Für Zugewinnausgleich Berechnen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# Zugewinnausgleich nach Paragrafen 1372-1390 BGB berechnen: Trennung oder Scheidung erfordert Aufstellung von Anfangs- und Endvermögen
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: FamFG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
**Fokus:** Zugewinnausgleich nach Paragrafen 1372-1390 BGB berechnen: Trennung oder Scheidung erfordert Aufstellung von Anfangs- und Endvermögen. Normen: Paragraf 1373 BGB (Zugewinn), Paragraf 1374 BGB (Anfangsvermögen inkl. Privilegierungen Abs. 2), Paragraf 1376 BGB (Bewertungsstichtag Endvermögen), Paragraf 1379 BGB (Auskunftsanspruch), Paragraf 254 ZPO (Stufenklage). Prüfraster: Anfangsvermögen/Endvermögen, Erbschaft-/Schenkungsprivileg, negatives Anfangsvermögen seit 2009, Verfuegungsbeschraenkungen Paragraf 1365 BGB, Verjährung 3 Jahre. Output Berechnungs-Schema, Auskunftsstufe. Abgrenzung: Versorgungsausgleich siehe fachanwalt-familienrecht-versorgungsausgleich; Scheidungsantrag siehe fachanwalt-familienrecht-scheidungsantrag-stellen.
### Zugewinnausgleich berechnen
## Fachlicher Kern — Familienrecht
- **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Zugewinnausgleich berechnen` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- **Normenradar:** BGB Paragrafen 1360a, 1361, 1565 ff., 1570 ff., 1601 ff., 1626 ff., 1684, 1687, 1687a; FamFG Paragrafen 49 ff., 76, 86 ff., 112 ff.; VersAusglG Paragrafen 1, 2, 5, 10 ff., 27, 51; GewSchG.
- **Arbeitsmodus:** Zuerst Verfahrenstyp und Eilbedarf klären: Sorge/Umgang, Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Gewaltschutz; danach Kindesschutz, Titel, Fristen, Auskünfte, Beleglage und Vollstreckbarkeit.
- **Outputpflicht:** Eilvermerk, Unterhalts-/Zugewinntabelle, Antragsentwurf, Jugendamts-/Gegnerbrief, Vergleichsvorschlag oder Mandantenfahrplan.
- **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
## Fachkern: Zugewinnausgleich berechnen
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Familienrecht, FamFG, VersAusglG, Unterhaltsrecht, Zugewinn, Gewaltschutz, Kindschaft, internationale Verordnungen und Vollstreckung.
- **Entscheidende Weiche:** Beteiligte, Kind/Unterhalt/Vermögen/Versorgung, Frist, Auskunft, Beleg, Eilbedarf und familiengerichtliche Verfahrensart trennen.
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.
## Kaltstart-Rückfragen
1. Wann wurde die Ehe geschlossen, wann wurde Trennung erklärt, wann Zustellung des Scheidungsantrags (Stichtag Paragraf 1384 BGB für Endvermögen)?
2. Welchen Güterstand hatten die Eheleute — gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder ehevertraglich modifiziert?
3. Welches Vermögen hatte jeder Ehegatte bei Eheschließung (Anfangsvermögen Paragraf 1374 BGB) — Belege, Bewertungen?
4. Welches Vermögen besteht zum Stichtag (Konten, Immobilien, Unternehmen, Lebensversicherungen, Kfz, Schulden)?
5. Gab es Erbschaften, Schenkungen, Schmerzensgeld während der Ehe? Diese sind privilegiert (Paragraf 1374 Abs. 2 BGB) und werden dem Anfangsvermögen hinzugerechnet.
## Anspruchsgrundlagen und Berechnung
- Gesetzlicher Güterstand: Zugewinngemeinschaft (Paragraf 1363 BGB), Vermögensmassen bleiben getrennt, Ausgleich erst bei Beendigung.
- Beendigung durch Tod, Scheidung oder Vereinbarung; Ausgleichsforderung als Geldanspruch (Paragraf 1378 Abs. 1 BGB).
- Anfangsvermögen (Paragraf 1374 BGB) = Aktiva − Passiva bei Eheschließung; Erbschaften, Schenkungen, Ausstattung nach Paragraf 1374 Abs. 2 BGB werden hinzugerechnet (privilegierter Erwerb).
