Persoenliche Angriffe und Beleidigungen in Anwaltskorrespondenz erkennen und durch sachliche Formulierungen ersetzen. § 43a BRAO § 26 BORA Sachlichkeitsgebot. Prüfraster: persoenliche Angriffe Beleidigungen herabsetzende Formulierungen. Output: entschaerfte sachliche Version mit Erklärung. Abgrenzung: nicht für Ironie und Sarkasmus (ironie-und-sarkasmus-eliminieren).
Scanned 6/8/2026
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name: persoenlichen-angriff-entschaerfen
title: Persönlichen Angriff entschärfen
description: 'Persoenliche Angriffe und Beleidigungen in Anwaltskorrespondenz erkennen und durch sachliche Formulierungen ersetzen. § 43a BRAO § 26 BORA Sachlichkeitsgebot. Prüfraster: persoenliche Angriffe Beleidigungen herabsetzende Formulierungen. Output: entschaerfte sachliche Version mit Erklärung. Abgrenzung: nicht für Ironie und Sarkasmus (ironie-und-sarkasmus-eliminieren).'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/email-umformulierer-berufsrecht/skills/persoenlichen-angriff-entschaerfen
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: litigation
language: de
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# Persönlichen Angriff entschärfen
Dieser Skill vermittelt konkrete Techniken zur Entschärfung persönlicher Angriffe in beruflichen Texten. Persönliche Angriffe sind häufig das größte Hindernis für sachliche Kommunikation — sie verleiten den Empfänger zur Gegenreaktion und verhärten Fronten. Die systematische Umformulierung löst dieses Problem.
## Triage zu Beginn
1. Kommt der Angriff aus eingehendem Schreiben (neutralisieren im Antwortschreiben) oder aus eigenem Entwurf (entfernen)?
2. Welche Technik ist am besten geeignet: Beobachtung statt Vorwurf, Frage statt Urteil, Ich-Botschaft, Sachverhaltsbezug?
3. Gibt es zivilrechtlich oder strafrechtlich relevante Inhalte im Angriff (§ 185 StGB, § 823 BGB)?
4. Muss der Angriff vollstaendig entfernt oder kann der sachliche Kern erhalten werden?
## Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Zentrale Normen
- § 43a Abs. 3 BRAO — Sachlichkeitsgebot: persoenliche Angriffe unzulaessig
- § 185 StGB — Beleidigung: persoenliche Angriffe koennen strafbar sein
- § 823 Abs. 1 BGB — Persoenlichkeitsrecht: Schadenersatz bei Persoenlichkeitsverletzung
- § 1004 BGB — Unterlassungsanspruch bei andauernden persoenlichen Angriffen
## Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## Technik 1: Vom Vorwurf zur Beobachtung
Ein Vorwurf bewertet und verletzt: "Sie haben X getan." Eine Beobachtung beschreibt neutral: "X ist eingetreten." Statt: "Sie haben meine E-Mail ignoriert." → "Auf meine E-Mail vom TT.MM.JJJJ ist bisher keine Antwort eingegangen." Diese Technik ist die wirksamste Einzelmaßnahme zur Entschärfung.
## Technik 2: Vom Urteil zur Frage
Urteile provozieren Widerstand; Fragen öffnen Kommunikation. Statt: "Das ist falsch." → "Worauf stützen Sie diese Einschätzung?" Statt: "Das macht keinen Sinn." → "Könnten Sie das näher erläutern?" Statt: "Sie verstehen das offensichtlich nicht." → "Ich würde gerne sichergehen, dass wir dasselbe meinen."
## Technik 3: Vom Angriff zur Ich-Botschaft
Ich-Botschaften beschreiben die eigene Perspektive ohne Angriff auf den anderen. Statt: "Sie haben mich enttäuscht." → "Ich hatte eine andere Erwartung und möchte das klären." Statt: "Sie handeln unverantwortlich." → "Ich sehe die Situation anders und bitte um Gelegenheit zur Erläuterung."
## Technik 4: Distanzierung und Sachverhaltsbezug
Den persönlichen Angriff durch Sachverhaltsbezug ersetzen: Statt "Sie" als handelnde Person tritt das Dokument, die Frist oder die Vereinbarung in den Vordergrund. Statt: "Sie haben die Frist verpasst." → "Die Frist vom TT.MM.JJJJ ist verstrichen."
## Berufsrechtlicher Hintergrund
§ 43a Abs. 3 BRAO (Sachlichkeitsgebot), § 25 BORA (Kollegialitätsgebot). Persönliche Angriffe können — je nach Inhalt — auch zivilrechtliche Konsequenzen haben: Ansprüche aus §§ 823 Abs. 1 BGB (Persönlichkeitsrechtsverletzung), 824 BGB (Kreditgefährdung) oder 826 BGB (sittenwidrige Schädigung).
## Vorher-Nachher-Tabelle
| Angriff | Entschärft |
|---|---|
| "Sie lügen mich an" | "Ihre Darstellung weicht von meinen Unterlagen ab" |
| "Das ist Ihre Schuld" | "Die Ursache liegt im Bereich von X" |
| "Sie handeln skrupellos" | "Die Vorgehensweise erscheint mir rechtlich problematisch" |
| "Sie sind unzuverlässig" | "Die vereinbarten Fristen wurden bislang nicht eingehalten" |
| "Das können Sie nicht" | "Ich bezweifle, ob dafür die rechtliche Grundlage besteht" |
| "Sie machen alles falsch" | "Es bestehen Korrekturbedarf in mehreren Punkten" |
| "Sie kümmern sich nicht" | "Das Anliegen scheint bislang keine vorrangige Bearbeitung erhalten zu haben" |
## Ausgabeformat
Der Skill gibt aus: (1) Identifizierte persönliche Angriffe im Text. (2) Eingesetzte Entschärfungstechnik. (3) Neutralisierte Alternativformulierung. (4) Überarbeiteter Gesamttext ohne persönliche Angriffe.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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