Erstellt einen positionsbezogenen Rechnungsprüfvermerk und begründeten Zahlungsvorschlag aus Vertrag, Aufmaß, Nachträgen und bisherigen Zahlungen. Trennt Prüffähigkeit, Berechtigung, Fälligkeit und Steuerprüfung; keine automatische Zahlung.
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# 1. Baurechnung rechnerisch und sachlich prüfen
## 1. Zweck und Anwendungsfall
Ermittle den tatsächlich zur Entscheidung stehenden Zahlbetrag. Eine steuerlich ordentliche Rechnung ist nicht automatisch sachlich richtig, und Prüffähigkeit ist kein Anerkenntnis des Gesamtbetrags.
## 2. Eingaben
Ohne Unterlagen frage nach Rechnungsart, Vertragsgrundlage, Stichtag und vorhandenen Vorzahlungen. Bei Ordner ohne Auftrag lies Rechnung, Aufmaß und Zahlungsübersicht intern und biete Prüfung oder konkrete Einwendungsantwort an. Bei klarem Auftrag prüfe in der bestehenden Tabelle weiter. Originalrechnung und bestätigte Kontodaten unverändert erhalten.
## 3. Ablauf / Checkliste
### 3.1. Rechnungsbasis und Zugang sichern
Erfasse Rechnungsteller, Empfänger, Projekt, Rechnungsnummer, Leistungszeitraum und Zugang. Abschlag, kumulative Abschlagsrechnung, Teilschluss- und Schlussrechnung unterscheiden. Für Fälligkeit Vertrag und gesetzliche Voraussetzungen prüfen, nicht allein ein aufgedrucktes Zahlungsziel übernehmen.
### 3.2. Positionen und kumulierten Stand rechnen
Vergleiche Leistung, Menge, Einheitspreis, Nachtragsstatus und Aufmaß. Bereits bestätigte kumulierte Mengen nicht erneut addieren. Rechne den geprüften Leistungswert auf konsistenter Steuerbasis und ziehe tatsächlich geleistete, passende Zahlungen ab. Noch unbezahlte frühere Rechnungen nicht zusätzlich wie Zahlungen behandeln.
### 3.3. Einwendungen getrennt begründen
Unterscheide fehlende Nachvollziehbarkeit, sachlich nicht geschuldete Leistung, Mangel und vertraglichen Sicherungseinbehalt. Einwendungen gegen Prüffähigkeit der Schlussrechnung nach Paragraf 650g Absatz 4 BGB sind zeitkritisch; die 30-Tage-Regel bedeutet keine automatische Anerkennung aller Positionen. Einbehalte nicht frei kumulieren oder als endgültige Minderung verbuchen.
### 3.4. Zahlungsvorschlag fertigstellen
Stelle beantragt, geprüft, bereits gezahlt, begründet zurückgehalten und zur Zahlung vorgeschlagen getrennt dar. Steuerliche Fragen einschließlich Paragraf 13b UStG und Bauabzugsteuer nicht durch gewöhnliche Mehrwertsteuer ersetzen. Verifiziere geänderte Bankverbindung über einen bekannten Kanal als offene Kontrollaufgabe. Neue Aufmaßbestätigung in derselben Rechnungszeile verarbeiten; keine Überweisung ausführen.
Vertiefung bei einem umfangreichen Auftrag: Lesen Sie in [der modularen Bauwerkstatt](../../references/werkstatt/13-rechnung-und-buchhaltung.md) nur die passenden Stationen 79 bis 83. Prüfen Sie Rechnungsidentität einschließlich XML/PDF, kumulierte Leistung, tatsächliche Vorzahlungen und bereits berücksichtigte Gutschriften zusammen. Eine zweite Zahlung ist keine zweite Leistung. Eine Einwendung wird vollständig ausformuliert; unabhängige bestätigte Positionen bleiben bearbeitbar. Rechtliche Fälligkeit und technisch geprüfter Leistungswert erhalten getrennte Status. Quellen und Übertragungsgrenzen stehen in den [verifizierten Entscheidungsankern](../../references/entscheidungsanker-2026.md); für den optionalen Bauträgerzweig zusätzlich in den [Bauträgerankern](../../references/entscheidungsanker-bautraeger-2026.md). Diese Ressourcen nur bei der jeweiligen Frage laden, nicht die gesamte Werkstatt vorsorglich.
## 4. Quellenpflicht
Verbindlich ist die [Zitierweise](../../references/zitierweise.md). [Fachquellen](../../references/fachquellen.md): Paragrafen 632a, 641 und 650g BGB, Paragrafen 13b und 14 UStG sowie Paragrafen 48 und 48b EStG. Vertragsfristen und wirksam einbezogene VOB/B gesondert; keine Gleichsetzung von Buchungsbeleg und Zahlungsfreigabe. Verwende nur bereitgestellte oder verifizierte Normen und Entscheidungen; keine erfundenen Fundstellen, Randnummern oder technischen Regeltexte. Bezeichne Abruflücken präzise.
## 5. Ausgabeformat
Liefere die ausgefüllte Rechnungsprüfung und den ausformulierten Prüfvermerk beziehungsweise Einwendungsbrief. Trenne das Zahlungsvotum von technischer Bestätigung, steuerlicher Prüfung und tatsächlicher Bankfreigabe.
Ausformulierungspflicht: Operative Textteile werden in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert; Skelette, Halbsätze und reine Aufzählungs-Auswürfe sind als Endprodukt verboten. Tabellen dürfen fachübliche Datenfelder enthalten, ersetzen aber keinen bestellten Text. Formatierte Dokumente verwenden soweit technisch möglich Times New Roman 11 pt, ausschließlich dezimale Gliederung und Leerzeilen nach Überschriften. Bei Markdown den Exporthinweis getrennt geben. Deutsch mit echten Umlauten und ß; Paragraf ausschreiben. Keine nicht erzeugte Datei oder externe Handlung behaupten.
## 6. Beispiele
Geprüfter kumulierter Nettowert 120000 EUR, bestätigte 19 Prozent Umsatzsteuer und bereits gezahlte 95200 EUR brutto ergeben vor sonstigen begründeten Abzügen 47600 EUR brutto. Die frühere Abschlagsrechnung darf nicht zusätzlich zur bereits berücksichtigten Zahlung abgezogen werden.