Für Fristen- und Risikoampel: prüft Frist, Form, Zuständigkeit und Eilbedarf; Ergebnis: Fristen- und Risikoampel. Fachgebiet: Krisenfrüherkennung und StaRUG-Management.
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# Fristen- und Risikoampel
## Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht **Fristen- und Risikoampel** im Bereich **krisenfrueherkennung-starug** sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
## Aktenstart ohne Leerlauf
1. Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
2. Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
3. Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
4. Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
5. Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
## Fachliche Anker
- Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Frist, Form, Beweislast und Rechtsfolge aus dem jeweiligen Fachgebiet ausdrücklich benennen.
- Spezialnormen aus den angrenzenden Fachskills dieses Plugins vor Ausgabe gegen Gesetzestext oder amtliche Quelle prüfen.
- Keine Rechtsprechung oder Literatur aus Modellwissen erzwingen; nur verifizierte, frei prüfbare Fundstellen verwenden.
## Arbeitsprodukt
- **Kurzdiagnose:** Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- **Belegmatrix:** Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- **Risikoampel:** Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- **Entwurf:** je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- **Fehlerbremse:** keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
## Ergänzende Hinweise
## Krisenfrüherkennungs-Ampel (§ 1 StaRUG)
- **ROT — Liquiditätslücke im Beobachtungshorizont:**
- Drohende ZU § 18 InsO erkennbar — StaRUG-Anzeige § 31 StaRUG erwägen.
- Sofort schriftlicher Maßnahmenplan, Beratergespräch, Information Gesellschafter.
- Übergang zu Antragspflicht § 15a InsO droht, sobald materielle Insolvenz eintritt.
- **GELB — Frühwarnindikatoren:**
- Umsatzrückgang > 20 Prozent gegenüber Vorjahresperiode.
- Kovenantenrisiko (Working Capital, EBITDA-Multiple, Debt-to-Equity) nähert sich Triggerwert.
- Wesentlicher Kunde verliert Bonität / kündigt Vertrag.
- Lieferantenkredite verkürzen sich; Vorkasse wird verlangt.
- Personalmaßnahmen / Vorinsolvenzliche Lohnsenkung im Raum.
- **GRÜN — Systemstand:**
- Frühwarnsystem dokumentiert, Reporting-Frequenz mindestens monatlich, Liquiditätsplanung rollierend 24 Monate, Sensitivitätsanalyse für Worst Case vorhanden.
## Haftungsrelevanz
- Verletzung § 1 StaRUG (kein Frühwarnsystem, keine Reaktion auf Warnzeichen): kein eigenständiger Bußgeldtatbestand, aber Indiz für **Pflichtverletzung der Geschäftsleitung** mit Haftung nach § 43 GmbHG / § 93 AktG (gesellschaftsinterne Haftung).
- Bei späterer Insolvenz wirkt fehlendes Frühwarnsystem haftungsverschärfend (Indiz für vorwerfbares Zögern, § 15a InsO).
- Aufsichtsrat / Gesellschafter können Geschäftsführerhaftung geltend machen — Versicherbarkeit über D&O bei grober Fahrlässigkeit problematisch.
## Trade-off
- Frühwarnung verlangt Datentiefe → Kostenfaktor, IT-Aufwand. Mindeststandard: 13-Wochen-Liquidität, 24-Monats-Cashflow, Quartals-GuV, Kovenanten-Monitor.
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