Für Zahlungsklagen nach Paragraf 15b InsO: erstellt Entwurf mit Antrag, Beweis und Anlagen; Ergebnis: Schriftsatz mit Begründungs- und Anlagenlogik.
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# Zahlungsklagen nach § 15b InsO
## Arbeitsbereich
Zahlungsklagen nach § 15b InsO gegen Geschäftsleiter vorbereiten wenn Zahlungen nach Insolvenzreife erfolgt sind. § 15b InsO §§ 17 19 InsO Insolvenzreife. Prüfraster: Insolvenzreifedatum Zahlungen nach Stichtag Organstellung Ausnahmen ordnungsgemaeßer Geschäftsgang D-und-O-Deckung Vergleichsanker. Output: Haftungsanalyse Klageentwurf Vergleichsrechnung. Abgrenzung: nicht für Anfechtungsansprüche (iv-anfechtung-129ff). Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht
- **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Zahlungsklagen nach § 15b InsO` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- **Arbeitsmodus:** Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
- **Outputpflicht:** Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
- **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
## Startet bei
- Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor Antrag plausibel ist
- Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife rekonstruiert werden
- D&O-Deckung oder Vergleich geprüft wird
## Eingaben
- Liquiditätsstatus, BWA, OPOS, Bankjournale
- Organstellung, Geschäftsverteilung, Beschlüsse
- Zahlungslisten, Steuer- und SV-Zahlungen, Fortführungsmaßnahmen
## Workflow
1. **Insolvenzreife datieren** - Paragraf 17 und Paragraf 19 InsO getrennt, stichtagsbezogen und belegbasiert prüfen.
2. **Zahlungen filtern** - Zahlungen nach Stichtag mit Empfänger, Zweck, Konto und Beleg erfassen.
3. **Ausnahmen prüfen** - ordnungsgemäßer Geschäftsgang, Antragstellung, Steuerprivileg und Masseinteresse prüfen.
4. **Klage bauen** - Anspruch, Schaden, Verjährung, D&O und Beweisangebot strukturieren.
### Streitige Passiva im Stichtagsvortrag
Bei der Datierung der Zahlungsunfähigkeit jede streitige Forderung als eigene Beweiszeile führen. Nicht titulierte Forderungen werden nach objektiver Rechtslage bewertet: Bestand und Fälligkeit führen zum Ansatz, Nichtbestehen oder fehlende Fälligkeit schließen den Ansatz aus. Keine prozentuale Kürzung nach Prozessrisiko. Liegt ein vorläufig vollstreckbarer Titel vor und ist die Vollstreckung eingeleitet, ist der Nennwert in die Liquiditätsbilanz einzustellen.
Für die Klage gegen den Geschäftsleiter zusätzlich prüfen: Hat er die Forderung herausgenommen, welches finale Gutachten lag vor, welche Unterlagen tragen den Gegenbeweis, und warum war ein etwaiger Rechtsirrtum mehr als bloße Vertragsauslegung? Leitanker: BGH IX ZR 229/22 vom 23.01.2025.
## Ausgabe
- § 15b-Zahlungsmatrix
- Anspruchs- und Verteidigungsmatrix
- Klageentwurf oder Vergleichsvermerk
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
## Qualitätsgates
- Insolvenzreife nicht geschätzt, sondern begründet
- Zahlungslisten bankseitig belegbar
- Ausnahmen transparent geprüft
- Streitig herausgenommene Passiva mit Gegenbeweis, Titelstatus und Gutachtenstand belegt
## Rote Schwellen
- unvollständige Bankdaten
- unklare Organstellung
- Verjährungsdruck
## Interne Vorlagen
- assets/templates/zahlungsklage-15b.md
- assets/templates/liquiditaetsstatus-kurzcheck.md
## Amtliche Erstquellen
- § 15b InsO
- §§ 17, 19 InsO
## Paragrafenkette Insolvenzverwaltung
§ 56 InsO (Bestellung IV) → § 60 InsO (Haftung) → § 61 InsO (persönliche Haftung Masseglaeubigeransprueche) → § 66 InsO (Rechnungslegung) → § 69 InsO (Ausschuss-Informationspflicht) → § 160 InsO (Zustimmung bei bedeutenden Maßnahmen) → § 208 InsO (Masseunzulaenglichkeit) → §§ 187-216 InsO (Verteilung)
## Triage — Verfahrensstand
Bevor losgelegt wird, klaere:
1. **Verfahrensstatus?** Vorlaeufige Verwaltung (§ 22 InsO) oder Eroeffnung (§ 27 InsO)?
2. **Massedeckung?** § 54/55 InsO: Verfahrenskosten gedeckt? Masseunzulaenglichkeit § 208 droht?
3. **Zustimmungserfordernis § 160 InsO?** Handlung besonders bedeutsam → Gläubigerausschuss oder -versammlung einbeziehen.
4. **Dokumentation vollstaendig?** Schlussrechnung § 66 InsO vorbereitet?
> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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