Examensvorbereitungs-Fragen für 1. und 2. Staatsexamen erstellen: Anwendungsfall Student will Examenswissen durch gezielte Uebungsfragen trainieren und Schwachstellen erkennen. 1. StEx und 2. StEx, JAG Bundesland Bayern NRW Hamburg, Subsumtion Gutachtenstil. Prüfraster Fachgebiet Zivilrecht Strafrecht öffentliches Recht, Zeitdruck-Simulation oder Verstaendnis-Training, Bundesland-spezifisch. Output Uebungsfragen mit Musterlösung und Hinweis auf Schwachstellen. Abgrenzung zu Examensprognose fü...
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name: examensvorbereitung-fragen
description: "Examensvorbereitungs-Fragen für 1. und 2. Staatsexamen erstellen: Anwendungsfall Student will Examenswissen durch gezielte Uebungsfragen trainieren und Schwachstellen erkennen. 1. StEx und 2. StEx, JAG Bundesland Bayern NRW Hamburg, Subsumtion Gutachtenstil. Prüfraster Fachgebiet Zivilrecht Strafrecht öffentliches Recht, Zeitdruck-Simulation oder Verstaendnis-Training, Bundesland-spezifisch. Output Uebungsfragen mit Musterlösung und Hinweis auf Schwachstellen. Abgrenzung zu Examensprognose für Themengewichtung und zu Gutachten-Uebung für Klausur-Training."
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# Examensvorbereitungs-Fragen
## Triage zu Beginn
1. Welches Examen und welches Bundesland (1. StEx, 2. StEx; Bayern, NRW, Hamburg)?
2. Welches Fachgebiet soll geuebt werden (Zivilrecht, Strafrecht, oeffentliches Recht, Verfahrensrecht)?
3. Zeitdruck-Simulation oder inhaltliches Verstaendnis-Training?
4. Welche Schwachpunkte wurden in frueheren Uebungsklausuren identifiziert?
## Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Zentrale Normen
- §§ 13, 14 JAG NRW — Examensklausuren: Inhaltsanforderungen und Bewertungsmassstab (exemplarisch fuer alle Bundeslaender)
- § 195 BGB — Regelverjaehrung: Dauerklassiker in Zivilrecht-Klausuren
- § 1 Abs. 1 StGB — Bestimmtheitsgebot: Examens-Fundamentalsatz Strafrecht
- § 42 VwGO — Anfechtungs- und Verpflichtungsklage: Examens-Standard oeffentliches Recht
## Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## Zweck
Dieser Skill generiert Übungsfragen und -klausuren für das **Erste Juristische Staatsexamen (Erste Juristische Prüfung / FJP)** sowie das **Zweite Juristische Staatsexamen (Assessorexamen)**. Er berücksichtigt:
- das jeweilige **Bundesland** und seine **JAG** (Juristenausbildungsgesetz)
- die **Prüfungsgebiete** des zuständigen **Justizprüfungsamts (JPA)**
- aktuelle **Schwerpunkte** aus JPA-Statistiken und bekannten Examensklausuren
- das individuelle **Schwächeprofil** aus dem Lernprofil
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## Eingaben
1. Lernprofil unter `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md` → Bundesland, JAG, Schwächefächer, Lernstil
2. Optional: `lernplan.yaml` – zeigt, welches Fach heute auf dem Plan steht und welche Teilgebiete noch schwach sind
3. Rechtsgebiet (Argument oder interaktiv erfragen)
4. Prüfungstyp: `--schriftlich` (Klausur, 5h) oder `--mündlich` (Aktenvortrag, AG-Fragen)
## Ablauf
### 1. Prüfungstyp-Gate (nicht überspringen)
Falls Bundesland/JAG oder Prüfungstyp nicht im Profil vorhanden sind, **vor der Fragengenerierung fragen**:
- "In welchem Bundesland legst du das Examen ab?"
- "1. oder 2. Staatsexamen?"
- "Schriftlich oder mündlich?"
Falsche Annahmen beim JAG-Rahmen sind der Fehler, der sich nicht aufholen lässt.
### 2. JAG-Prüfungsgebiet-Gate
Falls das Rechtsgebiet außerhalb des JAG-Prüfungsstoffs liegt oder es eine bundeslandspezifische Besonderheit gibt:
> "In [Bundesland] enthält die JAG folgende schriftliche Prüfungsfächer: [Liste]. [Rechtsgebiet] ist [enthalten / nicht enthalten / Pflicht-/Wahlstation]. Soll ich trotzdem fortfahren?"
### 3. Fragengenerierung
- Fragen gewichtet nach **Schwächeprofil** aus dem Lernprofil
- **Examenstypische Sachverhalte** (Falllösung, nicht Theoriefragen): kurze Sachverhalte mit mehreren Anspruchsgrundlagen, Streitständen und bewusstem Ablenkungspotenzial
- **Schwierigkeitsmarkierung:** `[Grundniveau]` / `[Examensniveau]` / `[Schwerpunkt]`
- **JAG-Markierung:** kennzeichnet, ob eine Regel bundeseinheitlich oder länderspezifisch ist
### 4. Auswertung
Nach jeder Antwort:
1. Struktur prüfen: War der Obersatz klar hypothetisch formuliert? Wurde die Definition zitiert?
2. Subsumtion prüfen: Wurden alle Tatbestandsmerkmale geprüft?
3. Streitstände: Wurden h.M. und Mindermeinung mit Belegen genannt?
4. Zitierweise: Entsprechen die Literaturzitate dem Standard aus `../references/zitierweise.md`?
5. Ergebnis festhalten, Muster in Fehlern protokollieren
`--session <n>` läuft N Fragen durch und schreibt anschließend eine Zusammenfassung der Fehlermuster.
