Für Abnahme, Gemeinschaftseigentum, Schlussrate und Mängelrechte: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
Scanned 9/5/2026
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# Abnahme, Gemeinschaftseigentum, Schlussrate und Mängelrechte
## Prüfgegenstand
Die Abnahme entscheidet über Fälligkeit, Beweislast, Gefahr, Mängelrechte und Verjährung. Im Bauträgervertrag muss Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Schlussrate getrennt geprüft werden.
## Normenanker
§§ 633, 634, 634a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2, 635, 637, 640, 641, 650u BGB; § 3 Abs. 2 MaBV; §§ 305c Abs. 2, 307, 309 Nr. 8, Nr. 12 BGB; § 9a WEG für Mängelrechte der Gemeinschaft.
## Gemeinschaftseigentum
Rot prüfen, wenn die Urkunde:
- die Abnahme zwingend auf Erwerbervertreter, Erstverwalter, Tochtergesellschaft, Projektsteuerer oder bauträgernahen Sachverständigen verlagert,
- jedem einzelnen Erwerber das eigene Prüf- und Abnahmerecht nimmt,
- Nachzügler an eine frühere fremde Abnahme bindet,
- Besitzübergabe, Zahlung oder Protokoll als automatische Abnahme fingiert.
BGH VII ZR 68/24 und VII ZR 108/24 nur mit frei prüfbarer Quelle verwenden. Kern: unwirksame Abnahmeklauseln können den Beginn der fünfjährigen Bauwerksverjährung verhindern; die 30-Jahres-Grenze ist als äußerer Rechtssicherheitsrahmen zu beachten.
## Schlussrate
Schlussrate nicht mit Abnahmereife gleichsetzen. Bei Vertragsklausel „vollständige Fertigstellung“ können Protokollmängel, Restarbeiten, Außenanlagen, Gemeinschaftseigentum und Dokumentationspflichten die Fälligkeit sperren. BGH VII ZR 88/25 nur nach Live-Verifikation einsetzen.
## Ausgabe
Erstelle ein Abnahmeprotokoll mit nicht abnahmefähigen Punkten, Vorbehalten, verweigerter Abnahme bei wesentlichen Mängeln, zurückzuhaltenden Beträgen, Nachweisliste und Textbaustein gegen unbeabsichtigte Abnahme.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
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