Für Unzulässige Offenlegung nach Art. 10 MAR: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
Scanned 9/5/2026
Install to Claude Code
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill unlawful-disclosure --agent claude-codeInstalls into .claude/skills of the current project.
Are you the author of Unlawful Disclosure?
Add the live security badge to your README — it updates automatically with every re-scan.
[](https://www.skillsdirectory.com/skills/klotzkette-unlawful-disclosure)More formats (shields.io, HTML) on the badges page.
---
name: unlawful-disclosure
description: "Für Unzulässige Offenlegung nach Art. 10 MAR: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt."
---
# Unzulässige Offenlegung nach Art. 10 MAR
## Arbeitsweg
- Emittent, Instrument, Handelsplatz, Zeitpunkt und Informationskette feststellen: Wer wusste wann was, war die Information präzise, nicht öffentlich und potenziell erheblich kursrelevant?
- MAR-Pflichten getrennt prüfen: Insiderinformation nach Art. 7 MAR, Handels-/Empfehlungs-/Weitergabeverbot nach Art. 14 MAR, Ad-hoc-Publizität nach Art. 17 MAR, Aufschub nach Art. 17 Abs. 4 MAR, Insiderliste nach Art. 18 MAR, Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR.
- Deutsche Sanktions- und Verfahrensspur live verifizieren: WpHG §§ 119 ff., BaFin-Zuständigkeit, Börsenrecht, ggf. WpÜG/AktG bei Übernahme, Delisting, Kapitalmaßnahme oder Hauptversammlung.
- Beweise aktenfest sichern: Timeline, Board-/AR-Unterlagen, Datenraum-Log, Insiderlisten-Versionen, Handelsdaten, Kommunikationskanäle, Aufschubvermerk, Veröffentlichungszeitpunkt und BaFin-/DGAP-/EQS-Belege.
- Strategische Ausgabe wählen: Ad-hoc-Entscheidungsvorlage, Aufschubvermerk, Leak-Response, Handelsstopp-Empfehlung, Insiderlisten-Audit, PDMR-Meldecheck, BaFin-Antwort oder Verteidigungsnotiz.
- Rechtsprechung und Behördenpraxis nur mit frei prüfbarer Quelle zitieren; keine BeckRS-/juris-Blindzitate und keine alten WpHG-Paragrafen als Ersatz für die unmittelbar geltende MAR verwenden.
## Rechtlicher Rahmen
Art. 10 VO (EU) 596/2014 (MAR) verbietet die Offenlegung von Insiderinformationen an Dritte,
es sei denn, dies geschieht im Rahmen der normalen Ausübung einer Beschäftigung, eines Berufs
oder einer Aufgabe. Art. 11 MAR regelt Market Sounding als legale Ausnahme. Das Verbot gilt
für primäre und sekundäre Insider. Verletzung führt zur Strafbarkeit nach § 119 WpHG.
Rechtsgrundlagen:
- Art. 10 MAR: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0596
- Art. 11 MAR (Market Sounding): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0596
- DVO (EU) 2016/960 (Market Sounding): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0960
- § 119 WpHG: https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__119.html
- BaFin-Emittentenleitfaden Kap. III: https://www.bafin.de/dok/8252648
## Ziel dieses Skills
Prüfe, ob eine Informationsweitergabe als unzulässige Offenlegung nach Art. 10 MAR
qualifiziert oder unter eine Ausnahme fällt (normale Berufsausübung, Market Sounding, Due
Diligence in M&A-Prozessen). Er erstellt das Verteidigungsdossier für Übermittlungsvorgänge.
## Arbeitsprogramm
### Schritt 1 – Tatbestand der Offenlegung
- Welche Information wurde weitergegeben (Inhalt, Zeitpunkt, Medium)?
- War die Information zum Zeitpunkt der Weitergabe eine Insiderinformation nach Art. 7 MAR?
- An wen wurde die Information weitergegeben (Name, Funktion, Verhältnis zum Emittenten)?
- Auf welchem Wege (E-Mail, Telefonat, Meeting, Datenraum)?
### Schritt 2 – Ausnahme: Normale Berufsausübung (Art. 10 Abs. 1 MAR)
Prüfe, ob die Weitergabe im Rahmen der normalen Ausübung einer Beschäftigung, eines Berufs
oder einer Aufgabe erfolgte:
- Anwalt gibt Insiderinformation an Mandanten weiter (korrekt), aber nicht an Dritte
- Investmentbank führt Due Diligence für Mandanten durch (korrekt)
- Journalist recherchiert im öffentlichen Interesse (differenzierter Tatbestand)
Wichtig: Die Weitergabe muss für die Berufsausübung notwendig sein (Verhältnismäßigkeit).
### Schritt 3 – Market Sounding (Art. 11 MAR)
Market Sounding ist die Übermittlung von Insiderinformationen an potenzielle Investoren vor
Bekanntgabe einer Transaktion. Voraussetzungen:
- Vor der Sondierung: schriftliche Erklärung, dass Information Insiderinformation sein kann
- Einholung der Zustimmung zur Entgegennahme
- Protokoll der Sondierung (Inhalt, Datum, Teilnehmer)
- Aufhebung der Insiderposition des Investierten nach der Ad-hoc-Veröffentlichung
(Wall Crossing Management)
Maßgebliche DVO: (EU) 2016/960.
### Schritt 4 – Due Diligence in M&A
- Weitergabe in einem NDA-gesicherten Datenraum ist erlaubt, wenn:
a) Need-to-know-Prinzip eingehalten
b) Alle Empfänger in Insiderliste eingetragen
c) Vertraulichkeitsverpflichtung dokumentiert
- Bei gescheitertem Prozess: Insiderinformation darf nicht genutzt werden (Art. 8 MAR).
### Schritt 5 – Dokumentationspflichten
Für jeden Weitergabevorgang außerhalb der Ad-hoc-Veröffentlichung:
- Protokoll: Datum, Uhrzeit, Empfänger, Übertragungsmedium, Inhalt
- Belehrung des Empfängers über Insiderstatus
- Aufnahme in Insiderliste (Art. 18 MAR)
Is this your skill, or is something wrong with this listing? Request removal or report an issue. Author removals are honored within 72 hours.
No comments yet. Be the first to comment!