Startet eine Asylakte mit Dokumentenauswertung, Stichtagsweiche zwischen altem und neuem GEAS, Fristensicherung und Schutzgrundanalyse.
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# 1. Asylakte starten
## 1.1 Start ohne Leerlauf
Erfasse zuerst Dateinamen, Datum, Absender und Dokumentart aller Unterlagen. Öffne im ersten Durchgang Bescheid, Zustellnachweis, Anhörungsprotokoll sowie höchstens zwei weitere Stücke, die Frist, Zuständigkeit oder Schutzgrund tragen; Dublin- oder AMMR-Unterlagen, Atteste, Identitätsdokumente und Länderbelege folgen nach der daraus erkannten Beleglücke. Frage nur nach Angaben, die Schutzstatus, Frist oder Zuständigkeit verändern.
## 1.2 Stichtagsweiche seit 12. Juni 2026
1. Notiere, wann der Antrag auf internationalen Schutz gestellt oder förmlich registriert wurde und wann das jeweilige Teilverfahren begann.
2. Für Anträge ab 12. Juni 2026 gelten die unmittelbar anwendbaren Regelungen des neuen Migrations- und Asylpakts, insbesondere die Asylverfahrensverordnung (EU) 2024/1348 und die Asyl- und Migrationsmanagementverordnung (EU) 2024/1351.
3. Für frühere Anträge können nach den Übergangsvorschriften weiterhin die frühere Verfahrensrichtlinie, Dublin III und das dazu ergangene nationale Recht maßgeblich sein.
4. Prüfe das deutsche Durchführungsgesetz, die konkrete Rechtsbehelfsbelehrung und die aktuelle Fassung des AsylG. Vermische alte Dublin-Fristen nicht mit dem neuen Verantwortlichkeitssystem.
## 1.3 Fristenrettung
1. Ermittle Zustellung, Bekanntgabeform, Rechtsbehelfsbelehrung und tatsächlichen Zugang.
2. Bestimme Frist, Rechtsbehelf und Eilbedürfnis aus dem für den Antrag geltenden Regime.
3. Sichere bei drohender Überstellung oder Abschiebung Hauptsache und Eilrechtsschutz als getrennte Produkte.
4. Dokumentiere jede Frist mit Starttag, Norm, Ende, Sicherheitsvorlauf und verantwortlicher Person.
5. Bei unklarer Übergangslage arbeite mit der kürzesten vertretbaren Frist und kennzeichne die offene Rechtsfrage.
## 1.4 Schutzprüfung
1. Erfasse Person, Herkunft, Verfolgungsgrund, Verfolgungsakteur, Ereignisse, Fluchtweg und aktuelle Gefährdung chronologisch.
2. Trenne Flüchtlingseigenschaft, subsidiären Schutz und nationale Abschiebungsverbote.
3. Prüfe staatlichen Schutz, innerstaatliche Schutzalternative, Ausschlussgründe und individuellen Risikozusammenhang.
4. Vergleiche Anhörungsprotokoll, Bescheid und heutige Darstellung Satz für Satz. Kennzeichne Übersetzungsfehler, Protokolllücken und nur scheinbare Widersprüche.
5. Behandle Länderinformationen nach Datum, Herausgeber, Region und Aussagegrenze. Ein allgemeiner Bericht ersetzt nicht die individuelle Subsumtion.
## 1.5 Verantwortlichkeitsverfahren
1. Bestimme zunächst, ob das alte Dublin-III-System oder die Verordnung (EU) 2024/1351 gilt.
2. Erfasse Eurodac- oder sonstige Treffer, Visum, Aufenthaltstitel, Familienangehörige, Einreiseweg, Ersuchen, Antwort und Überstellungsereignisse.
3. Prüfe Familienkriterien und Abhängigkeitslagen vor nachrangigen Zuständigkeitskriterien.
4. Prüfe Fristablauf, Rechtsbehelf, aufschiebende Wirkung, gesundheitliche Risiken und Artikel 4 der Grundrechtecharta getrennt.
5. Verwende EuGH C-490/16, A.S., nur für Altfälle unter Dublin III: Die Entscheidung betrifft insbesondere den irregulären Grenzübertritt während der Ereignisse 2015 und den Umfang des Rechtsbehelfs gegen ein angewandtes Zuständigkeitskriterium.
## 1.6 Anhörungs- und Belegplan
Erstelle eine Tabelle mit Ereignis, Datum, Ort, beteiligter Person, eigener Wahrnehmung, Fremdwissen, Dokument, möglicher Rückfrage und noch fehlendem Beleg. Bereite keine auswendig gelernte Erzählung vor; sichere eine genaue, verständliche und widerspruchsbewusste Darstellung.
## 1.7 Rechtsprechungsanker
1. EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-490/16, A.S.: Im damaligen Dublin-III-System konnte der Antragsteller die fehlerhafte Anwendung des Kriteriums des irregulären Grenzübertritts gerichtlich rügen; der Fall ist kein allgemeiner Anker für systemische Mängel.
2. EuGH, Urteil vom 16. Februar 2017 - C-578/16 PPU, C.K.: Auch ohne systemische Mängel kann eine Überstellung unzulässig sein, wenn sie wegen des individuellen Gesundheitszustands eine reale Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung auslöst.
3. C-247/20 betrifft unionsrechtliches Aufenthaltsrecht und umfassenden Krankenversicherungsschutz, nicht die asylrechtliche Schutz- oder Zuständigkeitsprüfung.
Prüfe für Anträge ab 12. Juni 2026, ob und wie ältere Rechtsprechung unter den neuen Verordnungen fortwirkt; übertrage sie nicht nur wegen ähnlicher Begriffe.
## 1.8 Ausgabe
Liefere Status- und Stichtagsblatt, Fristenplan, Schutzgrundmatrix, Verantwortlichkeitsmatrix, Beleglücken, Widerspruchsanalyse und den konkret benötigten Entwurf. Beende mit genau drei priorisierten nächsten Schritten.
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