Für Kaltstart und Routing: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Krisenfrüherkennung und StaRUG-Management.
Scanned 9/5/2026
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description: "Für Kaltstart und Routing: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Krisenfrüherkennung und StaRUG-Management."
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# Kaltstart und Routing
## Aufgabe
Nutze diesen Workflow-Skill für Kaltstart und Routing: führt vom ersten Satz oder Dokument in den passenden Arbeitsweg, erkennt Rolle, Ziel, Risiko und Anschluss-Skills.
## Kaltstart
Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:
1. Wer fragt in welcher Rolle?
2. Was ist das gewünschte Ergebnis?
3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
## Arbeitsworkflow
1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
3. Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.
## Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.
## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
## Routing-Weichen Krisenfrüherkennung
- **Rechtspflicht:** Paragraf 1 StaRUG verpflichtet die Geschäftsleiter der dort erfassten Rechtsträger, fortlaufend über bestandsgefährdende Entwicklungen zu wachen, geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen und das Überwachungsorgan unverzüglich zu unterrichten.
- **Beobachtungszeitraum:** Paragraf 1 StaRUG nennt keinen festen Zeitraum. Für die drohende Zahlungsunfähigkeit ist nach Paragraf 18 Absatz 2 InsO in aller Regel eine gesonderte 24-Monats-Prognose zu rechnen. Eine Lücke in dieser Prognose ist ein Krisensignal, ersetzt aber weder Tatbestandsprüfung noch Stichtagsabgrenzung.
- **Mandantenrolle?**
- Geschäftsleitung selbst (haftungsrelevant): eigene Pflicht nach Paragraf 1 StaRUG; Aufgabenverteilung und Delegation entlasten nur bei ordnungsgemäßer Auswahl, Instruktion und Überwachung.
- Berater (RA, StB, Sanierungsberater): Plausibilisieren des Frühwarnsystems.
- Aufsichtsrat oder Beirat: konkrete Organstellung und Überwachungspflicht nach Paragraf 111 AktG, Paragraf 52 GmbHG, Satzung und Geschäftsordnung prüfen.
- **Welcher Skill als Nächstes?**
- Liquiditätsplanung (13-Wochen oder 24-Monate) → liquiditaetsplanung-Plugin.
- Fortbestehensprognose → fortbestehensprognose-Plugin.
- StaRUG-Plan oder Insolvenzplan → insolvenzplan-starug-planwerkstatt-Plugin.
## Eilige Trigger
- Hinweise auf drohende Zahlungsunfähigkeit: Prognose nach Paragraf 18 InsO erstellen, Eignung der StaRUG-Instrumente gesondert prüfen und eine beabsichtigte Inanspruchnahme nach Paragraf 31 StaRUG anzeigen.
- Eingetretene Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung: Antragspflicht nach Paragraf 15a InsO ohne schuldhaftes Zögern prüfen; die StaRUG-Route nicht ungeprüft fortsetzen.
- Ab Eintritt materieller Insolvenz Zahlungen anhand Paragraf 15b InsO einzeln prüfen und dokumentieren.
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