Für Verg Eignungsprüfung Leitfaden: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Tatbestands- oder Anspruchsmatrix.
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# Leitfaden Eignungspruefung § 122 GWB: Selbstreinigung, Referenzen, technische und wirtschaftliche Leistungsfaehigkeit
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die vergaberechtlich einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
**Fokus:** Leitfaden Eignungspruefung § 122 GWB: Selbstreinigung, Referenzen, technische und wirtschaftliche Leistungsfaehigkeit. Prüfraster für Bieter und Vergabestelle.
### Verg: Eignungspruefung
## Einstieg
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Verträge, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Prüfraster Eignungspruefung
1. **Eignungsanforderungen festlegen** § 122 II GWB, §§ 42-46 VgV (oberschwellig) bzw. UVgO (unterschwellig).
- Befaehigung und Erlaubnis zur Berufsausuebung (§ 44 VgV).
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfaehigkeit (§ 45 VgV: z. B. Bilanzen, Umsatz, Berufshaftpflichtdeckung).
- Technische und berufliche Leistungsfaehigkeit (§ 46 VgV: Referenzen, Qualifikation, Ausruestung).
- Eignungsanforderungen müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und in angemessenem Verhältnis stehen (§ 122 IV GWB).
2. **Eignungsnachweise** — Vorzugsweise Eigenerklaerung (Einheitliche Europaeische Eigenerklaerung EEE, § 50 VgV); Belege erst von engerer Auswahl bzw. Zuschlagskandidat.
3. **Prüfungszeitpunkt** — bei offenem Verfahren mit Angeboten; bei nicht offenem Verfahren mit Teilnahmeantraegen.
4. **Eignungsleihe** § 47 VgV: Bieter darf sich auf Kapazitaeten Dritter stuetzen; Drittunternehmen muss die Leistung auch tatsaechlich erbringen (bei wirtschaftlich-finanziellen Kapazitaeten gesamtschuldnerische Haftung).
5. **Bietergemeinschaften** § 43 VgV.
## Ausschlussgruende
- **Zwingende** Ausschlussgruende § 123 GWB: rechtskraeftige Verurteilung wegen Straftaten (Geldwaesche, Korruption, Steuerhinterziehung, Menschenhandel, Terror, Bildung krimineller/terroristischer Vereinigungen). Tilgung im BZRG entspricht Ablauf der Ausschlussdauer.
- **Fakultative** Ausschlussgruende § 124 GWB: Verstoss gegen Umwelt-/Sozial-/Arbeitsrecht, Insolvenz, schwere berufliche Verfehlung, wettbewerbsbeschraenkende Vereinbarungen, Interessenkonflikte, Wettbewerbsverzerrung durch frueheren Auftrag, mangelhafte Vertragserfuellung in frueheren Auftraegen.
## Selbstreinigung § 125 GWB
- **Schadensausgleich** oder Verpflichtung dazu.
- **Aktive Kooperation** mit Ermittlungsbehoerden.
- **Konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen** zur Vermeidung weiterer Verfehlungen (Compliance-System, Personalwechsel, Kontrollstrukturen).
- Hoechstdauer Ausschluss § 126 GWB: drei (zwingend) bzw. fuenf (fakultativ) Jahre.
## Praxisfallen
- **Eignung vs. Zuschlagskriterien** strikt trennen (§ 127 GWB Zuschlagskriterien). BGH zur "Vergabe über Eignungspunkte" als Wertungsfehler.
- **Unzulaessige Eignungsanforderungen**: zu hoch angesetzte Umsatzschwelle (§ 45 III VgV: max. doppelter Auftragswert), nicht auftragsbezogene Referenzen.
- **Selbstreinigung muss vor Zuschlag erfolgen**; Bieter sollte schon im Teilnahmeantrag/Angebot darlegen.
- **Rugbarkeit** § 160 III GWB: Eignungsfehler bei Bekanntmachung sofort ruegen, sonst praekludiert.
## Vergaberechtlicher Kontext
Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.
## Output-Module
- Strukturierter Prüfvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
- Tabellen und Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei prüfbarem Link.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
## Vergabe-Workbench-Boost v61.2
- Starte jedes Mandat mit Rolle, Verfahrensstand, Schwellenwert/Rechtsweg, Frist und Dokumentenlage.
- Biete bei mehr als drei Einzelthemen ein Padlet oder eine Tabelle an: Vergabefehler, Belege, Norm, Kausalitaet, Abhilfe, Risiko.
- Für Anfaenger: erklaere `Ruge`, `Nachpruefung`, `Stillhaltefrist`, `Eignung`, `Zuschlag`, `Auftragswert` und `Praeklusion` jeweils in einem Satz und arbeite dann praktisch weiter.
- Für Profis: liefere sofort Schriftsatzkern, Vergabevermerk, Bewertungsmatrix oder Entscheidungsvorlage.
- Prüfe Schwellenwerte 2026/2027, Paragraph 134 GWB, Paragraph 135 GWB, Paragraph 160 Abs. 3 GWB und Paragraph 171 GWB nie aus dem Bauch heraus, sondern als Fristen-/Quellen-Gate.
- Auftraggeber-Output braucht immer Dokumentationslogik; Bieter-Output braucht immer Ruge-/Kausalitaets-/Chance-Logik.
- Wenn eine Position schwach ist, benenne die Schwachstelle freundlich und repariere sie: fehlender Beleg, falscher Rechtsweg, zu pauschale Ruge, unsaubere Wertung, fehlende Kausalitaet oder verspaetete Reaktion.
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