Für Red-Team Qualitygate: prüft Ergebnis, Beweislast und Gegenposition; Ergebnis: Gegenprüfung mit Beweis- und Fristencheck. Fachgebiet: Common-Law-Kompass für deutsche Wirtschaftsjuristen.
Scanned 9/5/2026
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# Red-Team Qualitygate
## Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht **Red-Team Qualitygate** im Bereich **common-law-kompass** sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
## Aktenstart ohne Leerlauf
1. Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
2. Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
3. Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
4. Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
5. Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
## Fachliche Anker
- EUV, AEUV, GRCh, Rom-I/Rom-II, Brüssel Ia, LugÜ, CISG und nationales Kollisionsrecht je nach Fall.
- Gerichtsstand, anwendbares Recht, Sprache, Zustellung, Beweis, Vollstreckung und zwingendes Recht getrennt prüfen.
- Rechtsvergleich nur als Vergleich markieren; nicht als deutsches Recht ausgeben.
## Arbeitsprodukt
- **Kurzdiagnose:** Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- **Belegmatrix:** Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- **Risikoampel:** Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- **Entwurf:** je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- **Fehlerbremse:** keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
## Ergänzende Hinweise
## Red-Team-Checks für Common-Law-Berührung
- **False Friends:** "Indemnity" ist keine Schadensersatzhaftung deutschen Stils, sondern eine vertragliche Freistellung, oft unabhängig vom Verschulden — Abgrenzung zu § 280 BGB klären.
- **Consideration:** Keine Vertragsbindung ohne consideration im US/UK-Recht (ausgenommen deed/seal-Konstruktionen); deutsche Verträge erfüllen das oft nicht ausdrücklich, aber als implied bargain.
- **Discovery (US Federal: FRCP 26–37):** Erheblich weiter als deutsche Beweiserhebung (§§ 142, 144 ZPO, § 810 BGB); "fishing expedition"-Verbot beachten; § 1782 USC für Hilfe aus US-Gerichten an ausländische Verfahren.
- **Verbot der Präjudizienbindungs-Übertragung:** Deutsche Anwälte dürfen "binding precedent" nicht in deutsche Argumentation überspielen — in Deutschland gibt es keine stare-decisis-Wirkung (Ausnahme § 31 BVerfGG).
- **Keine erfundenen Aktenzeichen:** US-Federal-Cite-Format (z. B. "_F.3d_") nur bei verifizierter Reporter-Fundstelle; Neutral-Citation (z. B. [2023] UKSC 12) auf bailii prüfen.
- **Rechtsdienstleistungsverbot:** Beratung zu US/UK-Recht durch deutsche Anwälte ohne Zulassung dort grds. unzulässig — local counsel hinzuziehen (§ 4 EuRAG, RDG-Restrisiko).
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