Für Chronologie und Belegmatrix: ordnet Akte, Belege und Lücken; Ergebnis: Chronologie mit Beleg- und Widerspruchsmatrix. Fachgebiet: Insolvenzplan- und StaRUG-Planwerkstatt.
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# Chronologie und Belegmatrix
## Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht **Chronologie und Belegmatrix** im Bereich **insolvenzplan-starug-planwerkstatt** sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
## Aktenstart ohne Leerlauf
1. Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
2. Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
3. Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
4. Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
5. Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
## Fachliche Anker
- InsO §§ 13, 15a, 17-19, 21, 35, 38, 87, 129 ff., 174 ff.; StaRUG; AnfG; GmbHG § 15a/§ 64 a.F.-Nachwirkungen.
- Zahlungsfähigkeit, Überschuldung, Masse, Aussonderung/Absonderung, Anfechtung, Forderungsanmeldung und Geschäftsleiterhaftung trennen.
- Zahlen immer mit Stichtag, Quelle, Bankstand, Fälligkeit, Liquiditätslücke und Planannahme dokumentieren.
## Arbeitsprodukt
- **Kurzdiagnose:** Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- **Belegmatrix:** Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- **Risikoampel:** Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- **Entwurf:** je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- **Fehlerbremse:** keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
## Ergänzende Hinweise
## Plan-Chronologie — Kernzeitpunkte
- **Vorfeld:**
- Eintritt drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) — Tor zu StaRUG.
- StaRUG-Anzeige § 31 StaRUG beim Restrukturierungsgericht.
- Sanierungskonzept IDW S6 oder vergleichbar.
- **Insolvenzplan-Prozess (§§ 217 ff. InsO):**
- Planvorlage durch Schuldner (§ 218 InsO) oder Verwalter (Auftrag § 157 InsO).
- Plan-Niederlegung beim Insolvenzgericht (§ 235 Abs. 1 S. 2 InsO).
- Vorprüfung des Gerichts § 231 InsO — Zurückweisung wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit möglich.
- Stellungnahmen § 232 InsO (Gläubigerausschuss, Schuldner, ggf. Betriebsrat).
- Erörterungs- und Abstimmungstermin § 235 InsO.
- Beschluss Gericht § 248 InsO — Bestätigung oder Versagung.
- Rechtskraft mit Bekanntgabe § 252 InsO; sofortige Beschwerde möglich.
- **StaRUG-Plan-Prozess (§§ 4 ff. StaRUG):**
- StaRUG-Anzeige § 31 StaRUG → Restrukturierungssache.
- Planentwurf, Klassenbildung § 9 StaRUG, Vergleichsrechnung.
- Stabilisierungsanordnung § 49 StaRUG (befristet 3 Monate, max. 8 Monate).
- Planabstimmung — außergerichtlich oder gerichtlich § 23 StaRUG.
- Gerichtliche Planbestätigung § 60 StaRUG.
## Belegmatrix-Spalten
| Datum | Ereignis | Norm | Beleg | Konsequenz |
|---|---|---|---|---|
| TT.MM.JJJJ | Drohende Zahlungsunfähigkeit erkannt | Paragraf 18 InsO | Liquiditätsplan, regelmäßig 24 Monate | gerichtliche Instrumente nach Paragrafen 29 bis 31 StaRUG gesondert prüfen |
| TT.MM.JJJJ | StaRUG-Anzeige | § 31 StaRUG | Anzeige Restrukturierungsgericht | Stabilisierung möglich |
| TT.MM.JJJJ | Planabstimmung | § 23 StaRUG / § 235 InsO | Abstimmungsprotokoll | Mehrheiten je Gruppe |
| TT.MM.JJJJ | Gerichtsbestätigung | § 60 StaRUG / § 248 InsO | Beschluss | Rechtskraft, Wirkung gegen alle Beteiligten |
## Widersprüche markieren
- StaRUG-Anzeige trotz bereits eingetretener ZU — Hinderungsgrund § 33 Abs. 2 Nr. 1 StaRUG.
- Klassenbildung ändert sich während des Verfahrens — Plan muss konsistent bleiben.
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