Für Kaltstart und Routing: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Kartellrecht — Marktabgrenzungsprüfung.
Scanned 9/5/2026
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description: "Für Kaltstart und Routing: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Kartellrecht — Marktabgrenzungsprüfung."
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# Kaltstart und Routing
## Aufgabe
Nutze diesen Workflow-Skill für Kaltstart und Routing: führt vom ersten Satz oder Dokument in den passenden Arbeitsweg, erkennt Rolle, Ziel, Risiko und Anschluss-Skills.
## Kaltstart
Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:
1. Wer fragt in welcher Rolle?
2. Was ist das gewünschte Ergebnis?
3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
## Arbeitsworkflow
1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
3. Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.
## Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.
## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
## Kartellrechtlicher Kaltstart
- **Anwendungsmodus klären:** Kartellverbot § 1 GWB / Art. 101 AEUV, Missbrauchsverbot § 19 GWB / Art. 102 AEUV, Fusionskontrolle §§ 35 ff. GWB / FKVO, DMA Art. 5-7.
- **Marktabgrenzung:** sachlich (Bedarfsmarktkonzept, SSNIP/Hypothetical Monopolist Test), räumlich, zeitlich; bei mehrseitigen Märkten Plattform-Analyse separat.
- **Marktbeherrschung § 18 GWB / Art. 102 AEUV:** Marktanteilsschwelle § 18 Abs. 4 GWB (40 %), Vermutung bei mehreren Unternehmen § 18 Abs. 6 GWB. Bei Plattformen § 18 Abs. 3a GWB (Indikatoren digitaler Märkte).
- **Behörde / Frist:** BKartA bei Inlandsfusion (§ 39 GWB Anmeldepflicht binnen Wochen vor Vollzug); EU-Kommission ab Schwellen FKVO; bei DMA Gatekeeper-Bescheid. Sofortvollzug erst nach Freigabe (§ 41 GWB, "no gun jumping").
- Falle: Quotenrechnung ohne präzise Marktabgrenzung — der Schwellenwert ist nur so robust wie die Definition.

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