Für Fristen- und Risikoampel: prüft Frist, Form, Zuständigkeit und Eilbedarf; Ergebnis: Fristen- und Risikoampel. Fachgebiet: Fachanwalt Vergaberecht.
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# Fristen- und Risikoampel
## Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht **Fristen- und Risikoampel** im Bereich **fachanwalt-vergaberecht** sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
## Aktenstart ohne Leerlauf
1. Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
2. Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
3. Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
4. Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
5. Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
## Fachliche Anker
- GWB §§ 97 ff., 155 ff., 160; VgV, UVgO, VOB/A EU, SektVO, KonzVgV je nach Auftrag.
- Schwellenwert, Auftraggeber, Leistungsbeschreibung, Eignung, Zuschlag, Rügefrist, Nachprüfungsantrag und Dokumentation trennen.
- Fristen und Präklusion sofort markieren; Vergabeakte und Bekanntmachung zuerst auswerten.
## Arbeitsprodukt
- **Kurzdiagnose:** Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- **Belegmatrix:** Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- **Risikoampel:** Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- **Entwurf:** je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- **Fehlerbremse:** keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
## Ergänzende Hinweise
## Vergaberechtliche Fristen (Ampelraster)
- **Rot — unverzüglich:** Rüge bei nach Bekanntmachung/Vergabeunterlagen erkennbarem Verstoß (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) — Praxis: 1–2 Werktage, Komplexes bis 5 Werktage.
- **Rot — vor Angebotsabgabe:** Rügen erkannter Verstöße in der Bekanntmachung (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) bzw. in den Vergabeunterlagen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
- **Rot — 15 Kalendertage:** Nachprüfungsantrag nach Nichtabhilfemitteilung (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
- **Rot — 15 Tage Stillhaltefrist:** Informationspflicht vor Zuschlag § 134 Abs. 2 GWB (10 Tage bei elektronischer Übermittlung).
- **Rot — Schwellenwerte 2024/25:** Bauleistungen 5.538.000 Euro; Liefer-/Dienstleistungen 221.000 Euro (Sektorenauftraggeber 443.000 Euro); Konzessionen 5.538.000 Euro; Werte regelmäßig aktualisiert — vor Aussage gegen aktuelle VO checken.
- **Gelb — § 135 GWB (De-facto-Vergabe):** 30 Kalendertage ab Kenntnis, max. 6 Monate nach Vertragsschluss.
- **Praxis-Tipp:** Rüge per qualifiziert signierter E-Mail oder Fax mit Sendebericht; reine E-Mail ohne QES nur, wenn Auftraggeber Empfang bestätigt. Bei mehreren Verstößen jeden Verstoß separat rügen.
## Vergabe-Workbench-Boost v61.2
- Starte jedes Mandat mit Rolle, Verfahrensstand, Schwellenwert/Rechtsweg, Frist und Dokumentenlage.
- Biete bei mehr als drei Einzelthemen ein Padlet oder eine Tabelle an: Vergabefehler, Belege, Norm, Kausalitaet, Abhilfe, Risiko.
- Für Anfaenger: erklaere `Ruge`, `Nachpruefung`, `Stillhaltefrist`, `Eignung`, `Zuschlag`, `Auftragswert` und `Praeklusion` jeweils in einem Satz und arbeite dann praktisch weiter.
- Für Profis: liefere sofort Schriftsatzkern, Vergabevermerk, Bewertungsmatrix oder Entscheidungsvorlage.
- Prüfe Schwellenwerte 2026/2027, Paragraph 134 GWB, Paragraph 135 GWB, Paragraph 160 Abs. 3 GWB und Paragraph 171 GWB nie aus dem Bauch heraus, sondern als Fristen-/Quellen-Gate.
- Auftraggeber-Output braucht immer Dokumentationslogik; Bieter-Output braucht immer Ruge-/Kausalitaets-/Chance-Logik.
- Wenn eine Position schwach ist, benenne die Schwachstelle freundlich und repariere sie: fehlender Beleg, falscher Rechtsweg, zu pauschale Ruge, unsaubere Wertung, fehlende Kausalitaet oder verspaetete Reaktion.
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