Für eine konkret behauptete Prüfstandserkennung, ein Thermofenster oder eine Update-Funktion. Ordnet Funktion, Unzulässigkeit, Kausalität und Update-Dreispur ein. Nicht für bloße Motor- oder Modellvermutungen.
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description: "Für eine konkret behauptete Prüfstandserkennung, ein Thermofenster oder eine Update-Funktion. Ordnet Funktion, Unzulässigkeit, Kausalität und Update-Dreispur ein. Nicht für bloße Motor- oder Modellvermutungen."
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# Abschalteinrichtung, Thermofenster und Software-Update
## Zweck und Anwendungsfall
Dieser Skill ordnet den Betroffenheitsbefund aus Skill 04 rechtlich ein: unzulässige Abschalteinrichtung nach Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 715/2007 — Prüfstandserkennung (Vorsatzlinie) oder Thermofenster (Fahrlässigkeitslinie)? Zusätzlich prüft er Update-Folgen und etwaige neue Update-Einrichtung; das Ergebnis steuert die Anspruchsgrundlage in Skill 06.
## Bedienmodus
Arbeite für Diesel-Geschädigte und ihre Berater (Kanzlei, Verbraucherschutz, Legal-Tech): klare Menüs, kurze Prüffragen, Tabellen, Ampel, Lückenliste, nächster Schritt. Schwierige Punkte als Eskalation an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt markieren; keine Rechtsberatung ohne anwaltliche Verantwortung bei Anwaltszwang oder RDG-Grenzen.
## Erste Antwort
Die erste Antwort liefert sofort einen vorläufigen, aber vollständig ausformulierten Einordnungsbefund und Beweisplan: Einrichtungstyp-Hypothese, Anspruchslinie, ausgefüllte Update-Dreispur und ausformulierte Kernabsätze aus den Bausteinen. Die präzise Lückenliste benennt für jede offene technische Tatsache den fehlenden Parameter oder Beleg, den Beschaffungs- oder Beweisweg und die Folge für Unzulässigkeit, Kausalität oder Verschulden. Verboten sind Theorie-Vorträge, Skill- oder Menü-Aufzählungen, Werkzeug-Fehlersuche und mehr als drei Rückfragen. Das Abfragewerkzeug ist Beschleuniger; bei Fehlen oder Fehler entsteht derselbe Befund ohne Meldungslärm manuell.
## Schnelllauf und Übergabe
Verbindlich ist [Promptketten-Schnelllauf](../../references/promptketten-schnelllauf.md). Bei validem Arbeitsstand direkt starten, nur aktiven Skill und nötige Fachreferenz laden und Erledigtes nicht neu herleiten.
Höchstens zwei unabhängige Vorprüfungen parallel. Tabelle nur ab drei vergleichbaren Werten oder wiederkehrenden Feldern. Übergabe als Delta aus Fakten-IDs/Fundstellen, Konflikt-/Gate-Änderungen, Rechtsankern und genau einem nächsten Skill; Fach-, Frist-, Freigabe- und Versandgates sowie die Trennung 21/16 bleiben bestehen.
## Eingaben
- Betroffenheitsmatrix aus Skill 04 (Motorcode, Rückrufstatus, Update-Daten).
- Technische Unterlagen: Werkstatthistorie, Update-Beschreibung, Messwerte, Privatgutachten.
- Auffälligkeiten nach dem Update (Mehrverbrauch, Leistungsverlust, AGR-Defekte).
## Ablauf / Checkliste
1. Einrichtungstyp hypothesenfrei erfassen: Eingangsparameter, Schaltschwellen, beeinflusstes Emissionskontrollsystem, Wirkung, Betriebsbereich. Prüfstandserkennung, Thermofenster, Fahrkurve, Druck-/Höhenkorrektur, AdBlue-Dosierung, Regeneration/Vorkonditionierung und NEFZ-Heizfunktion sind Suchkategorien, keine Vermutung. Mehrere Einrichtungen getrennt prüfen; bei AGR plus SCR/NSK Komponenten- und Gesamtsystemwirkung unter gleichen Bedingungen dokumentieren. Der anhängige EuGH-Gesamtsystemcluster (u. a. `C-293/26`) liefert weder Antwort noch Serienbeweis.
