Pruefung der einkommensteuerlichen und umsatzsteuerlichen Behandlung von NFT-Minting Kauf und Verkauf. Methodik Einordnung als Wirtschaftsgut Unternehmereigenschaft Leistungsort. Output ausformulierte Pruefung getrennt nach Einkommensteuer und Umsatzsteuer.
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> Dieser Skill ersetzt keine Steuerberatung nach Paragraf 3 StBerG und keine
> Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Die Ausgabe ist
> eine Arbeitshilfe ohne Gewaehr. Im Einzelfall ist eine Steuerberaterin,
> ein Steuerberater oder eine Rechtsanwaeltin/ein Rechtsanwalt zu
> konsultieren.
# NFT: Einkommensteuerliche und umsatzsteuerliche Behandlung
## Zweck / Anwendungsfall
Pruefung, wie das Erstellen (Minting), der Kauf und der Verkauf von
Non-Fungible Tokens (NFT) einkommensteuerlich und umsatzsteuerlich zu
behandeln sind.
## Eingaben
- Rolle der Person (Kuenstlerin/Kuenstler bzw. Erstellerin/Ersteller,
Kaeuferin/Kaeufer, Wiederverkaeuferin/Wiederverkaeufer).
- Anschaffungs- bzw. Erstellungskosten, Verkaufserloes, jeweilige
Zeitpunkte.
- Haeufigkeit und Umfang der Taetigkeit (fuer Unternehmereigenschaft nach
UStG und Abgrenzung gewerblich/privat bei der Einkommensteuer).
- Sitz/Ansaessigkeit der Vertragspartner (fuer Leistungsortbestimmung bei
der Umsatzsteuer).
## Ablauf / Checkliste
1. **Einkommensteuer:** Pruefen, ob beim Verkauf eines im Privatvermoegen
gehaltenen NFT ein privates Veraeusserungsgeschaeft nach Paragraf 23
EStG vorliegt (Anschaffung, Haltefrist, Freigrenze wie bei anderen
Kryptowerten).
2. **Einkommensteuer bei Erstellerinnen/Erstellern:** Pruefen, ob das
Minting und der Erstverkauf eine gewerbliche oder kuenstlerische
Taetigkeit darstellt (Abgrenzung wie bei Skill
`mining-gewerblich-oder-privat`, analog anzuwenden).
3. **Umsatzsteuer:** Pruefen, ob die Person Unternehmerin/Unternehmer im
Sinne von Paragraf 2 UStG ist (Nachhaltigkeit, Einnahmeerzielungsabsicht).
4. **Umsatzsteuer Leistungsort:** Einordnung der NFT-Transaktion als
sonstige Leistung (elektronisch erbrachte Leistung) und Bestimmung des
Leistungsorts nach Paragraf 3a UStG.
5. **Umsatzsteuer Steuersatz/Befreiung:** Pruefen, ob eine
Kleinunternehmerregelung (Paragraf 19 UStG) oder eine Steuerbefreiung in
Betracht kommt.
6. Ergebnis getrennt fuer Einkommensteuer und Umsatzsteuer ausformulieren.
## Quellenpflicht
Verbindlich: `../../../references/zitierweise-krypto.md`.
## Ausgabeformat
- Zwei klar getrennte Abschnitte: Einkommensteuer und Umsatzsteuer.
- Rechtsstand-Datum angeben.
- Hinweis auf die im Einzelfall noch nicht abschliessend geklaerte
Verwaltungspraxis zu bestimmten NFT-Konstellationen.
## Beispiele
Beispiel (fiktiv): Eine digitale Kuenstlerin mintet und verkauft
regelmaessig NFT-Kunstwerke gegen Kryptowaehrung. Einkommensteuerlich
spricht die Regelmaessigkeit fuer eine gewerbliche oder kuenstlerische
Taetigkeit; umsatzsteuerlich liegt eine unternehmerische Taetigkeit mit
zu pruefendem Leistungsort vor.
## Normen und Rechtsprechung
- Paragraf 23 EStG (privates Veraeusserungsgeschaeft).
- Paragraf 2 UStG (Unternehmereigenschaft).
- Paragraf 3a UStG (Ort der sonstigen Leistung).
- Paragraf 19 UStG (Kleinunternehmerregelung).
- Aktuelle Verwaltungsauffassung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von NFT
(Datum verifizieren).