Für Red-Team Qualitygate: prüft Ergebnis, Beweislast und Gegenposition; Ergebnis: Gegenprüfung mit Beweis- und Fristencheck. Fachgebiet: Phishing-Vorfall-Prüfer.
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# Red-Team Qualitygate
## Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht **Red-Team Qualitygate** im Bereich **phishing-vorfall-pruefer** sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
## Aktenstart ohne Leerlauf
1. Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
2. Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
3. Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
4. Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
5. Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
## Fachliche Anker
- Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Frist, Form, Beweislast und Rechtsfolge aus dem jeweiligen Fachgebiet ausdrücklich benennen.
- Spezialnormen aus den angrenzenden Fachskills dieses Plugins vor Ausgabe gegen Gesetzestext oder amtliche Quelle prüfen.
- Keine Rechtsprechung oder Literatur aus Modellwissen erzwingen; nur verifizierte, frei prüfbare Fundstellen verwenden.
## Arbeitsprodukt
- **Kurzdiagnose:** Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- **Belegmatrix:** Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- **Risikoampel:** Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- **Entwurf:** je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- **Fehlerbremse:** keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
## Ergänzende Hinweise
## Red-Team-Prüfpunkte Phishing-Vorfall
1. **Autorisierung:** Wurde die Zahlung tatsächlich nicht autorisiert (§ 675u BGB) oder autorisiert unter Täuschung (§ 675j BGB)? Diese Unterscheidung ist Weichenstellung für die gesamte Rechtsfolgenkette.
2. **Beweislast:** Bank trägt Beweislast für Autorisierung und ordnungsgemäße Aufzeichnung nach § 675w BGB — wurde das im Schreiben adressiert?
3. **Gegenanspruch:** Wurde BGB Paragraf 675v sauber abgegrenzt? Aus der technisch beanstandungsfrei aufgezeichneten Nutzung folgt nach BGH XI ZR 91/14 kein Erfahrungssatz grober Fahrlässigkeit; die konkrete Pflichtverletzung und ihr Verschuldensgrad bleiben gesondert festzustellen.
4. **Frist § 676b Abs. 2 BGB:** 13-Monats-Frist gegenüber Bank, sonst Ausschluss — gewahrt?
5. **Starke Kundenauthentifizierung:** § 1 Abs. 24 ZAG geprüft? PSD2 Art. 97; bei Verstoß § 675v Abs. 4 BGB: Kunde haftet **nicht**.
6. **Strafanzeige:** §§ 263a, 269, 202c StGB richtig benannt, ggf. § 202a (Ausspähen Daten), § 269 (Fälschung beweiserheblicher Daten).
7. **Halluzinations-Check:** Keine erfundenen BGH-Az.; verbreitete Az. sorgfältig prüfen (z. B. BGH XI ZR 91/14 - Phishing).
## Praxis-Tipp
Die häufigste Fehlbewertung ist der Sprung von einer protokollierten Authentifizierung zur Autorisierung oder groben Fahrlässigkeit. BGH XI ZR 91/14 verlangt für den Anscheinsbeweis ein im maßgeblichen Zeitpunkt praktisch unüberwindbares, ordnungsgemäß angewandtes und fehlerfrei funktionierendes Sicherungsverfahren; der konkrete Täuschungs- und Freigabeablauf bleibt eigenständig zu würdigen.
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