Für Vertragstypen und Mischvertrag Router: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: BGB BT Prüfer. Route: vertragstypen-mischvertrag-router.
Scanned 9/5/2026
Install to Claude Code
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill vertragstypen-mischvertrag-router --agent claude-codeInstalls into .claude/skills of the current project.
Are you the author of Vertragstypen Mischvertrag Router?
Add the live security badge to your README — it updates automatically with every re-scan.
[](https://www.skillsdirectory.com/skills/klotzkette-vertragstypen-mischvertrag-router)More formats (shields.io, HTML) on the badges page.
---
name: vertragstypen-mischvertrag-router
description: "Für Vertragstypen und Mischvertrag Router: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: BGB BT Prüfer. Route: vertragstypen-mischvertrag-router."
---
# Vertragstypen und Mischvertrag Router
## Fachkern: Vertragstypen und Mischvertrag Router
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
## Normanker
- §§ 433 ff. BGB: Kaufvertrag
- §§ 535 ff. BGB: Mietvertrag
- §§ 611 ff. BGB: Dienstvertrag
- §§ 631 ff. BGB: Werkvertrag
- § 651a ff. BGB: Reisevertrag
- §§ 662 ff. BGB: Auftrag
- § 675 BGB: Geschäftsbesorgung
- Amtliches BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
## Intake
- Welche Leistungen schuldet die Partei (Übereignung, Gebrauchsüberlassung, Erfolg, Tätigkeit, Vermittlung)?
- Liegt ein reiner Vertragstyp vor oder mehrere Elemente in einem Vertrag?
- Welches Vertragsrecht soll für Mängelrechte, Kündigung oder Haftung gelten?
- Gibt es einen Schwerpunkt der vertraglichen Pflichten?
- Sind spezielle Formvorschriften zu beachten?
## Prüfraster
1. Vertragsinhalt analysieren: Was sind die Hauptleistungspflichten beider Seiten?
2. Typenkatalogs-Prüfung: Welche gesetzlichen Vertragstypen passen (Kauf, Miete, Werk, Dienst, Auftrag)?
3. Rein typischer Vertrag oder Mischvertrag?
4. Bei Mischverträgen: Absorptionstheorie (überwiegt ein Typ?) oder Kombinationstheorie (je nach Pflicht)?
5. Werk-Dienst-Abgrenzung: Erfolgsschuldnerschaft (Werk) vs. Tätigkeitsschuldnerschaft (Dienst)
6. Kauf-Werk-Abgrenzung: bereits fertige Sache (Kauf) vs. erst herzustellende Sache (Werklieferung § 650 BGB)
7. Miet-Pacht-Abgrenzung: Fruchtziehung (Pacht) vs. bloße Gebrauchsüberlassung (Miete)
8. Atypische Verträge (z.B. Franchising, Factoring, Leasing): Analogie oder allgemeines Schuldrecht
## Fallstricke
- Falsche Vertragstyp-Einordnung führt zu falschen Mängelrechten, Kündigungsfristen und Haftungsregeln.
- Bei Werklieferungsvertrag (§ 650 BGB) gilt Kaufrecht, nicht Werkrecht.
- Franchising, Factoring, Leasing haben kein kodifiziertes Sonderrecht; analogische Anwendung erforderlich.
- Schwerpunktbestimmung bei Mischverträgen ist Wertungsfrage; Argumentation klar machen.
## Stoppschilder
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
## Anschluss-Skills
- werk-dienst-abgrenzung-erfolg
- kaufvertrag-grundschema-paragraph-433
- werkvertrag-grundschema-paragraph-631
- dienstvertrag-und-behandlungsvertrag
Is this your skill, or is something wrong with this listing? Request removal or report an issue. Author removals are honored within 72 hours.
No comments yet. Be the first to comment!