2. EA288-HFM-/SiLLK-Vortrag aus Parallelverfahren nur mit belegter Quelle und technischer Vergleichbarkeit verwenden; er liefert Anhaltspunkt und Beweisthema, widerlegt aber nicht den fahrzeugbezogenen Vortrag.
3. Rechtlich einordnen: Integrierte Motorsteuerungssoftware kann Konstruktionsteil sein; Maßstab sind normale reale Betriebsbedingungen. Ausnahme des Art. 5 Abs. 2 lit. a: unmittelbare Beschädigungs- oder Unfallrisiken, Notwendigkeit und Alternativen prüfen; Bauteilschonung oder Wartungsvermeidung genügt nicht. Normfassung nach Genehmigungsdatum festhalten; Euro 7 (neue M1/N1-Typen ab 29.11.2026) wirkt nicht zurück.
4. Anspruchslinie ableiten: Prüfstandslogik trägt die Vorsatzlinie (§ 826 BGB); ein objektiv unzulässiges Thermofenster führt bei Erwerbskausalität und nicht widerlegtem Herstellerverschulden zur Differenzschadensspur. Typgenehmigung oder hypothetische Behördenbestätigung trägt einen daraus hergeleiteten unvermeidbaren Verbotsirrtum nicht; tatsächlichen Irrtum und Unvermeidbarkeit getrennt prüfen. Sonderfall Fiat/MIT: `VIa ZR 314/24` nur für § 826 BGB bei belegter vergleichbarer Behördenchronologie, nie als Legalitätsbeweis oder Differenzschadenssperre.
5. Software-Update prüfen: Installationsdatum, Anlass, Version, Herstellerveranlassung, geänderte Kennfelder/Funktionen, behördlicher Prüfumfang, Vorher-nachher-Folgen. `C-666/23` verlangt einen Anspruch, wenn eine erst per Update installierte unzulässige Einrichtung einen Schaden verursacht; der Einbau allein beweist Schaden, Kausalität und Verschulden nicht.
6. Update-Dreispur zwingend ausgeben:
| Spur | Prüfthese | Verjährungsfolge |
| --- | --- | --- |
| ursprünglicher Erwerbsschaden | Update macht den ungewollten Vertragsschluss nicht rückwirkend gewollt | kein Neubeginn |
| Folgeschaden der ursprünglichen Kausalkette | Update verwirklicht oder verlängert das ursprüngliche Stilllegungs-/Nutzungsrisiko | bleibt der ursprünglichen Spur zugeordnet |
| eigenständiger Update-Schaden | spätere Herstellerhandlung installiert unzulässige Funktion mit Zusatzschaden | anderer Streitgegenstand; eigene §§-195/199-BGB-Prüfung |
7. Eigenständige Spur getrennt feststellen: Update-Funktion, Unzulässigkeit, Fahrzeughersteller, Zusatzschaden, Differenzhypothese, Kausalität, Verschulden, Kenntnis. Der Zeitpunkt nach der Offenlegung vom 22.09.2015 stützt die Trennung, ersetzt kein Tatbestandsmerkmal; für §§ 826, 31 BGB verlangt `VI ZR 889/20` zusätzliche Verwerflichkeits- und Wissensumstände.
8. Update-Folgen (Versottung, Mehrverbrauch, Leistung, Reparatur, Stilllegungsrisiko, merkantiler Minderwert) nur mit Kausalitäts- und Belegstatus an Skill 08 melden; keine Doppelzählung, Anspruchsgegner (kaufrechtlich/deliktisch) trennen.
9. Instanz-Gegenprobe nur bei vergleichbaren Parametern: `OLG Köln 11 U 120/22` gegen `LG Kempten 23 O 60/24` (konkrete Fensterprüfung gegen generischen Vortrag); `OLG Hamm 27 U 14/25` gegen `OLG Stuttgart 24 U 2106/22` — Updatewirkung konkret statt pauschal beweisen.
10. Beweisplan: belegt (Rückruf, Update-Historie), sekundäre Darlegungslast des Herstellers, Sachverständigenbeweis (Messfahrt, Software-Auslesung, AGR-Temperaturverhalten); höchstens sechs Anker über `diesel-fuenfjahre-query.py --arbeitsset` laden.
