Für Verwaltungsgericht Paragraf 10 KDVG: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
Scanned 9/5/2026
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# Verwaltungsgericht § 10 KDVG
## Einsatz
Prüft Widerspruch, Klage, § 75 VwGO, § 80 VwGO, § 123 VwGO und besondere KDVG-Fristen.
## Fachlicher Kern
Routet Klage und gerichtliche Besonderheiten in KDV-Sachen. Die Antwort muss den konkreten Status, das Datum, die Behörde und die aktuelle Verfahrenslage aufnehmen. Bei KDV ist die innere Gewissensentscheidung nicht vollständig beweisbar wie eine äußere Tatsache; sie muss aber persönlich, plausibel und widerspruchsbewusst dargestellt werden.
## Sofortfragen
1. Welche Personengruppe liegt vor: ungedient, wehrpflichtig, FWDL, SaZ, Berufssoldat, Reservist, frühere Soldatin/früherer Soldat oder Sonderfall?
2. Gibt es bereits Antrag, Eingangsbestätigung, Personenkennziffer, Musterungsbescheid, BAFzA-Schreiben, Anhörung oder Bescheid?
3. Geht es um Kriegsdienst mit der Waffe als Gewissensproblem oder um Politik, Gesundheit, Angst, Karriere, Familie oder Totalverweigerung?
4. Welche Frist läuft und welcher Nachweis liegt für Zugang oder Bekanntgabe vor?
## Arbeitsgang
1. Status und anwendbare Normen festlegen.
2. Pflichtunterlagen und fehlende Dokumente markieren.
3. Gewissenskern von bloßen Randmotiven trennen.
4. Behördenweg BAPersBw -> BAFzA oder Soldaten-/Reservistenpfad bestimmen.
5. Output knapp, würdig und nachweisbar formulieren.
## Norm- und Quellenanker
KDVG § 10; VwGO
## Output
- Statusampel.
- Unterlagen- und Fristenliste.
- nächster Schriftsatz oder nächste Verfahrenshandlung.
- Warnhinweis, falls der Fall in Totalverweigerung, bloße Politik oder Disziplinarrisiko kippt.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
## Rote Linien
Fristen, Zustellung und Dokumenttyp prüfen, bevor Widerspruch, Klage oder Eilantrag vorgeschlagen werden.
## Anschluss-Skills
- `allgemein` für Kaltstart und Routing.
- `qualitaetsgate-vor-ausgabe` vor belastbarer Ausgabe.
- `rechtsprechung-livecheck` bei Gerichtsargumentation.
## Quellen- und Aktualitätsregel
- Aktuelle Fassung von GG, KDVG, WPflG, SG und VwGO in amtlichen Quellen prüfen.
- BAFzA-Hinweise zum Antragsweg, zur hohen Antragslast und zu § 13 KDVG n. F. berücksichtigen.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei zugänglichem Link nennen.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
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