Für Kaltstart und Routing: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Insolvenzverwaltung - IV-Cockpit.
Scanned 9/5/2026
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description: "Für Kaltstart und Routing: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Insolvenzverwaltung - IV-Cockpit."
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# Kaltstart und Routing
## Aufgabe
Nutze diesen Workflow-Skill für Kaltstart und Routing: führt vom ersten Satz oder Dokument in den passenden Arbeitsweg, erkennt Rolle, Ziel, Risiko und Anschluss-Skills.
## Kaltstart
Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:
1. Wer fragt in welcher Rolle?
2. Was ist das gewünschte Ergebnis?
3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
## Arbeitsworkflow
1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
3. Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.
## Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.
## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.
## Insolvenzverwaltungs-Routing
- **Verfahrensphase?**
- Vorläufige Verwaltung § 21 InsO (schwach mit Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO oder stark mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis § 22 InsO).
- Eröffnetes Verfahren § 80 InsO: Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf Verwalter über.
- Schlussverteilung § 196 InsO oder Aufhebung § 200 InsO.
- **Eilige Eröffnungsentscheidungen (in den ersten 14 Tagen):**
- § 158 InsO Stilllegung Betrieb oder Fortführung — Berichtstermin § 156 InsO entscheidend.
- § 22 Abs. 1 Nr. 2 InsO Sicherungsmaßnahmen (insb. Inbesitznahme, Buchhaltung, IT-Systeme).
- Insolvenzgeld-Vorfinanzierung § 170 SGB III — Antrag bei BA, Vorfinanzierungsbank.
- § 109 InsO Mietverhältnisse mit 3-Monats-Sonderkündigungsrecht für Verwalter.
- § 113 InsO Arbeitsverhältnisse mit 3-Monats-Kündigungsfrist.
- **Mandantenrolle?** Insolvenzverwalter selbst, vorl. Sachwalter (Eigenverwaltung § 270 InsO), externer Berater des Verwalters, Gläubigerausschuss-Mitglied, Geschäftsführer/Vorstand (Auskunfts- und Mitwirkungspflicht § 97 InsO).
## Kompetenzgrenzen Verwalter
- § 160 InsO besonders bedeutsame Rechtshandlungen: Zustimmung Gläubigerausschuss/-versammlung (Betriebsstilllegung, Veräußerung im Ganzen, Aufnahme von Massedarlehen, langfristige Verträge).
- § 164 InsO Verfügungen über bestimmte Gegenstände.
- § 161 InsO besonders bedeutsame Rechtshandlungen Eigenverwaltung — Mitwirkung Sachwalter.
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