Für Influencer-Recht: Unterlassungserklärung prüfen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# Influencer-Recht: Unterlassungserklärung prüfen
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: UWG §§ 3, 5, 5a, 8, 13, MStV § 22, DDG/TMG-Impressumspflichten, PAngV, HWG, MarkenG §§ 14, 15, UrhG §§ 15 ff., 19a, KUG §§ 22, 23, DSGVO Art. 5, 6, 9, 12-22, EStG/UStG/AO nur fallbezogen und live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Kontext und Regelungslage
Die Unterlassungserklärung ist ein rechtlich bindender Vertrag mit erheblichen Folgerisiken:
- **§ 339 BGB**: Vertragsstrafe bei Verstoß gegen Unterlassungsverpflichtung fällig; Höhe muss verhältnismäßig sein.
- **§ 343 BGB**: Herabsetzung einer unverhältnismäßigen Vertragsstrafe durch Gericht möglich.
- **§ 315 BGB**: „Angemessene Vertragsstrafe nach billigem Ermessen" statt Fixbetrag → Gericht setzt Betrag fest, wenn streitig.
- **§ 8 Abs. 1 UWG**: Unterlassungserklärung beseitigt Wiederholungsgefahr → kein Urteil mehr nötig.
- **§ 13 Abs. 3 UWG**: Vertragsstrafe aus Unterlassungserklärung bei gemeinnütziger Verwendung.
- **Reichweite**: Zu weit gefasste Erklärung → auch zukünftige rechtmäßige Handlungen sind verboten.
### Prüfpunkte vor Unterzeichnung
| Punkt | Was prüfen? |
|-------|-------------|
| Unterlassungsgegenstand | Ist die verbotene Handlung präzise und eng gefasst? |
| Plattformbeschränkung | Gilt Verbot nur für bestimmte Plattformen oder generell? |
| Vertragsstrafe | Fixbetrag oder „nach billigem Ermessen"? Angemessen? |
| Laufzeit | Befristet oder unbefristet? |
| Räumlicher Geltungsbereich | Deutschland, EU, weltweit? |
| Sachlicher Geltungsbereich | Nur diese Produktkategorie oder alle Werbung? |
| Wiederholung | Schließt die Erklärung auch ähnliche Fälle ein? |
## Kaltstart-Fragen (6)
1. Welcher konkrete Verstoß liegt der Unterlassungserklärung zugrunde?
2. Wie ist der Unterlassungsgegenstand formuliert – eng oder weit?
3. Wie hoch ist die Vertragsstrafe: Fixbetrag oder billiges Ermessen?
4. Soll die Erklärung modifiziert oder unverändert abgegeben werden?
5. Gibt es bereits frühere Unterlassungserklärungen, die relevant sein könnten?
6. Gewünschtes Ergebnis: Prüfbericht, modifizierter Entwurf oder Ablehnungsempfehlung?
## Prüfprogramm
- Gegenstandsdefinition: Je enger gefasst, desto besser für Creator.
- Plattform + Format: Nur Instagram Stories oder alle Plattformen? → einschränken.
- Vertragsstrafe: Fixbetrag über 5 000 € → Herabsetzung nach § 343 BGB möglich.
- Billiges-Ermessen-Klausel: Vorzugswürdiger als Fixbetrag; Gericht setzt bei Streit fest.
- Modifikation: Gegenvorschlag mit enger gefasster Erklärung senden; Abmahner muss akzeptieren oder klagen.
- Neuer Verstoß: Jeder zukünftige gleichartige Post riskiert Vertragsstrafe → Compliance-Check einführen.
## Typische Fallen
- Weite Formulierung: „alle kommerziellen Posts ohne Kennzeichnung" → erfasst auch zukünftige Eigenmarken.
- Vertragsstrafe 10 000 € je Verstoß bei Micro-Creator → unverhältnismäßig, aber Streit kostet auch.
- Unterschrift ohne Lesen → unbekannte Reichweite der Verpflichtung.
- Gleicher Fehler auf anderem Account → neuer Verstoß.
## Normen und Quellen
- § 339 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__339.html
- § 343 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__343.html
- § 315 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__315.html
- § 8 UWG: https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__8.html
## Output-Formate
- Unterlassungserklärung: Risikoampel (weite/enge Formulierung)
- Modifizierter Gegenentwurf
- Compliance-Protokoll nach Abgabe
- Vertragsstrafe-Herabsetzungsantrag (Muster)
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
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