Für Verbraucherklage RDG-Grenzen: erstellt Entwurf mit Antrag, Beweis und Anlagen; Ergebnis: Schriftsatz mit Begründungs- und Anlagenlogik.
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# Verbraucherklage RDG-Grenzen
Wenn Gläubiger ein gewerblicher Inkassodienstleister ist gelten besondere Grenzen gegenueber Verbrauchern.
## Was Inkasso darf RDG 10
| Taetigkeit | Erlaubt |
|---|---|
| Aussergerichtliche Forderungseinziehung | ja mit Registrierung RDG 10 Abs. 1 Nr. 1 |
| Mahnverfahren beantragen | ja |
| Vertretung im Klageverfahren | nein nur Rechtsanwaeltin |
| Rechtsberatung im Forderungsfall | begrenzt |
## Hinweispflichten gegenueber Verbrauchern
- Bezeichnung als Inkassodienstleister
- Auftraggeber benennen
- Forderungsgrund nennen
- Inkassokostenstruktur offenlegen RDG 13a
- Hinweis auf Rechte des Schuldners RDG 13a Abs. 1 Nr. 6
## Inkassokosten bei Verbrauchern
RDG 13c hat die Höhe gedeckelt. Bei Forderungen bis 50 Euro maximal vierundzwanzig Komma drei Euro. Bei groesseren Forderungen Schwellen nach Streitwert. Pauschale 40 Euro BGB 288 Abs. 5 gilt nicht im Verhältnis zu Verbrauchern.
## AGB-Kontrolle in Verbrauchervertraegen
- BGB 305 Einbeziehung
- BGB 305c ueberraschende Klausel
- BGB 308 309 verbotene Klauseln
- BGB 310 Abs. 3 besonderer Verbraucherschutz
## Klagestrategie
| Konstellation | Empfehlung |
|---|---|
| Inkasso ohne klare RDG-Registrierung | erst Klagefreigabe prüfen |
| Verbraucher hat Schluessigkeit bestritten | Substanzpruefung vorm Mahnbescheid |
| Schuldner ist Verbraucher mit Wohnsitzwechsel ins Ausland | Brüssel Ia VO Verbrauchergerichtsstand |
## Norm-Pinpoints
- RDG 2 10 11a 13a 13c
- BGB 305 ff
- BGB 312j Verbraucher-Schalterpflicht
## Quellen
- [RDG 10](https://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__10.html)
- [BGB 305](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305.html)
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