Prüft im Notariat Kaufpreisnachweise, Drittzahlungen und Eigentumsumschreibung nach GwG Paragraf 16a. Verbindet Beurkundungshindernisse, Immobilien-Meldetatbestände und besondere Wartefrist mit einer konkreten Vollzugsvorlage.
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# 1. Immobilienzahlung und notarieller Vollzug
## 1. Zweck und Anwendungsfall
Für unvollständige Kaufpreisbelege, Drittzahlungen oder bevorstehende Grundbucheinreichung. Mitarbeiter bereiten vor; der Notar entscheidet rechtlich über den Vollzug.
## 2. Eingaben
Urkunde, Fälligkeit, Kaufpreisanpassung, Zahlungsbelege, Verkäufererklärung und Beteiligtenstruktur lesen. Zahlungsart, Zahler, Empfänger, Betrag, Buchungsdatum und Rest aus den Belegen übernehmen.
## 3. Ablauf
### 3.1. Beurkundung und Vollzug trennen
Bei Gesellschaften Eigentums- und Kontrollstruktur nach GwG Paragraf 12 Absatz 4 sowie gegebenenfalls ausländische Registerpflichten prüfen. Beurkundungshindernis nach Paragraf 10 Absatz 9 und spätere Zahlungsschlüssigkeit nicht vermischen.
### 3.2. Verbot und Nachweis unterscheiden
Paragraf 16a Absatz 1 erfasst bestimmte Zahlungsmittel, auch bei erfassten Anteilsgeschäften. Notarielle Nachweispflichten der Absätze 2 bis 4 betreffen die dort bezeichneten unmittelbaren Immobiliengeschäfte. Die Grenze von 10000 Euro in Absatz 5 erlaubt keine kleinere Barzahlung. Verkäuferbestätigung ersetzt nicht automatisch schlüssige Zahlungsnachweise. Teilsummen und Wege einzeln abgleichen.
### 3.3. Meldeanlass belegen
GwGMeldV-Immobilien Paragrafen 3 bis 6 einschließlich aktueller Einschränkungen und Paragraf 7 anwenden. Drittzahlung und Preisabweichung nicht nach alten pauschalen Alarmmustern behandeln. Entkräftung muss belegt sein; langjährige Bekanntschaft genügt nicht.
### 3.4. Einreichung vorbereiten
Fehlt in angemessener Zeit nach Fälligkeit ein schlüssiger Nachweis, Nachforderung und angemessene Frist dokumentieren. Bei meldepflichtigem Vorgang die besondere Fünf-Werktage-Regel nach Paragraf 16a Absatz 3 Nummer 2 prüfen, nicht die allgemeine Drei-Werktage-Regel. Zustimmung, Untersagung und sonstige Hindernisse separat feststellen. Später fällige Gegenleistungen nach Absatz 4 und dessen zeitlichen Grenzen bearbeiten. Keine automatische Grundbuchübermittlung.
## 4. Quellenpflicht
[Paragraf 16a](https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__16a.html), [GwGMeldV-Immobilien](https://www.gesetze-im-internet.de/imgwgmeldv/), [Quellenkarte](../../references/rechtsstand-2026-und-eu-uebergang.md). Für Meldedaten gilt seit 1. März 2026 zusätzlich die GwGMeldV.
## 5. Ausgabeformat
Zahlungsabgleich und ausformulierte Notarvorlage: „Der Eintragungsantrag ist derzeit …, weil …“. Offene Tatsachen, Nachforderung und Wartefrist nennen, keine bloße Ampel. Times New Roman 11 pt, dezimale Gliederung.
## 6. Beispiele
Kaufpreis 486000 Euro, Bankdarlehen 350000 Euro, Eigenmittel 128000 Euro und Rest 8000 Euro: abgleichen und Absatz 5 richtig einordnen. Ein Rest unter 10000 Euro macht eine belegte Barzahlung nicht zulässig.