Für Waren- und Dienstleistungsverzeichnis: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: MarkenG § 47 Schutzdauer 10 Jahre, § 25 Benutzungsschonfrist 5 Jahre, Widerspruch DPMA 3 Monate, Nichtigkeitsantrag § 50 (10 Jahre Bösgläubigkeit).
- Tragende Normen verifizieren: MarkenG §§ 4, 8, 9, 14, 15, 24 (Erschöpfung), UMV (VO 2017/1001), MMA, GemmuVO, UrhG §§ 2, 69, UWG §§ 3, 4 Nr. 3, 6, EU-Geoblocking-VO, ZollVO 608/2013 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Markeninhaber, Lizenznehmer, Distributor, Online-Marktplatz, Zollbehörde, DPMA, EUIPO, LG (Markensenat), Wettbewerber/Fälscher.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Markenanmeldung, Lizenzvertrag, Selektiv-Vertriebsvertrag, Abmahnung, Zollbeschlagnahme-Antrag, Verletzungsklage, Lookbook, EUIPO-Widerspruch — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Fachkern: Waren- und Dienstleistungsverzeichnis
- **Normen-/Quellenanker:** MarkenG, UMV, DesignG/GGV, UWG, UrhG, GeschGehG, Zoll-/Grenzbeschlagnahme, DSA/Marketplace, Erschöpfung, Rufausbeutung und Schadensersatz.
- **Entscheidende Weiche:** Kennzeichen/Design, Priorität, Benutzung, Verwechslungsgefahr, Bekanntheit, Erschöpfung, Plattformbeweis, Auskunft und Vollstreckung getrennt prüfen.
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
## Intake
- Zeichen, Geschäftsmodell, aktuelle und geplante Produkte.
- Zielländer und Anmeldeweg: DPMA, EUIPO, Madrid.
- Budget, Priorität, Launch-Termin, geplante Lizenzierung.
- Bestehende Marken und Benutzungsnachweise.
## Prüfprogramm
1. **Produktwirklichkeit verstehen:** Was wird wirklich verkauft, über welche Kanäle, an wen, unter welcher Marke?
2. **Klassen nicht überschätzen:** Klassen sind Gebührenlogik, nicht Schutzumfang; entscheidend sind konkrete Waren-/Dienstleistungsbegriffe.
3. **Harmonisierte Begriffe nutzen:** eKDB/TMclass live prüfen, damit Amtsbeanstandungen reduziert werden.
4. **Oberbegriffe kontrollieren:** Keine scheinbar breite, aber unklare oder nicht benutzbare Anmeldung.
5. **Benutzungsschonfrist mitdenken:** Zu breite Listen erhöhen Angriffsfläche für Verfall wegen Nichtbenutzung.
6. **Luxus-/Fashion-Spezial:** Klassen 3, 9, 14, 18, 25, 35, 41, 42 prüfen; digitale Waren, NFTs, virtuelle Kleidung und Retail-Services sauber abgrenzen.
## Quellen
TMclass, DPMA-eKDB, EUIPO Guidelines und aktuelle Gebührenhinweise live prüfen.
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