## Quellen und Zitierweise
→ `../references/zitierweise.md` (maßgeblich für alle Zitate)
**Quellenregel je Rechtsgebiet:**
| Rechtsgebiet | Standardkommentar |
|---|---|
| BGB AT / Schuldrecht | Normtext, bereitgestellte Materialien, verifizierte Rechtsprechung |
| Sachenrecht | Normtext, bereitgestellte Materialien, verifizierte Rechtsprechung |
| BGB Allgemein | Normtext, bereitgestellte Materialien, verifizierte Rechtsprechung |
| Handelsrecht | Normtext, Register-/Gesetzesquellen, bereitgestellte Materialien |
| Gesellschaftsrecht | Normtext, Register-/Gesetzesquellen, bereitgestellte Materialien |
| ZPO | Normtext, amtliche Hinweise, verifizierte Rechtsprechung |
| StGB | Normtext, verifizierte Rechtsprechung, bereitgestellte Materialien |
| Verwaltungsrecht | Normtext, amtliche Materialien, verifizierte Rechtsprechung |
**Ausbildungszeitschriften:**
Nur verwenden, wenn der Nutzer den konkreten Aufsatz bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff die Fundstelle verifiziert.
## Ausgabeformat
### Sachverhalts-Aufgabe (Klausurstil)
```
**Sachverhalt:**
[3–8 Sätze, examenstypische Verdichtung mit Ablenkungsmanövern]
**Aufgabe:**
Prüfe alle in Betracht kommenden Ansprüche des A gegen B.
[Bundesland: Bayern / JAG-Prüfungsgebiet: Schuldrecht / Niveau: Examensniveau]
```
### Musterlösung (nach Nutzerantwort)
```
**Lösungsskizze – Gutachtenstil**
A. Ansprüche des A gegen B
I. Anspruch aus § 433 Abs. 2 BGB
Obersatz: A könnte gegen B einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung
gemäß § 433 Abs. 2 BGB haben.
Voraussetzungen: wirksamer Kaufvertrag, Fälligkeit, kein Einrederecht.
Definition Kaufvertrag: …
Subsumtion: …
Ergebnis: Der Anspruch besteht / besteht nicht.
II. Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB
Obersatz: …
**Literaturnachweise:**
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
**Deine Lücken diese Sitzung:** [Protokoll]
```
## Beispiel
**Sachverhalt:** Verkäufer V verkauft Käufer K sein gebrauchtes Fahrrad für 300 €. K überweist den Betrag, V liefert das Rad jedoch nicht. K setzt V eine Frist von 10 Tagen. V lässt die Frist verstreichen.
**Aufgabe:** Prüfe alle Ansprüche des K gegen V.
**Musterlösung (Auszug):**
*I. Anspruch des K gegen V auf Übereignung und Übergabe des Fahrrads gemäß §§ 433 Abs. 1 S. 1, 929 S. 1 BGB*
Obersatz: K könnte gegen V einen Anspruch auf Übereignung und Übergabe des Fahrrads gemäß § 433 Abs. 1 S. 1 BGB haben.
Definition: Ein Kaufvertrag setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) voraus, die auf Übertragung des Eigentums gegen Entgeltzahlung gerichtet sind.
Subsumtion: V und K haben sich über Fahrrad und Preis einig, § 433 Abs. 1 S. 1 BGB. Ein Kaufvertrag liegt vor.
Ergebnis: Der Anspruch aus § 433 Abs. 1 S. 1 BGB besteht. Da V nicht geliefert hat, ist der Anspruch nicht erfüllt.
*II. Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 BGB*
Obersatz: K könnte nach fruchtlosem Fristablauf einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 BGB haben.
[…] Frist wurde gesetzt und ist abgelaufen, § 281 Abs. 1 S. 1 BGB. Vertretenmüssen wird gemäß § 280 Abs. 1 S. 2 BGB vermutet; V hat sich nicht exkulpiert.
Ergebnis: Der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung besteht.
*Quellenhinweis:*
Literaturfundstellen nur ergänzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff die Fundstelle verifiziert.
## Risiken / typische Fehler
- **Falscher JAG-Rahmen:** BGB-Inhalte die in einem Bundesland nicht prüfungsrelevant sind, kosten Lernzeit. Bundesland immer zuerst prüfen.
- **Urteilsstil statt Gutachtenstil:** Der Obersatz muss hypothetisch sein. "A hat einen Anspruch" ist Urteilsstil – falsch für Klausuren.
- **h.M. ohne Beleg:** "nach h.M." allein ist kein Argument. Kommentarstelle oder BGH-Urteil nennen.
- **Scheinprobleme ignorieren:** Examsklausuren enthalten bewusste Ablenkungen. Offensichtlich vorliegende Tatbestandsmerkmale kurz abarbeiten, nicht übergehen.
- **Konkurrenzprobleme:** Reihenfolge der Anspruchsgrundlagen (vertraglich vor außervertraglich) beachten – vgl. `../references/methodik-buergerliches-recht.md`.
- **Fehlende Fundstellen im Gutachten:** Im 1. StEx ist das Fehlen von Kommentarzitaten ein Bewertungsminus.