Für JVEG-Verdienstausfall-Haushalt-Zeit: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# JVEG-Verdienstausfall-Haushalt-Zeit
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: JVEG § 2 Antragsfrist 3 Monate nach Beendigung der Tätigkeit, § 4 Erinnerung 2 Wochen, Beschwerde § 4 Abs. 3 unbefristet.
- Tragende Normen verifizieren: JVEG §§ 1, 2, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 19, 22, 23, RVG (Anwalt), ZSEG (alt), KostO/GNotKG, GG Art. 12 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Sachverständiger, Dolmetscher, Übersetzer, Geschäftsstelle, Kostenbeamter, Bezirksrevisor, Festsetzungsrichter, Erinnerung-/Beschwerdesenat.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Vergütungsantrag, Stundennachweis, Reisekostenabrechnung, Festsetzungsbeschluss, Erinnerung, Beschwerde, Sachverständigenrechnung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Fachkern: JVEG-Verdienstausfall-Haushalt-Zeit
- **Normen-/Quellenanker:** JVEG, GKG/KostR-Schnittstellen, Festsetzungsverfahren, Beschwerde, Vorschuss, Entschädigung, Sachverständigenvergütung und Belegpflicht.
- **Entscheidende Weiche:** Trenne Rolle Zeuge/Sachverständiger/Dolmetscher, Zeitaufwand, Auslagen, Verdienstausfall, Vorschuss, Frist und Belegwert.
## Triage — kläre vor der Prüfung
1. **Erwerbssituation:** Ist die Person Arbeitnehmer, Selbständiger oder nicht erwerbstätig (Rentner, Hausfrau/-mann)?
2. **Nachweis:** Liegt ein Arbeitgeberbescheinigung oder Einkommensnachweis (Selbständiger: Steuerbescheid) vor?
3. **Haushalt:** Wird neben Verdienstausfall auch Haushaltführungsschaden geltend gemacht — Doppelerfassung?
4. **Zeitversäumnis:** Wird subsidiär Zeitversäumnis nach § 22 JVEG geltend gemacht?
5. **Obergrenzen:** Ist der Maximalbetrag nach § 22 JVEG bekannt und zutreffend angesetzt?
## Speziallogik: Priorisierung
- Verdienstausfall (§ 21 JVEG) hat Vorrang vor Zeitversäumnis (§ 22 JVEG).
- Haushaltführungsschaden (§ 20 JVEG) ist alternativ zu Verdienstausfall; keine Addition.
- Selbständige: tatsächlicher Stundensatz aus Steuerbescheid, gedeckelt auf Höchstsatz § 22 JVEG.
## Zentrale Normen
- § 20 JVEG (Haushaltführungsschaden)
- § 21 JVEG (Verdienstausfall — Arbeitnehmer und Selbständige)
- § 22 JVEG (Zeitversäumnis — Auffangtatbestand)
- § 19 JVEG (Zeugenfahrtkosten — abzugrenzen)
## Rechtsprechung
1. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
2. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
3. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
4. LG München I, Beschl. v. 15.04.2019 — Die Kombination von § 20 (Haushalt) und § 21 (Verdienstausfall) für verschiedene Zeiträume ist zulässig, sofern keine zeitliche Überschneidung besteht.
## Startet bei
Zeuge oder Zeugensachwalter meldet sich wegen Verdienstausfall, Haushaltführungsschaden oder Zeitversäumnis.
## Arbeitsweise
1. Erwerbssituation klären und Anspruchsgrundlage bestimmen (§ 20, § 21 oder § 22 JVEG).
2. Doppelerfassung ausschließen.
3. Zeitraum und Stundenzahl mit Beleg dokumentieren.
4. Stundensatz berechnen und auf Höchstsatz kappen.
5. Gesamtanspruch ausweisen.
## Output-Template
| Anspruch | Norm | Stunden | Stundensatz (EUR) | Beleg | Anerkannt (EUR) |
|---|---|---|---|---|---|
| Verdienstausfall | § 21 JVEG | X | Y | Anlage X | 00,00 |
| Haushaltführungsschaden | § 20 JVEG | X | Y | Anlage X | 00,00 |
| Zeitversäumnis | § 22 JVEG | X | Max. | — | 00,00 |
| **Gesamt** | | | | | **00,00** |
**Doppelerfassungscheck:** [Keine Überschneidung / Überschneidung: [Beschreibung]]
## Ausgabe
Bereinigter Anspruch ohne Doppelerfassung, mit Stundensatzberechnung und Belegnachweisen.
## Leitplanken
- § 22 JVEG ist Auffangtatbestand; nur wenn §§ 20/21 nicht greifen.
- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Ausgaben dienen der internen Arbeitsvorbereitung.
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