- Endvermögen (Paragraf 1375 BGB) = Aktiva − Passiva am Stichtag Paragraf 1384 BGB (Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags). Illoyale Vermögensminderungen werden hinzugerechnet (Paragraf 1375 Abs. 2 BGB).
- Zugewinn = Endvermögen − Anfangsvermögen (nicht negativ — Paragraf 1373 BGB).
- Ausgleichsforderung = (Zugewinn des Höhergewinnenden − Zugewinn des Wenigergewinnenden) ÷ 2 (Paragraf 1378 Abs. 1 BGB).
- Begrenzung: Ausgleichsforderung wird durch Vermögen des Schuldners am Stichtag begrenzt (Paragraf 1378 Abs. 2 BGB).
- Auskunftsanspruch zu drei Stichtagen Trennung, Beendigung und ergänzend Anfangsvermögen (Paragraf 1379 BGB seit 2009) — Stufenklage Paragraf 254 ZPO.
- Verjährung Ausgleichsforderung: drei Jahre Paragraf 195 BGB ab Kenntnis der Beendigung des Güterstands (Paragraf 199 BGB).
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
## Beweislast
- Jeder Ehegatte trägt Beweislast für sein Anfangsvermögen und für anspruchsmindernde Tatsachen.
- Vermutung gegen Anfangsvermögen widerlegbar (Paragraf 1377 Abs. 3 BGB): Wenn kein Verzeichnis erstellt wurde gilt das Endvermögen als Zugewinn — Vermutung kann widerlegt werden.
- Illoyale Vermögensminderungen Paragraf 1375 Abs. 2 BGB: Beweislast trägt der Ausgleichsberechtigte (Schenkung ohne Anstandspflicht, Vermögensvergeudung, Benachteiligung).
## Berechnungsschema
```
Ehegatte A Ehegatte B
Endvermoegen (Stichtag Paragraf 1384) X1 X2
+ illoyale Minderungen Paragraf 1375 +a1 +a2
- Schulden -b1 -b2
= Endvermoegen bereinigt E_A E_B
Anfangsvermoegen indexiert Y1 Y2
+ privilegierter Erwerb Paragraf 1374 +p1 +p2
= Anfangsvermoegen bereinigt A_A A_B
Zugewinn = max(E - A; 0) Z_A Z_B
Ausgleichsforderung = (Z_max - Z_min) / 2
Schuldner ist der Ehegatte mit groesserem Zugewinn
```
## Schreibvorlage Auskunftsanforderung Paragraf 1379 BGB
```
Sehr geehrte Frau Kollegin sehr geehrter Herr Kollege
namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Ihren Mandanten
auf binnen vier Wochen Auskunft ueber sein Vermoegen Paragraf 1379 BGB zu
erteilen und zwar zu folgenden Stichtagen
1. Trennung [Datum]
2. Anfangsvermoegen Eheschliessung [Datum]
3. Endvermoegen Rechtshaengigkeit Scheidungsantrag [Datum]
Die Auskunft hat saemtliche Aktiva und Passiva mit Belegen zu
enthalten Konten Immobilien Beteiligungen Lebensversicherungen
Kfz Schmuck Kunst. Auf Verlangen ist eidesstattliche Versicherung
nach Paragraf 260 Abs. 2 BGB abzugeben.
Andernfalls werden wir Stufenklage Paragraf 254 ZPO erheben.
Mit kollegialen Gruessen
```
## Übergabe
- Bei Verweigerung: Stufenklage Auskunft + eidesstattliche Versicherung + Zahlung beim Familiengericht (Gueterrechtssache Paragraf 261 FamFG; Zuständigkeit Paragraf 262 FamFG i.V.m. Paragrafen 23a, 23b GVG).
- Bei Auslandsvermögen Auskunftsanspruch erstreckt sich auch auf ausländisches Vermögen.
- Bei Unternehmenswerten Sachverständigengutachten zur Bewertung notwendig — Kosten regelmäßig vorzustrecken.
- Anschluss: Skill `fachanwalt-familienrecht-scheidungsantrag-stellen` bei Verbund nach Paragraf 137 FamFG.
> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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