Prüft Zahlungsunfähigkeit mit tagesgenauem Liquiditätsstatus und besonderem Fokus auf streitige oder titulierte Forderungen.
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# Zahlungsunfähigkeit und streitige Forderungen prüfen
## 1. Einsatzlage
Eine Liquiditätslücke, Organhaftung, Insolvenzanfechtung, ein Gläubigerantrag oder ein Sanierungsfenster verlangt eine stichtagsbezogene Prüfung nach Paragraf 17 InsO. Forderungen werden nicht nach gefühltem Prozessrisiko quotiert, sondern nach objektivem Bestand, Fälligkeit und den besonderen Beweiswirkungen eines Titels behandelt.
## 2. Normenanker
- Paragraf 17 InsO: Zahlungsunfähigkeit und Zahlungseinstellung.
- Paragrafen 14, 15a und 15b InsO: Gläubigerantrag, Antragspflicht und Zahlungen nach Insolvenzreife.
- Paragrafen 18 und 19 InsO: drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als getrennte Tatbestände.
- Paragrafen 271 und 286 BGB: Fälligkeit und Verzug; ernsthaftes Einfordern ist insolvenzrechtlich eigenständig zu würdigen.
- Paragrafen 707, 719, 769 und 775 ZPO: Vollstreckungseinstellung und Vollstreckungshindernisse, soweit ein Titel die Forderungsbehandlung beeinflusst.
## 3. Rechtsprechungsanker
- BGH, Urteil vom 23. Januar 2025 - IX ZR 229/22: Zahlungsunfähigkeit ist ein objektiver Zustand. Bei nicht titulierten streitigen Forderungen kommt es auf objektiven Bestand und Fälligkeit an. Ein vorläufig vollstreckbarer Titel ist bei eingeleiteter Vollstreckung in Höhe des Nennwerts zu berücksichtigen; eine Prozessrisikoquote gibt es dafür nicht.
- BGH, Urteil vom 18. April 2024 - IX ZR 129/22: Legt der Insolvenzverwalter gegenüber einem außenstehenden Dritten nur einen nicht einzelpostenfähig erläuterten Liquiditätsstatus vor, kann einfaches Bestreiten genügen. Status und Belege müssen deshalb Gläubiger, Grund, Fälligkeit und Betrag nachvollziehbar machen.
- BGH, Urteil vom 28. Juni 2022 - II ZR 112/21: Zahlungsunfähigkeit kann anhand mehrerer aussagekräftiger, tagesgenauer Liquiditätsstatus dargelegt werden.
- BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017 - II ZR 88/16: Im Dreiwochenzeitraum fällig werdende Verbindlichkeiten sind in die Betrachtung einzubeziehen; eine fortgeschobene Bugwelle darf nicht ausgeblendet werden.
- BGH, Urteil vom 24. Mai 2005 - IX ZR 123/04: Grundlinie zur Abgrenzung einer bloßen Zahlungsstockung anhand Lücke, Zeitraum und begründeter Erwartung der Schließung.
- BGH, Beschluss vom 22. Mai 2025 - IX ZB 38/24: Nur für den Gläubigerantrag nach Paragraf 14 InsO gilt die besondere Aussage, dass die Beweiswirkung eines vollstreckbaren Endurteils nach gerichtlicher Einstellung der Vollstreckung entfallen kann. Das ersetzt nicht die objektive Prüfung nach Paragraf 17 InsO.
## 4. Prüfprogramm
1. Prüfzweck und Stichtag festlegen. Organhaftung, Anfechtung, Eröffnungsantrag und Sanierungsentscheidung dürfen nicht in einem unscharfen Zeitraum zusammenfallen.
2. Aktiva I erfassen: freie Kontoguthaben, Kasse und sofort ziehbare, rechtlich gesicherte Kreditlinien.
3. Aktiva II erfassen: nur innerhalb von drei Wochen mit belastbarem Zuflussnachweis realisierbare Mittel. Eigene streitige Forderungen nicht ohne Realisierungsbeleg ansetzen.
4. Passiva I und II einzelpostenfähig bilden: Gläubiger, Rechtsgrund, Nennwert, Fälligkeit, Einfordern, Stundung, Bestreiten, Titel und Vollstreckungsstand.
5. Streitige Verbindlichkeit entscheiden: objektiv nicht bestehend oder nicht fällig gleich nicht passivieren; objektiv bestehend und fällig gleich Nennwert passivieren. Keine prozentuale Abwertung nach Prozesschance.
6. Titulierte Forderung nach IX ZR 229/22 behandeln. Titel, Vollstreckbarkeit, Sicherheitsleistung, Zustellung, Vollstreckungsbeginn und gerichtliche Einstellung vollständig prüfen.
7. Wer eine Forderung herausnimmt, dokumentiert Tatsachen, Rechtsgrund und Belege. Ein Rechtsgutachten kann den subjektiven Kenntnisstand stützen, beseitigt aber nicht das objektive Haftungsrisiko, wenn die Forderung tatsächlich besteht.
8. Zahlungseinstellung zusätzlich anhand Indizien prüfen: Lohn, Steuern, Sozialversicherung, Rücklastschriften, geplatzte Raten, Pfändungen und Vollstreckungsdruck.
9. Ergebnis mit Antragspflicht, Zahlungsverbot, Sanierungsschritten und täglicher Aktualisierung verbinden.
## 5. Arbeitsergebnis
Liefere tagesgenauen Liquiditätsstatus, Dreiwochenfortschreibung, Forderungs- und Titelmatrix, Belegindex, Organhaftungsvermerk und klare Entscheidung zu Antragspflicht oder weiterem Prüfbedarf. Jede Herausnahme einer streitigen Forderung erhält eine beweisfähige Begründung.
## 6. Belege und Aktenlücken
- Kontoauszüge, Kasse und verbindliche Kreditlinien
- OPOS-Listen mit Einzelbelegen und Fälligkeiten
- Verträge, Rechnungen, Mahnungen, Stundungen und Einwendungen
- Titel, Klausel, Zustellung, Sicherheitsleistung und Vollstreckungsakte
- Zahlungspläne, Organbeschlüsse und Beratervermerke
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