eurobeträge genannt werden, mit `[unverifiziert – prüfen]` markieren und gegen die aktuelle Tabelle abgleichen.

### 4. Bedürftigkeit und Erwerbsobliegenheit

- **Bedürftigkeit**: Der Berechtigte kann den Bedarf nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken.
- **Erwerbsobliegenheit**: Nach der Scheidung trifft den Berechtigten grundsätzlich die Obliegenheit, eine angemessene Erwerbstätigkeit aufzunehmen (Ausfluss der Eigenverantwortung, § 1569 BGB). Reicht ein erzielbares oder fiktiv anzurechnendes Einkommen aus, entfällt oder mindert sich der Anspruch. Bei Kinderbetreuung ist die Erwerbsobliegenheit nach § 1570 BGB eingeschränkt (gestuftes Betreuungsmodell).

### 5. Leistungsfähigkeit und Selbstbehalt

- Der Pflichtige muss den Unterhalt zahlen können, ohne den eigenen angemessenen **Selbstbehalt** zu unterschreiten.
- Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter nach § 1609 BGB beachten (minderjährige Kinder vorrangig).
- Der konkrete Selbstbehalt folgt der Düsseldorfer Tabelle (jährlich angepasst) — bei Nennung von Beträgen `[unverifiziert – prüfen]`.

### 6. Befristung und Herabsetzung (§ 1578b BGB)

- [§ 1578b BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1578b.html) erlaubt die **Herabsetzung** des Bedarfs auf den angemessenen Lebensbedarf und/oder die zeitliche **Befristung** des nachehelichen Unterhalts wegen Unbilligkeit.
- Zentrales Kriterium: **ehebedingte Nachteile** (z. B. Aufgabe der Erwerbstätigkeit wegen Kinderbetreuung). Solange solche Nachteile fortwirken, sind Herabsetzung und Befristung regelmäßig ausgeschlossen.
- Abwägung von Ehedauer, Rollenverteilung, Dauer der Kinderbetreuung. Gilt nicht für den Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB).

### 7. Ergebnis

Anspruchsgrund (Tatbestand oder § 1361 BGB), Höhe (Quote/Halbteilung), gedeckt durch Leistungsfähigkeit, sowie Aussage zu Befristung/Herabsetzung zusammenführen.

## Risiken / typische Fehler

- **Phasen vermischt** — Trennungsunterhalt braucht keinen Tatbestand, nachehelicher Unterhalt schon (Eigenverantwortung, § 1569 BGB).
- **Tatbestand übersprungen** — ohne §§ 1570–1573 BGB kein nachehelicher Anspruch.
- **Erwerbsobliegenheit nicht geprüft** — fiktives Einkommen kann den Anspruch reduzieren oder ausschließen.
- **Selbstbehalt des Pflichtigen ignoriert** — Leistungsfähigkeit begrenzt den Anspruch.
- **Befristung § 1578b BGB nicht angesprochen** — gerade bei kurzer Ehe ohne ehebedingte Nachteile zentral.
- **Vorrang des Kindesunterhalts** (§ 1609 BGB) bei der Quotenbildung vergessen.
- **Feste Eurobeträge** aus veralteter Düsseldorfer Tabelle übernommen — jährlich prüfen, `[unverifiziert – prüfen]`.

## Ausgabeformat

```
EHEGATTENUNTERHALT-PRÜFUNG — <Mandat> — <Datum>

I.    Phase                          [Trennungsunterhalt § 1361 / nachehelich §§ 1569 ff.]
II.   Unterhaltstatbestand           [§ 1570 Betreuung / § 1571 Alter / § 1572 Krankheit /
                                      § 1573 Erwerbslosigkeit/Aufstockung]
III.  Bedarf (§ 1578 BGB)
      Einkommen Berechtigter:        <EUR bereinigt>
      Einkommen Pflichtiger:         <EUR bereinigt>
      Halbteilung / Quote:           <EUR Bedarf>
IV.   Bedürftigkeit / Erwerbsobliegenheit
      Eigenes/fiktives Einkommen:    <EUR>
      Obliegenheit:                  [erfüllt / Anrechnung fiktiv]
V.    Leistungsfähigkeit
      Selbstbehalt gewahrt:          [ja / nein]   <Betrag [unverifiziert – prüfen]>
VI.   Befristung/Herabsetzung § 1578b
      Ehebedingte Nachteile:         [ja / nein]
      Befristung:                    [erwogen / ausgeschlossen]

Ergebnis (Grund / Höhe / Dauer):     <…>
```

## Quellen

### Statute

- [§ 1361 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1361.html) (Unterhalt bei Getrenntleben / Trennungsunterhalt)
- [§ 1569 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1569.html) (Grundsatz der Eigenverantwortung)
- [§ 1570 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1570.html) (Betreuungsunterhalt)
- [§ 1571 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1571.html) (Unterhalt wegen Alters)
- [§ 1572 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1572.html) (Unterhalt wegen Krankheit)
- [§ 1573 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1573.html) (Aufstockungs- und Erwerbslosigkeitsunterhalt)
- [§ 1578 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1578.html) (Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen)
- [§ 1578b BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1578b.html) (Herabsetzung und zeitliche Begrenzung wegen Unbilligkeit)
- [§ 1609 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1609.html) (Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter)

### Kommentare

- Maurer, in: MüKoBGB, 9. Aufl. 2024, § 1578 Rn. 1 ff.
- Schwab, Familienrecht, 32. Aufl. 2024
- Wendl / Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis

### Hinweise

- Düsseldorfer Tabelle und Leitlinien der OLG: jährliche Anpassung der Selbstbehalts- und Bedarfssätze — vor Verwendung aktualisieren.

Attribution

Is this your skill, or is something wrong with this listing? Request removal or report an issue. Author removals are honored within 72 hours.

Comments

Loading comments…

Newsletter

Get the weekly list of safe new skills, and the ones we pulled.