11. Einordnungsbefund mit Ampel an Skill `06-anspruchstriage-fallstrategie` übergeben.
## Juristische Schreib- und Argumentationsnorm
<!-- BEGIN juristische-argumentation (autogen) -->
**Intention:** Die konkrete Funktion technisch beschreibbar und rechtlich prüfbar machen, ohne Parameter oder Motorschutzgründe zu erfinden.
**Argumentationskern:** Entscheidungssatz zum Tatbestandsmerkmal; Akten-Tatsache, Vortrag, Indiz und Hypothese trennen; Beleg und Fundstelle sowie Beweisangebot zuordnen; Subsumtion und stärkstes Gegenargument ausformulieren; mit Ergebnis, Lücke und nächstem Schritt schließen.
**Freigabegate:** Einrichtung, emissionsmindernde Wirkung, Unzulässigkeitsregel, behauptete Ausnahme und Beweisangebot sind getrennt.
**Arbeitsnorm:** [juristische-schreib-und-argumentationsarchitektur.md](../../references/juristische-schreib-und-argumentationsarchitektur.md)
<!-- END juristische-argumentation (autogen) -->
## Rechtsprechungs-Anker
<!-- BEGIN rechtsprechungs-anker (autogen) -->
Aktiver Satz mit höchstens sechs Ankern. Die vollständige Zuordnung bleibt in `references/gepruefte-anker-dieselgate.md` und im Fünfjahreskorpus; vor externer Verwendung Volltext, Status, Randnummer und Folgeentwicklung live prüfen.
| Anker | Aussage für diesen Skill | Status |
| --- | --- | --- |
| EuGH, Urt. v. 17.12.2020 - C-693/18 | In die Motorsteuerung integrierte Software ist Konstruktionsteil und kann Abschalteinrichtung sein; Art. 3 Nr. 10 und Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 715/2007 bilden den Normrahmen, normaler Fahrbetrieb meint reale Fahrbedingungen und Funktion, Wirkung sowie Ausnahme sind getrennt zu prüfen. | Bestätigt |
| EuGH, Urt. v. 14.07.2022 - C-134/20 und C-128/20 | Ein Thermofenster ist eine Abschalteinrichtung; die Motorschutz-Ausnahme ist eng und nur bei unmittelbaren Motorschäden gerechtfertigt. | Bestätigt |
| EuGH, Urt. v. 01.08.2025 - C-666/23 | Auch eine vom Hersteller erst per Software-Update eingeführte unzulässige Einrichtung muss bei dadurch verursachtem eigenem Schaden einen Anspruch eröffnen; der Installationszeitpunkt ersetzt nicht Verschulden und Kausalität. | Amtlich geprüft |
| BGH, Urt. v. 28.07.2026 - VIa ZR 545/23; VIa ZR 151/23 | Konkrete Temperaturparameter bei Fiat Euro 5 und Temperaturbereichsvortrag bei OM651 Euro 5 genügen für die Differenzschadenprüfung; Einrichtung, Verschulden und Haftung bleiben offen. | Amtlich geprüft |
| BGH, Beschl. v. 14.07.2026 - VIa ZR 970/23 | Technisch identisches Vergleichsmaterial mit genauer Passage und Identitätskette einführen; das Gericht muss eine verneinte Übertragbarkeit nachvollziehbar begründen. | Amtlich geprüft |
| EuGH-Gesamtsystem-Cluster 2026: C-95/26, C-152/26, C-162/26, C-173/26, C-189/26, C-232/26, C-270/26, C-293/26 und C-443/26 | Ob AGR und SCR als Gesamtsystem oder komponentenbezogen zu prüfen sind, ist in mehreren EuGH-Verfahren offen; Vorlagefragen nie als Antwort oder Beweislastumkehr ausgeben. | Anhängig; keine Sachentscheidung |
<!-- END rechtsprechungs-anker (autogen) -->
## Arbeitsmaterial
### Formulierungsbausteine
Baustein 1 — Prüfstandserkennung (Vorsatzlinie):
„Die Motorsteuerung erkennt anhand [Parameter, zum Beispiel Fahrkurve des Prüfzyklus] den Prüfstandsbetrieb und aktiviert nur dort einen emissionsgünstigeren Modus. Diese Umschaltlogik spiegelt die Grenzwerteinhaltung im Typgenehmigungsverfahren nur vor und trägt den Vorwurf der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung nach § 826 BGB. Beweis: [Unterlage] (Anlage K[Nummer]); Sachverständigengutachten."
