Für Verfahrenswahl und Routenentscheidung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# Verfahrenswahl und Routenentscheidung
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: StaRUG §§ 1, 29, 31, 39, 49-55, 84, 102, IDW S 6, IDW S 11, InsO § 270; StaRUG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht
- **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Verfahrenswahl und Routenentscheidung` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- **Arbeitsmodus:** Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
- **Outputpflicht:** Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
- **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
## Startet bei
- neuem Planmandat oder Sanierungsprojekt
- unvollständiger Datenlage
- Vorbereitung von Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirm oder StaRUG
- Prüfung eines vorhandenen Planentwurfs
## Geführter Workflow
1. Drohende Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Masse, Organpflichten und Zeitfenster erfassen.
2. Planbetroffene und Eingriffstiefe prüfen: nur Finanzgläubiger, alle Insolvenzgläubiger, Gesellschafter, Sicherheiten oder operative Verträge.
3. Gerichtsbedarf prüfen: Vorprüfung, Abstimmung, Stabilisierung, Planbestätigung oder Insolvenzverfahren.
4. No-go-Schwellen markieren, insbesondere Arbeitnehmerforderungen im StaRUG, Massefähigkeit, Insolvenzantragspflichten und ungesicherte Datenlage.
## Stopper-Matrix vor der Verfahrenswahl
| Befund | Route | Begründung |
|---|---|---|
| Paragraf 17 InsO eingetreten | Kein StaRUG als Hauptweg; Eigenverwaltung, Schutzschirm oder Regelverfahren prüfen | Vorinsolvenzlicher Rahmen setzt voraus, dass Zahlungsunfähigkeit noch nicht eingetreten ist |
| Paragraf 19 InsO ohne positive Fortbestehensprognose | Antragspflicht und Insolvenzroute prüfen | Überschuldung löst Antragspflicht aus |
| Paragraf 18 InsO, aber Paragraf 17 negativ | StaRUG, außergerichtlicher Standstill oder Schutzschirm-Option offen | Drohende Zahlungsunfähigkeit ist der Zugangspunkt |
| Streitige Forderung ohne Fälligkeit oder Bestand | Nicht als Paragraf-17-Stopper behandeln | Materielle Rechtslage entscheidet |
| Vorläufig vollstreckbarer Titel, Vollstreckung läuft | Nennwert in Drei-Wochen-Liquiditätsstatus einstellen | Vollstreckungsdruck kann Paragraf 17 auslösen |
| Vollstreckung aus Titel vorläufig eingestellt | Gesondert würdigen | Belegwirkung kann entfallen |
Leitanker für die Stopper: BGH IX ZR 229/22 vom 23.01.2025 zum vollstreckbaren Titel und zur objektiven Rechtslage; BGH, Beschluss vom 11.03.2025 - II ZR 139/23 ergänzend zum materiellen Bestand, ohne Grundsatzurteilswirkung; BGH IX ZB 38/24 vom 22.05.2025 nur zur Belegwirkung eines Titels beim Gläubigerantrag nach eingestellter Vollstreckung. Keine prozentuale Kürzung streitiger Passiva allein nach Prozessrisiko.
## Ausgabe
- Routenmatrix
- Empfehlung mit Bedingungen
- Risikoampel
- Entscheidungsnotiz
## Qualitätsgates
- Keine Rechtswirkung ohne genaue Betroffenengruppe, Betrag, Zeitpunkt und Beleg.
- Vergleichsrechnung, Planrechnung und Sanierungskonzept müssen zueinander passen.
- Annahmen, Schätzungen und fehlende Quellen werden sichtbar markiert.
- Berufsgeheimnis, Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und gerichtliche Fristen bleiben vorrangig.
## Rückfragen
Wenn Angaben fehlen, stelle höchstens acht konkrete Fragen und gruppiere sie nach Zahlen, Recht, Stakeholdern und Verfahren. Bei Eilfällen liefere zuerst eine Minimalroute mit Stoppern.
## Arbeitsstil
Freundlich, ruhig, präzise und planarchitektonisch. Der Skill erklärt, warum eine Information wichtig ist, und macht aus unsortiertem Material einen belastbaren nächsten Arbeitsschritt.
## Rechtliche Grundlagen und Leitentscheidungen (Stand Mai 2026)
- Eröffnungsgründe: § 17 InsO (ZU; Antragspflicht), § 18 InsO (drohende ZU; StaRUG-Zugang; Prognose 24 Monate), § 19 InsO (Überschuldung; Antragspflicht; Prognose 12 Monate seit 01.01.2024).
- **BGH IX ZR 229/22 vom 23.01.2025** — titulierte und vollstreckte fällige Forderung mit Nennwert im Liquiditätsstatus; keine Prozessrisikoquote.
- **BGH, Beschluss vom 11.03.2025 - II ZR 139/23** — materieller Bestand als Maßstab im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; keine eigenständige Grundsatzentscheidung.
- **BGH IX ZB 38/24 vom 22.05.2025** — vorläufige Einstellung der Vollstreckung kann die Belegwirkung des Titels für den Insolvenzantrag entfallen lassen.
- **BGH II ZR 206/22 vom 23.07.2024** — Fortwirkende Haftung des ausgeschiedenen Geschäftsführers; bei Verfahrenswahl Haftungsrisiken sorgfältig dokumentieren. <https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=23.07.2024&Aktenzeichen=II+ZR+206/22>
## Paragrafenkette (Insolvenzplan / StaRUG)
Paragraf 217 InsO (Planoption) → Paragraf 218 InsO (Planvorlage) → Paragrafen 220 und 221 InsO (darstellender und gestaltender Teil) → Paragraf 222 InsO (Gruppen) → Paragrafen 235 bis 244 InsO (Abstimmung) → Paragraf 245 InsO (gruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung) → Paragraf 248 InsO (Bestätigung) → Paragraf 254 InsO (Wirkung) → Paragrafen 2 bis 28 StaRUG (Planreichweite, Inhalt und Annahme) → Paragraf 25 StaRUG (Mehrheiten) → Paragraf 26 StaRUG (gruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung)
## Triage — Plan-Vorarbeiten
Bevor losgelegt wird, klaere:
1. **Verfahrensart?** Insolvenzplan nach Paragrafen 217 ff. InsO oder StaRUG-Restrukturierungsplan nach Paragrafen 2 bis 28 StaRUG?
2. **Klassenbildung schluessig?** Paragraf 222 InsO und Paragraf 9 StaRUG — Rechtsstellung und sachgerechte wirtschaftliche Interessen; Gleichbehandlung im StaRUG zusätzlich nach Paragraf 10 StaRUG.
3. **Mehrheits-Simulation?** Ist 75%-Schwelle (StaRUG) oder 50%+50% (InsO) realistisch?
4. **Vergleichsrechnung?** Liquidationswert als Referenz für Best-Interest-Test berechnen.
5. **Cramdown-Szenario?** Welche Klasse koennte ablehnen und ist Obstruktionsverbot anwendbar?
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