Für Unterhalt Selbständige Einkommensaufklärung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
Scanned 9/5/2026
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# Unterhalt bei Selbstständigen: Einkommensermittlung, Privatentnahmen, Steuerbescheid, BWA, Wohnvorteil und fiktives Einkommen.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: FamFG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
**Fokus:** Unterhalt bei Selbstständigen: Einkommensermittlung, Privatentnahmen, Steuerbescheid, BWA, Wohnvorteil und fiktives Einkommen.; Normanker: BGB Paragrafen 1361 und 1570 ff., 1601 ff.; FamFG Auskunft; fragt Unterlagen, Beweisstand, Fristen und taktische nächste Schritte konkret ab.
## Fachlicher Kern — Familienrecht
- **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Unterhalt bei Selbstständigen: Einkommensermittlung, Privatentnahmen, Steuerbescheid, BWA, Wohnvorteil und fiktives Eink` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- **Normenradar:** BGB Paragrafen 1360a, 1361, 1565 ff., 1570 ff., 1601 ff., 1626 ff., 1684, 1687, 1687a; FamFG Paragrafen 49 ff., 76, 86 ff., 112 ff.; VersAusglG Paragrafen 1, 2, 5, 10 ff., 27, 51; GewSchG.
- **Arbeitsmodus:** Zuerst Verfahrenstyp und Eilbedarf klären: Sorge/Umgang, Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Gewaltschutz; danach Kindesschutz, Titel, Fristen, Auskünfte, Beleglage und Vollstreckbarkeit.
- **Outputpflicht:** Eilvermerk, Unterhalts-/Zugewinntabelle, Antragsentwurf, Jugendamts-/Gegnerbrief, Vergleichsvorschlag oder Mandantenfahrplan.
- **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
## Fachkern: Unterhalt bei Selbstständigen: Einkommensermittlung, Privatentnahmen, Steuerbescheid, BWA, Wohnvorteil und fiktives Einkommen.
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Familienrecht, FamFG, VersAusglG, Unterhaltsrecht, Zugewinn, Gewaltschutz, Kindschaft, internationale Verordnungen und Vollstreckung.
- **Entscheidende Weiche:** Beteiligte, Kind/Unterhalt/Vermögen/Versorgung, Frist, Auskunft, Beleg, Eilbedarf und familiengerichtliche Verfahrensart trennen.
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.
## Auftrag
Dieser Fachmodul ist für die anwaltliche Praxis gedacht. Er beginnt nicht mit Allgemeinplätzen, sondern ordnet die Akte nach Anspruchsziel, Frist, Beweis, Gegenseite, Gericht und wirtschaftlichem Ergebnis.
## Normanker
BGB Paragrafen 1361, 1570 ff., 1601 ff.; FamFG Auskunft. Rechtsprechung wird nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle genannt; bei unsicherem Stand wird ausdrücklich ein Live-Check verlangt.
## Unterhalts-Schärfung: Rechenweg, Auskunft, Abänderung
1. Anspruchsart festlegen.
- Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Mehrbedarf, Sonderbedarf, Elternunterhalt oder Anpassung im Versorgungsausgleich dürfen nicht vermischt werden.
2. Auskunftsstufe vorbereiten.
- Vor jeder Berechnung werden Auskunft, Belege und eidesstattliche Versicherung geprüft. Pflichtanker sind Paragraf 1605 BGB, Paragraf 1580 BGB, Paragraf 235 FamFG und bei Stufenklage Paragraf 113 FamFG in Verbindung mit Paragraf 254 ZPO.
3. Einkommen bereinigen.
- Bei Arbeitnehmern: Brutto, Netto, Steuer, Sozialabgaben, berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge, Schulden und Wohnvorteil. Bei Selbstständigen: regelmäßig Drei-Jahres-Bild, Steuerbescheide, Gewinnermittlungen, BWA, Privatentnahmen, Darlehen, Investitionen und Liquidität plausibilisieren.
4. Bedarf und Leistungsfähigkeit rechnen.
- Düsseldorfer Tabelle stets live nachziehen; Selbstbehalt, Rang, Kindergeldanrechnung, Erwerbstätigenbonus, Mangelfall und Verteilungsmasse offenlegen.
5. Antrag oder Schreiben ausformulieren.
- Ergebnis ist eine Stufenklage, ein Auskunftsverlangen, ein Zahlungsantrag, ein Abänderungsantrag oder ein Vergleichsvorschlag mit konkretem Rechenweg.
## Unterhalts-Anker
- BGH, Beschluss vom 16.09.2020 - XII ZB 499/19: Auskunft kann nicht pauschal mit behaupteter unbegrenzter Leistungsfähigkeit verweigert werden.
- BGH, Beschluss vom 25.09.2019 - XII ZB 25/19: Beim Ehegattenunterhalt trägt die Quotenmethode bei hohem Einkommen nur innerhalb der anerkannten Verbrauchsvermutung; darüber hinaus ist die konkrete Verwendung für den Lebensbedarf darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen.
- Paragrafen 1601, 1602, 1603, 1605, 1610, 1612a, 1612b, 1361, 1569, 1570 bis 1578b, 1580 BGB und Paragrafen 235, 243 FamFG bilden den Kernbestand.
## Unterhalts-Stop
Wenn aktuelle Tabelle, vollständige Belege, Steuerlast, Wohnvorteil, Selbstständigenunterlagen oder Betreuungsmodell fehlen, wird nicht gerechnet, sondern ein Auskunfts- und Belegplan erstellt. Jede Zahl braucht eine Aktenfundstelle oder den Hinweis, dass sie nur Platzhalter bis zur Belegprüfung ist.
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