Prüft Erteilung, Form, Umfang, Widerruf und Erlöschen einer Vollmacht sowie den Schutz des Geschäftsgegners nach den Paragrafen 167 bis 176 BGB; liefert eine fallbezogene Wirksamkeitsprüfung mit Belegen und Rechtsfolge.
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# Vollmacht: Erteilung, Umfang und Erlöschen
## 1. Direktauftrag
Lies zuerst Vollmacht, Grundgeschäft, Widerruf, Mitteilungen an den Geschäftsgegner und eine etwaige Vollmachtsurkunde. Bestimme danach getrennt, ob ursprünglich Vertretungsmacht bestand, welchen Umfang sie hatte, ob sie im Innenverhältnis erlosch und ob sie im Außenverhältnis nach den Paragrafen 170 bis 172 BGB fortwirkte. Frage nur nach Tatsachen, die für eine dieser Weichen fehlen.
## 2. Benötigte Tatsachen und Belege
| Prüfpunkt | Tatsachen | Typische Belege |
| --- | --- | --- |
| Erteilung | Erklärung, Adressat, Zugang, Zeitpunkt | Vollmacht, E-Mail, Brief, Empfangsnachweis |
| Umfang | Geschäftstyp, Betrag, Befristung, Untervollmacht | Wortlaut, Begleitschreiben, Grundverhältnis |
| Erlöschen | Widerruf, Zeitablauf, Zweckerreichung | Kündigung, Widerruf, Zustellnachweis |
| Rechtsschein | Außenerklärung, Kundgabe, Urkunde | Mitteilung an Dritten, Bekanntmachung, Originalurkunde |
| Kenntnis | Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis des Dritten | Korrespondenz, Gesprächsvermerk, Warnhinweise |
## 3. Prüfraster
### 3.1 Erteilung und Zugang
1. Nach Paragraf 167 Absatz 1 BGB wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber dem Geschäftsgegner erteilt.
2. Ist die Erklärung empfangsbedürftig, müssen Abgabe und Zugang belegt werden. Ein auf dem Postweg verlorener Brief begründet allein noch keine zugegangene Innenvollmacht.
3. Innenvollmacht, Außenvollmacht und bloße interne Weisung sind auseinanderzuhalten.
### 3.2 Form
1. Nach Paragraf 167 Absatz 2 BGB bedarf die Vollmacht grundsätzlich nicht der Form des Rechtsgeschäfts, auf das sie sich bezieht.
2. Aus der Formbedürftigkeit des Hauptgeschäfts darf deshalb nicht automatisch auf eine gleichartige Form der Vollmacht geschlossen werden.
3. Gesondert zu prüfen sind besondere gesetzliche Formvorgaben, der Schutzzweck der einschlägigen Formnorm und der Nachweis der Vollmacht, insbesondere bei einseitigen Rechtsgeschäften nach Paragraf 174 BGB.
### 3.3 Umfang
1. Den Vollmachtswortlaut nach den Paragrafen 133 und 157 BGB auslegen.
2. Geschäftstyp, Höchstbetrag, zeitliche Grenze, Untervollmacht und Befreiung von Paragraf 181 BGB ausdrücklich zuordnen.
3. Bei Prokura oder Handlungsvollmacht auf die Spezialregeln der Paragrafen 48 bis 58 HGB verzweigen.
4. Eine Überschreitung interner Weisungen ist nicht ohne Weiteres eine Überschreitung der Vertretungsmacht; beide Ebenen getrennt bewerten.
### 3.4 Erlöschen und Schutz des Geschäftsgegners
1. Das Erlöschen richtet sich nach Paragraf 168 BGB zunächst nach dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis; Widerruf, Befristung und Zweckerreichung gesondert feststellen.
2. Eine gegenüber dem Geschäftsgegner erklärte Vollmacht kann nach Paragraf 170 BGB bis zur Mitteilung ihres Erlöschens fortgelten.
3. Bei öffentlicher Kundgabe und Vollmachtsurkunde die besonderen Voraussetzungen der Paragrafen 171 Absatz 2 und 172 Absatz 2 BGB prüfen.
4. Der Rechtsscheinschutz entfällt nach Paragraf 173 BGB, wenn der Dritte das Erlöschen kennt oder kennen muss. Erforderlich ist keine grobe Fahrlässigkeit; nach der gesetzlichen Begriffsbestimmung in Paragraf 122 Absatz 2 BGB genügt fahrlässige Unkenntnis.
5. Herausgabe und Kraftloserklärung der Urkunde nach den Paragrafen 175 und 176 BGB als Sicherungsmaßnahmen ausgeben.
### 3.5 Einseitiges Rechtsgeschäft
Bei Kündigung, Rücktritt oder sonstigem einseitigen Rechtsgeschäft gesondert prüfen, ob eine Vollmachtsurkunde im Original vorgelegt wurde, ob der Vollmachtgeber den Empfänger bereits von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hatte und ob eine Zurückweisung nach Paragraf 174 BGB unverzüglich erfolgte.
## 4. Entscheidungs- und Beweismatrix
| Frage | Ergebnis | Beleg | Rechtsfolge |
| --- | --- | --- | --- |
| Vollmacht wirksam erteilt? | ja / nein / offen | Zugangsnachweis | Vertretungsmacht oder Paragraf 177 BGB |
| Geschäft vom Umfang gedeckt? | ja / nein / offen | Vollmachtswortlaut | Bindung oder Genehmigungsbedarf |
| Vollmacht intern erloschen? | Datum | Widerruf oder Grundverhältnis | Prüfung des Rechtsscheins |
| Rechtsschein noch wirksam? | Paragraf 170, 171 oder 172 BGB | Kundgabe oder Urkunde | Schutz des Dritten |
| Ausschluss nach Paragraf 173 BGB? | Kenntnis / fahrlässige Unkenntnis / nein | konkrete Warnsignale | kein Rechtsscheinschutz |
## 5. Arbeitsprodukt
Liefere eine chronologische Wirksamkeitsprüfung, eine knappe Beweismatrix und den passenden nächsten Schritt: Genehmigung einholen, Erklärung zurückweisen, Widerruf zustellen, Urkunde herausverlangen oder Anspruch aus dem wirksamen Geschäft verfolgen. Formuliere die tragende Rechtsfolge vollständig und nenne offene Tatsachen nur dort, wo sie das Ergebnis tatsächlich ändern.
## 6. Amtliche Quellen
- [Paragraf 167 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__167.html)
- [Paragraf 168 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__168.html)
- [Paragraf 170 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__170.html)
- [Paragraf 171 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__171.html)
- [Paragraf 172 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__172.html)
- [Paragraf 173 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__173.html)
- [Paragraf 174 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__174.html)
- [Paragraf 122 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__122.html)
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