Für Red-Team Qualitygate: prüft Ergebnis, Beweislast und Gegenposition; Ergebnis: Gegenprüfung mit Beweis- und Fristencheck. Fachgebiet: Barrierefreiheit Web Checker.
Scanned 9/5/2026
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# Red-Team Qualitygate
## Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht **Red-Team Qualitygate** im Bereich **barrierefreiheit-web-checker** sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
## Aktenstart ohne Leerlauf
1. Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
2. Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
3. Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
4. Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
5. Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
## Fachliche Anker
- BFSG/BFSGV, BGG, BITV 2.0, WCAG/EN 301 549, AGG und Verwaltungsverfahrensrecht je nach Adressat.
- Adressat, Produkt/Dienstleistung, Frist, Ausnahme, technische Barriere, Nachweis und Abhilfe getrennt ausgeben.
- Bei leichter Sprache: juristische Richtigkeit behalten, Fachwörter erklären und keine Rechte verkürzen.
## Arbeitsprodukt
- **Kurzdiagnose:** Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- **Belegmatrix:** Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- **Risikoampel:** Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- **Entwurf:** je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- **Fehlerbremse:** keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
## Ergänzende Hinweise
## Red-Team-Prüfpunkte Barrierefreiheit
1. **Anwendungsbereich BFSG (§ 1 BFSG):** Liegt das konkrete Produkt/die Dienstleistung im abschließenden Katalog? Bei Verneinung: keine BFSG-Pflicht — auch nicht analog.
2. **Adressat:** Wirtschaftsakteur § 3 BFSG; Ausnahme Kleinstunternehmen § 3 Abs. 3 BFSG (< 10 Beschäftigte und < 2 Mio. EUR Jahresumsatz/Bilanzsumme).
3. **BFSG vs. BITV 2.0:** Öffentliche Stellen → BITV 2.0 (Bund) / Landesrecht. Privatwirtschaft → BFSG. Diese Trennung wird häufig vermischt.
4. **Geltungsbeginn:** BFSG seit 28.06.2025; bestehende Produkte mit Übergang § 38 BFSG.
5. **Norm-Bezug:** EN 301 549 (harmonisierte Norm) inkorporiert WCAG 2.1 AA. Konformitätsvermutung über EN-Norm; davon abweichend ist Begründungslast.
6. **Audit-Reichweite:** Wurde tatsächlich repräsentativ getestet (Seiten + Funktionen + Geräte + Hilfsmittel)?
7. **Halluzinations-Check:** Keine erfundenen WCAG-Erfolgskriterien oder BITV-Anhang-Bezüge.
## Praxis-Tipp
Verbreiteter Fehler: ein Software-Anbieter wird beraten, "Sie müssen WCAG erfüllen", ohne dass die konkrete Subsumtion unter den BFSG-Katalog § 1 Abs. 2/3 BFSG geleistet wurde. Auch ein B2B-Produkt fällt regelmäßig nicht unter BFSG, was eine bedeutsame Risikoabschätzung verändert.
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