Für Bodenabfertigung – Register auswerten: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Einreichungsplan mit Form- und Nachweischeck.
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# Bodenabfertigung – Register auswerten
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: LuftVG; LuftSiG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Mandantenfall
- Airline prüft vor Vertragsabschluss ob Bodenabfertigungsdienstleister korrekt zugelassen ist.
- Neuer Marktteilnehmer will Bodenabfertigung anbieten; Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen.
- Flughafen hat Dienstleister ausgeschlossen; Mandant prüft ob Ausschluss rechtmäßig ist.
## Erste Schritte
1. Sachverhalt strukturieren: Parteien betroffene Luftfahrzeuge/Einrichtungen beteiligte Behörden und laufende Fristen.
2. Einschlägige Normen identifizieren: BADV EU-RL 96/67 EG LuftVG § 6 GWB Vergaberecht.
3. Register prüfen: LBA-Luftfahrzeugrolle AG-Braunschweig-Pfandrechtsregister ICAO-Cape-Town-Register je nach Fallrelevanz.
4. Zuständigkeit klären: LBA vs. Landesbehörde vs. EASA vs. Verwaltungsgericht.
5. Fristen sichern: Widerspruch (1 Monat) Klage (1 Monat) Insolvenzantrag (3/6 Wochen).
6. Handlungsbedarf dokumentieren: Ampel-Vermerk mit konkreten nächsten Schritten.
## Rechtsrahmen
BADV EU-RL 96/67 EG LuftVG § 6 GWB Vergaberecht – die einschlägigen Normen werden je nach Sachverhaltsebene (nationaler Betrieb EU-Recht internationales Recht) herangezogen und zu jedem Normzitat kurz erläutert.
- **LuftVG §§ 6 20 29 31 64**: Genehmigung Betrieb Register Aufsicht.
- **LuftSiG §§ 7-9**: Zuverlässigkeitsüberprüfung Sicherheitsprogramme Aufsicht.
- **EU-VO 1008/2008 Art. 3-9**: Betriebsgenehmigung finanzielle Leistungsfähigkeit Überwachung.
- **Kapstadt-Regime nur bei Anwendbarkeit**: Vertragsstaatenbezug und Erklärungen anhand des aktuellen UNIDROIT-Status prüfen; Deutschland hat Übereinkommen und Luftfahrzeugprotokoll nur unterzeichnet, nicht ratifiziert. Prioritäten folgen grundsätzlich Artikel 29 des Übereinkommens und Artikel XIV des Protokolls.
- **LuftFzgG §§ 1-28**: Nationales Pfandrecht Vollstreckung AG Braunschweig.
- **InsO §§ 15a 17-19 47 50**: Insolvenzantragspflicht Gläubigerrechte.
- **VwGO §§ 68 74 80**: Widerspruch Klage aufschiebende Wirkung.
- **BADV § 3**: Genehmigungspflicht für Bodenabfertigungsdienstleister; Zugang zum Bodenabfertigungsmarkt.
- **BADV § 7**: Selbstabfertigungsrecht der Luftverkehrsgesellschaft; Voraussetzungen.
- **BADV § 16**: Auswahlverfahren bei Kapazitätsbeschränkung; Vergabekommission.
- **EU-Richtlinie 96/67/EG Art. 6**: Marktöffnung für Bodenabfertigungsdienste.
- **LuftVG § 45**: Haftung bei Bodenabfertigungsschäden; Verweis auf allg. Deliktsrecht.
## Prüfraster
1. Ist zuständige Behörde korrekt adressiert?
2. Sind alle Register vollständig abgefragt?
3. Laufen Fristen – sind alle gesichert?
4. Berührt der Fall einen Vertragsstaat, und bestehen internationale Registrierungen oder eine behördlich erfasste IDERA?
5. Ist Insolvenzrisiko bewertet?
6. Sind Sicherheitsauflagen auf Verhältnismäßigkeit geprüft?
7. Ist Genehmigung nach BADV § 3 aktuell und umfasst die tatsächlich erbrachten Dienste?
8. Hat Flughafen Kapazitätsbeschränkung nach BADV § 16 rechtmäßig festgesetzt?
## Typische Fallstricke
- Falsche Behörde adressiert; Frist läuft unbemerkt ab.
- Cape-Town-Register nicht abgefragt; internationale Belastungen unerkannt.
- Insolvenzfrühzeichen ignoriert; Antragspflicht ausgelöst ohne Reaktion.
- Sicherheitsauflage als verhältnismäßig hingenommen ohne eigene Prüfung.
- Selbstabfertigungsrecht beansprucht ohne Nachweis nach BADV § 7; Ablehnung durch Flughafen.
- Vergabekommissions-Entscheidung nicht fristgerecht angefochten; Bestandskraft eingetreten.
## Vertiefung Registerrecht
Die Registerauswertung ist Grundlage jeder luftrechtlichen Due-Diligence-Prüfung:
- **Luftfahrzeugrolle (LBA)**: Enthält Halter Eigentümer Kennzeichen und Belastungen; Abruf online beim LBA möglich.
- **AG Braunschweig (Pfandrechtsregister)**: Führt alle eingetragenen Pfandrechte an deutschen Luftfahrzeugen; Rangfolge nach Eintragungsdatum.
- **International Registry (Cape Town)**: Enthält internationale Sicherungsinteressen; Suche nach Luftfahrzeugkennzeichen und MSN.
- **Registerauszug Aktualität**: Stets aktuellen Auszug anfordern; veraltete Auszüge führen zu Haftungsrisiken.
## Quellen
- LuftVG: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/BJNR006810922.html
- Cape Town Convention: https://www.unidroit.org/instruments/security-interests/aircraft-protocol/
- LuftFzgG: https://www.gesetze-im-internet.de/luftfzgg/
- InsO: https://www.gesetze-im-internet.de/inso/
- EU-Richtlinie 96/67/EG: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A31996L0067
- LBA: https://www.lba.de
## Hinweise für die Praxis
Dieser Skill deckt den Bereich Bodenabfertigungsdienste und Selbstabfertigungsrecht ab. Folgende praktische Hinweise ergänzen die obigen Ausführungen:
- Alle drei Register (LBA-Rolle AG Braunschweig Cape Town) stets parallel abfragen.
- Registerauszüge mit Datum versehen und in Mandantenakte archivieren.
- Änderungen im Register sofort melden; Unterlassung kann Haftung auslösen.
- Bei Kauf oder Leasingübernahme immer Registerhistorie der letzten 10 Jahre prüfen.
### Dokumentationspflichten
Für Mandate im Bereich Bodenabfertigungsdienste und Selbstabfertigungsrecht sind folgende Dokumente regelmäßig anzufordern:
- Aktueller LBA-Luftfahrzeugrolle-Auszug mit Eigentumsangaben
- AG-Braunschweig-Registerauszug (Luftfahrzeugpfandrecht)
- Bei belegtem Vertragsstaatenbezug: aktuelles Search Certificate des International Registry und gegebenenfalls IDERA-Nachweis der nationalen Registerbehörde
- Gültige Betriebsgenehmigung und AOC-Kopie
- Leasingvertrag oder Eigentumsnachweis
- Aktuelle Behördenbescheide und Aufsichtskorrespondenz
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