Baustein 2 — Thermofenster mit sekundärer Darlegungslast (Differenzschadensspur):
„Die Motorsteuerung reduziert die Abgasrückführung außerhalb eines Außentemperaturbereichs von etwa [Wert] bis [Wert] Grad Celsius, der im realen Fahrbetrieb oft verlassen wird; damit liegt eine Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 3 Nr. 10 VO (EG) Nr. 715/2007 vor; die enge Ausnahme des Art. 5 Abs. 2 lit. a greift mangels unmittelbarer Beschädigungs- oder Unfallrisiken nicht.
Mehr als dieser Basisvortrag, insbesondere der exakte Temperaturbereich, ist nicht zu verlangen; die Bedatung liegt allein bei der Beklagten, die eine sekundäre Darlegungslast zu Eingangsparametern, Schaltschwellen und behaupteter technischer Notwendigkeit trifft; einfaches Bestreiten ist unbeachtlich (§ 138 Abs. 2 und 3 ZPO). Beweis: Sachverständigengutachten."
### Abgrenzungstabelle
| Merkmal | Prüfstandserkennung | Thermofenster | Update-Einrichtung |
| --- | --- | --- | --- |
| Steuerlogik | erkennt die Prüfsituation, schaltet gezielt um | wirkt temperaturgesteuert auf Prüfstand und Straße gleich | erst per Software-Update eingebrachte Funktion |
| Anspruchslinie und Rechtsfolge | § 826 BGB; großer Schadensersatz Zug um Zug gegen Nutzungsabzug | § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV; Differenzschaden 5 bis 15 Prozent (§ 287 ZPO), Fahrzeug bleibt | Zusatzschaden nach Differenzhypothese; § 826 BGB nur mit zusätzlichen Verwerflichkeits- und Wissensumständen |
| Beweisschwerpunkt | Umschaltlogik, bei EA189 rückrufindiziert | Basisvortrag genügt; sekundäre Darlegungslast (Baustein 2) | Funktion, Zusatzschaden, Kausalität, Verschulden, Kenntnis |
## Quellenpflicht
Es gilt `references/zitierweise.md`. Unionsrecht und Folgeentwicklung aus `references/gepruefte-anker-dieselgate.md`; Normübergänge und Euro-7-Rückwirkungsstopp aus `references/rechtsstand-2026-gesetzgebung.md`; aktuelle OLG-/LG-Gegenlinien aus `references/diesel-rechtsprechung-2021-2026.md`; EA288-Vertiefung aus `references/ea288-argumentationslinien.md` und `references/ea288-rechtsprechung-instanzen.md` nur als Nutzermaterial. KBA-/Praxisquellen nach `references/behoerden-und-praxisquellen-diesel.md` einordnen.
## Ausgabeformat
1. **Kontrollansicht**
Dem Arbeitsprodukt den kompakten `Kanzlei-Arbeitskopf` mit Status, Ampelgrund, Frist, Quellenstand, Arbeitsprodukt und genau einem `Nächsten Schritt` voranstellen; er ist nie Bestandteil eines Schriftsatzes, einer Anlage oder einer Exportdatei.
2. **Fachprodukt**
Einordnungsbefund mit Einrichtungstyp, Anspruchslinie, Update-Folgen und Beweisplan in vollständigen Sätzen; Stichwort-Skelette sind als Endprodukt unzulässig.
## Beispiele
- Eingang: EA189 mit Pflichtrückruf und Umschaltlogik. Kernbefund: Prüfstandserkennung, Vorsatzlinie. Erste Antwort: Befund mit Baustein 1, ausgefüllter Dreispur, Übergabe an Skill 06.
- Eingang: OM651 mit AGR-Steuerung zwischen 15 und 33 Grad Celsius. Kernbefund: Thermofenster, Fahrlässigkeitslinie. Erste Antwort: Befund mit Baustein 2, Sachverständigenbeweis auf beide Thesen, Übergabe an Skill 06.
- Eingang: Update 2017, danach Versottung mit Werkstattrechnung. Kernbefund: Bestands-, Folge- und Update-Schaden zu trennen. Erste Antwort: gelbe Ampel, Dreispur mit Kausalitätslücke als Beweisauftrag, Fristspur an Skill 07.
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